Untätigkeit Antrag Wohngeld

Begonnen von xDDDx, 28. Januar 2025, 09:56:00

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xDDDx

Hallo

Heute kam der Bescheid und ich bin verwirrt.

1. es hat eine Bewilligung für August bis Dezember gegeben. Was ist mit den Monaten danach? Es steht in der Bewilligung ,,wurde vom 01.08.24 - 31.12.24 bewilligt".

2. das Einkommen meiner Frau ist zu hoch angesetzt und ich kann nicht nachvollziehen wie Sie darauf gekommen ist. Kann ich in einem Widerspruch eine genaue Auflistung verlangen.

3. unser Sohn wird mit 0€ Jahreseinkommen aufgelistet und darunter steht Summe der v.g. Jahreseinkommen 37.084,86€
Er ist 14 und hat keinerlei Einkommen. 1x hat er ein Wochenende Zeitungen ausgetragen.

4. ich habe vergessen Mehrbedarf anzugeben. Ich habe für meine Frau nichts angegeben, da ich dachte, es geht nur um Schwerbehinderung. Es werden aber auch chronische Krankheiten angerechnet.

Kann die Wohngeldstelle Zweckgebundene Zahlungen an mich als Einkommen anrechnen? Konkret geht es um einen Zuschuss der Eltern für den Erwerb einer Immobilie. Im letzten Moment ist der Kauf geplatzt, weshalb das Geld weiterhin auf dem Konto liegt. Ich habe es nicht zurück überwiesen.
Die Dame hatte danach gefragt und alles ist transparent ersichtlich.
Kann Sie davon eventuell 30.000 Euro auf das Kind als Einkommen angerechnet haben?

Anbei die Unterlagen. Vielleicht mag jemand einmal darüber schauen. Ich würde dann einen Widerspruch verfassen.
 

Sheherazade

Was hat deine Frau denn für ein Bruttojahreseinkommen gehabt (ich nehme an, sie ist die Person aus A?)? Seid ihr zu fünft?

Dein Sohn  steht doch auf Null (wenn er hinter dem Balken steht), der Betrag, der darunter steht ist nur die Wiederholung der vorherigen Summe.

Wegen der Bewilligungsdauer solltest du mal nachfragen, es kann sein, dass für die Zeit ab Januar ein weiterer Bescheid kommt, denn es gab eine Erhöhung des Wohngeldes ab 01.01.2025.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Laut Jahreseinkommensbescheid der vor paar Tagen eingetrudelt ist, waren das 50.xxx.

Sind 5 Personen. Richtig.

Habe ich mir mit der Erhöhung ab 2025 auch gedacht. Ein Hinweis hätte dazu aber nicht schaden können. Werde ich nachfragen.

Kannst du etwas zu dem Mehrbedarf schreiben?
Ich habe extra noch mal online geguckt. Da wird nur Schwerbehinderung abgefragt. Nicht das ich falsch informiert bin.

Sollte Mehrbedarf zustehen, muss ich dem Ganzen dann widersprechen oder würde es reichen das als Anfrage mit der verbleibenden Antragszeit als Mail zu senden?



Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 19. Februar 2025, 15:33:23Laut Jahreseinkommensbescheid der vor paar Tagen eingetrudelt ist, waren das 50.xxx.

OK, im Wohngeldbescheid steht was von 54.xxx, die hatten aber auch nicht den Jahreseinkommensbescheid und nur hochgerechnet, wahrscheinlich ein 13. Monatsgehalt einbezogen.

Für irgendjemanden wird da aber ein Freibetrag von 1800€ wegen Schwerbehinderung berücksichtigt, ist das nicht deine Frau? Von einem Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankungen weiß ich nichts, habe ich auch nie bekommen (ich bin die mit den chronischen Erkrankungen), immer nur die Freibeträge wegen Schwerbehinderung für meinen Jüngsten und meinen Mann. Es gibt im Wohngeld auch keine Mehrbedarfe, sondern nur Freibeträge auf das leistungsrelevante Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Ja der Sohn wurde angerechnet. Das ist soweit korrekt.

Zum Thema Mehrbedarf da ist meine Frau drauf gestoßen weil sie ja nicht zu 100% Schwerbehindert ist.

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/wohngeld

Unter diesem Link findet sich der folgende Absatz:
ZitatWie hoch ist das Wohngeld?
Wie viel Wohngeld Sie bekommen können, hängt von mehreren Dingen ab. Zum Beispiel davon:
wie viele Personen im Haushalt leben,
wie hoch das Gesamt-Einkommen im Haushalt ist,
wie hoch die Miete ist,
wo Sie wohnen.
Ein höheres Wohngeld (Mehrbedarf) bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und chronischer Krankheit sowie Alleinerziehende. Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite wohngeld.org.

Auf der darauf folgenden Seite geht es aber um Sozialleistungen wie Bürgergeld etc. also scheint die Info falsch zu sein. Habe sonst auch nirgends etwas dazu finden können und du kennst es auch nicht.
Thema abgehakt :)

Ich würde dann einfach mal eine Email schreiben und nachfragen was es mit 2025 und dem falsch berechneten Einkommen auf sich hat.

Vielen Dank schon mal!



Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 19. Februar 2025, 17:48:09Ich würde dann einfach mal eine Email schreiben und nachfragen was es mit 2025 und dem falsch berechneten Einkommen auf sich hat.

Wobei ich der Email gleich den Jahreseinkommensbescheid beifügen würde, damit im neuen Bescheid wenigstens alles richtig ist. Keine Ahnung ob sich eine Differenz von ca. 4000€ pa irgendwie im Ergebnis bemerkbar machen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx

Habe ich genau so gemacht.

Ich würde ja mal gerne das anhand der Wohngeld Formel ausrechnen aber ich Scheiter daran kläglich! Mit Faktoren und Klammern ist nicht mein Ding.
Falls das jemand kann, wüsste man ob sich am Anspruch etwas ändert.
Statt 2940€ sind es 2706€ Gesamteinkommen.

Sheherazade

Eine eigene Wohngeldberechnung habe ich auch nie auf die Reihe bekommen, das war mir echt zu kompliziert. Ich habe früher immer die Rechner im Internet verwendet (z. B. diesem hier) , deren Ergebnis kam dem letztendlich erfolgten Bescheid schon sehr nahe. 

Beim Wohngeld wird immer das Bruttoentgelt zugrunde gelegt, die Abzüge erfolgen im weiteren Verlauf pauschal, kannst du auch im Bescheid sehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Else Kling

Bei der Wohngeldberechnung wird vom zu erwartenden Einkommen ausgegangen (§ 15 Abs. 1 WoGG). Falls es im letzten Jahr also eine Gehaltserhöhung gab, wird dieses (höhere) Gehalt auf den neuen Bewilligungszeitraum hochgerechnet.

xDDDx

Sie hat sich schon zurück gemeldet. Plötzlich läuft das.

Sie wird das Jahreseinkommen wie von mir eingereicht für 2024 korrigieren und das aus dem obigen Bescheid als zu erwartendes Einkommen für 2025 zugrunde legen.

Der neue Bescheid kommt am 1. März. Gehe davon aus, sie meint dann die Zeit ab Januar.

Ich habe gestern zum Spaß die Daten mit der KI gefüttert und offenbar ist dabei ein ähnliches Ergebnis heraus gekommen wie bei dem Rechner von dir.

ZitatBerechne meinen Wohngeldanspruch anhand folgender Formel: 1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) · Y) Euro. M=1060.60€, a=0, b=1,907E-4, c=1,720E-5, Y= 2.940€. Es ist noch wichtig zu wissen: Hierbei bedeuten:
E-1 geteilt durch 10
E-2 geteilt durch 100
E-4 geteilt durch 10.000
E-5 geteilt durch 100.000

Ergebnis war 365€ ab Januar 2025.
Für 2024 habe ich das mit dem alten Einkommen auch gemacht. Nur müsste man da jetzt 15% von abziehen. Macht dann 310 statt 293.
Ich berichte da noch wie gut sowas ist und rechne jetzt natürlich mit nichts was nicht auf dem Konto ist :)

Dein von dir verlinkter Wohngeldrechner ist wesentlich simpler und daher besser geeignet als der offizielle muss man mal anmerken.


Frosti

Das erst einmal für das vorangegangene Jahr berechnet wird, ist nicht unüblich. Dann müsste es aber noch eine neue Berechnung für 2025 geben. Was steht denn da drinnen?

Zum Einkommen können auch noch andere Einnahmen zählen.

xDDDx

Für 25 kommt erst Anfang nächsten Monat rückwirkend ab Januar.

Sonst gibt es nur Einkommen das sich nicht darauf auswirkt. Zb Pflegegeld, Kindergeld, Kinderzuschlag.