Gutachten mit Interpretationsspielraum

Begonnen von Wasgeht1997, 28. Februar 2025, 11:44:09

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Wasgeht1997

Hey alle zusammen

Es gibt ein neues Gutachten des medizinischen Dienstes vom Jobcenter, dieses besagt das ich 3-6 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin, allerdings jetzt erstmal die Schule vorrang hat (für die 9 und 10 Klasse) also bis 2026/7 und ich kein Hochfrequenten Stress ausgesetzt sein soll.

Meine Fallmanagerin bat mich drum das ich mir eine Rentenauskunft einhole, wenn diese wie die Fallmanagerin erwartet so ausfällt das ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe, dann soll es wohl so sein das dass Jobcenter vollständig weiterhin mein Bürgergeld bezahlt und man nach dem die Schule vorbei ist nochmals ein Gutachten einholt um zu prüfen ob dann eine volle Erwerbsfähigkeit besteht oder ob das eher in die gegenteilige Richtung geht.

Wer bezahlt eigentlich eine freie Ausbildung? also eine die man nicht über den Reha-Bereich des Jobcenters in Anspruch nimmt?


Sheherazade

Zitat von: Wasgeht1997 am 28. Februar 2025, 11:44:09Wer bezahlt eigentlich eine freie Ausbildung?

Der Ausbildungsbetrieb vermutlich, so wie bei allen Ausbildungen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Kommt darauf an was du unter freier Ausbildung verstehst.
Die Lehren finden in Betrieben statt und dazu gibt es Schulunterricht
Dann gibt es Duale Ausbildungen Schule und dann Betrieb
Und manche Ausbildungen finden an Instituten statt.
Manche Ausbildungen bezahlst du komplett selber.
Erziehungsberufe, Pilot und oft auch Sparten der Informatik

Wenn du sagst was dir so vorschwebt kann da mehr zu gesagt werden.

Wasgeht1997

@Ronald BW

Ich wüsste halt gern ob meine Fallmanagerin mich beim Sozialamt abschieben kann, wenn die Rentenkasse jetzt auf meinen Antrag auf Rentenauskunft im Schreiben stehen hat, das ich keinen Anspruch auf irgendeine Art von Rente habe.

Denn das Gutachten besagt, das ich 3-6 Stunden pro Tag arbeiten kann, was bedeutet das 30 Stunden pro Woche möglich wären, wenn der Punkt mit der Schule wegfällt.

Nun ist es ja so das meines Wissens nach nur Menschen beim Sozialamt landen, bei denen der medizinische Dienst entscheidet, das sie dauerhaft 3 Stunden oder weniger pro Tag arbeiten können.






Ronald BW

@Wasgeht1997
Du bist arbeitsfähig 3-6 Stunden so viel arbeiten auch fleißige Bienen
Es kommt darauf an welche Begabungen du hast und welche Gebrechen.
Ich gebe dir mal ein Beispiel Elon Musk und Trump beide schwer gestört,
aber mit Inselbegabung die sie erfolgreich macht.Und die zwei können keine 3 Stunden am Stück ArbeiteN
Du musst also herausfinden was dir liegt und wo deine Stärken sind.
Ich kann dir nicht sagen ob du jemand bist der geführt werden muss oder ob es besser ist
das du etwas machst wo du selber bestimmst.
Auch wenn dich manche los haben wollen geht das auch nicht so einfach, weil du ja arbeitsfähig bist.
Vor allem ist wichtig kannst du körperlich nicht oder psychisch oder beides.
Selbst wenn du 50% Schwerbehinderung mit Dauerkarte hast, gibt es geeignete Arbeitsplätze.
Ich würde mir keine Gedanken darüber machen ob mich die Fallmanagerin abschieben kann.
Sie will wissen ob du Rente beantragen könntest. Ab da geht es weiter. 

Ottokar

Solange deine Leistungsfähigkeit nicht weniger als 3 Stunden pro Tag beträgt, bleibt das JC zuständig (§ 8 SGB II).
Auch wenn die DRV eine Leistungsfähigkeit von nicht weniger als 3 aber nicht mehr als 6 Stunden pro Tag feststellt und du Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hast, bleibt das JC zuständig.
Beim JC und der AfA prüft der äD der AfA die Leistungsfähigkeit. Das Sozialamt kann entweder das Gesundheitsamt oder die DRV mit der Prüfung beauftragen. Sind sich JC und Sozialamt uneins über das Ergebnis und darüber, wer für dich zuständig ist, muss die DRV prüfen.
Unabhängig davon kannst du jederzeit bei der DRV Erwerbsminderungsrente beantragen und im Antrag ankreuzen, dass du vom JC zur Antragstellung aufgefordert wurdest. Dann muss die DRV auch dann deine Erwerbsfähigkeit feststellen, wenn keine Rentenansprüche bestehen.
Sowohl JC als auch Sozialamt sind an die Feststellung der DRV gebunden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.