Schonvermögen/Überschreitung

Begonnen von Llorris78, 05. März 2025, 14:18:43

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Llorris78

Schönen guten Tag,

ich habe folgende Frage, die eventuell recht speziell ist, sodass ich da auch im Netz nicht wirklich Antworten gefunden habe. Eventuell könnt ihr mir helfen.

Folgendes Szenario,

ein Guthaben auf einem Girokonto beträgt 5500 Euro, da vor dem Bürgergeld-Bezug sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Das erste Jahr BG ist rum, und es beginnt das 2.Jahr im Bezug mit dem Antrag, auf Weiterbewilligung. Jetzt kommt durch eine unerwartete Erbschaft, kurz vor der Weiterbewilligung, ein Betrag von
11.000 Euro dazu. Somit beträgt dann die Summe auf dem Girokonto 16.500 Euro. Das Jobcenter verweigert die volle Summe BG, da der Alleinstehende 1500 Euro über die 15.000 Euro Schonvermögen (SV) liegt. Es wird dann zur Fälligkeit
auch kein BG überwiesen, wo nach telefonischer Nachfrage, gesagt wird, das derjenige ja 1500 Euro über dem Schonvermögen liegt, und somit nicht hilfsbedürftig sei.

Wie ist die rechtliche Lage. Es ist doch so, wenn ich zb 1500 Euro im ersten Monat nach Weiterbilligung über dem Schonvermögen liege, und dann aber meine Miete von zb 500 Euro selber zahlen muss, meine Stromkosten, meinen Lebensunterhalt, noch offene zb Amazon Rechnungen habe, für Waschmaschine, Kleidung, meine Versicherungen zahlen muss, bin ich dann in der Mitte des ersten Monats nach Weiterbewilligung ja nicht mehr bei 1500 Euro darüber, sondern nur noch bei zb 500 Euro über Schonvermögen. Da ich ja inkl. aller Rechnungen, ca 1000 Euro bezahlen musste.

Das bedeutet, das selbt wenn ich im ersten Monat nach Weiterbewillung noch 1500 Euro über SV lag, das ja zumindest im 2 Monat aufgebraucht ist, da ja nur die Miete von 500 Euro, dann im 2 Monat, das Konto auf 15.000 Euro reduziert, die mir ja auch gesetzlich als SV zustehen. Somit hätte ich, ja wieder ab 2 Monat der Weiterbewilligung Anspruch auf volles BG. Wie muss das beantragt werden? Was muss man da tun?

Und kann das Jobcenter verweigern weil es sagt, ich habe die Summe mutwillig gekürzt (auf SV-Niveau) weil ich zb
Kleidung bei amazon gekauft habe, und zb Compueterteile(Hobby) die eigentlich nicht notwenig sind und als ''Luxus'' deklariert wird? Wie ist da die Rechtslage? Dann braucht es doch kein Schonvermögen nach einer Karenzzeit, weil ich dann ja eh nichts mehr kaufen dürfte, was mich auf Schonvermögen reduziert.
Es ist ja nicht nachzuvollziehen, das, wenn ich einmal eine gewisse Summe über Schonvermögen bin, überhaupt kein BG mehr zu bekommen, mit der Begründung, das man das Geld was darüber ist, für Hobbys zb ausgibt, was ja nicht notwenig zum Leben ist. Wäre dann so, das ohne Ausgaben für ein Hobby, ich noch länger über Schonvermögen liegen würde, und somit das Jobcenter eben länger das BG nicht zahlen muss.           

Und wie ist das, wenn jemand kein BG bekommt, da er über Schonvermögen liegt, mit Krankenversicherung zb? Ist er dann komplett raus aus dem BG-Bezug? Und muss er dann, sowie er wieder im Limit des SV liegt, komplett neu BG beantragen? Oder ruht das BG nur in der Zeit?

Ronald BW


turbulent

Zitat von: Llorris78 am 05. März 2025, 14:18:43Und wie ist das, wenn jemand kein BG bekommt, da er über Schonvermögen liegt, mit Krankenversicherung zb? Ist er dann komplett raus aus dem BG-Bezug?
Ja, richtig. Jemand, der kein Bürgergeld bekommt, bekommt keins, weil kein Anspruch besteht. "Ein bisschen" Anspruch besteht bei (geringem) Einkommen bzw. dazu unverhältnismäßigem Bedarf. Aber die Vermögensgrenze ist fix, auch bei 15.000,50 bei Antragstellung. Sonst würde die Grenze ja nicht bei 15.000,00 liegen, sondern bei 15.000,50. (Und was meinst Du, was dann die die noch einen Euro mehr haben, dann sagen würden? Und was meinst Du, wie lange das dann weiter geht?)

Deutlich: Wenn Dein Vermögen Deinen Angaben zufolge bei Antragstellung über 15.000 ist (inklusive Bargeld und Amazon-, paypal- sonstige Warenhaus-, Spielotheken, was-weiß-ich-Konten und Zweitwagen und Goldbarren und Gemälde), hast Du keinen Anspruch.
Was steht in der Ablehnung, wann Du wieder einen neuen Antrag stellen kannst?

Fettnäpfchen

Llorris78

Zitat von: Ronald BW am 05. März 2025, 14:42:32Was ist der reale Sachverhalt.
Diese Frage solltest du schon beantwortzen, ansonsten könnte es sein das, so wie ich. andere darauf warten.

Grund dafür:
Zuviel Aufwand und dann kommen nur andere Nachfragen obendrauf.

Wenn du es nicht beantworten willst auch OK.
Falls dann niemand zur Aufklärung deiner Fragen etwas beiträgt kannst du dir die meisten Antworten in den folgenden Ratgebern rauslesen.
Erben als ALG II Empfänger
Ratgeber Vermögen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Llorris78

Zitat von: turbulent am 05. März 2025, 15:27:50Ja, richtig. Jemand, der kein Bürgergeld bekommt, bekommt keins, weil kein Anspruch besteht. "Ein bisschen" Anspruch besteht bei (geringem) Einkommen bzw. dazu unverhältnismäßigem Bedarf. Aber die Vermögensgrenze ist fix, auch bei 15.000,50 bei Antragstellung. Sonst würde die Grenze ja nicht bei 15.000,00 liegen, sondern bei 15.000,50. (Und was meinst Du, was dann die die noch einen Euro mehr haben, dann sagen würden? Und was meinst Du, wie lange das dann weiter geht?)

Deutlich: Wenn Dein Vermögen Deinen Angaben zufolge bei Antragstellung über 15.000 ist (inklusive Bargeld und Amazon-, paypal- sonstige Warenhaus-, Spielotheken, was-weiß-ich-Konten und Zweitwagen und Goldbarren und Gemälde), hast Du keinen Anspruch.
Was steht in der Ablehnung, wann Du wieder einen neuen Antrag stellen kannst?

Du scheinst nicht zu verstehen was ich meine,
ich brauche keine Belehrung, ich dachte das ist hier ein Hilfeforum?

Es geht nicht um paypal Konten oder Goldbarren und auch nicht um Menschen die in einer Spielothek ihr Geld verprassen.
Ich stellte weder Schonvermögen Obergrenzen infrage, noch meinte ich Sozialbetrug.

Ihr scheint selber BG Empfänger zu stigmatisieren? Zuviel RTL geschaut? Sind nicht alles ungebildete Trinker, die in Feinripp den ganzen Tag RTL schauen, und das Jobcenter betrügen wollen.

Auf diesem Niveau unterhalte ich mich auch nicht weiter,

Konto wird gelöscht, und eure Seite werde ich nicht weiterempfehlen.

Sheherazade

Zitat von: Ronald BW am 05. März 2025, 14:42:32Was ist der reale Sachverhalt.

Es gibt offenbar (noch) keinen, sonst hätte der TE nicht so pi..ig auf Nachfragen reagiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Diese konstruierten Sachverhalte sind oft zu verworren darauf zu antworten ist einfach müßig.
Und es hilft vor allem selten Jemand weiter.
Manche verstehen auch nicht was ein Selbsthilfe-Forum ist.
Da werden Ansprüche gestellt wie beim Sportwagen Kauf.

turbulent

So ein Mist. Ich bin mir nicht mal bewusst, dass ich so geschrieben habe. Bitte entschuldigt (alle, die sich durch meinen Text angemacht gefühlt haben). Hätte man nicht auch draus lesen können, dass nicht jede Hosentasche nach Bargeld durchsucht werden muss zum Beispiel?
Belehrung? Aber hatte TE nicht eine Frage mit Bitte um Beantwortung gestellt?

Sheherazade

Zitat von: turbulent am 05. März 2025, 17:07:50So ein Mist. Ich bin mir nicht mal bewusst, dass ich so geschrieben habe.

 :mocking: Tja, dieses Mal hast du die Schelle von einem TE bekommen wegen Unfreundlichkeit, Arroganz oder was mir sonst so an den Kopf geworfen wird.  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Das Problem ist das viele sich nicht im Forum einlesen.
Ich lese immer alles mögliche auch mehrmals durch, dadurch werden schon viele Fragen beantwortet.
Ich denke das ist einfach Anspruchsdenken, gepaart mit Egozentrik.
Dienst ist ja auch für viele ein Fremdwort.
Nur funktioniert ein Selbsthilfeforum nicht ohne das Engagement seiner Mitglieder,
denen dann auch noch vorgeworfen wird sie würden zu viel schreiben.


Rotti

Zitat von: Llorris78 am 05. März 2025, 14:18:43Somit beträgt dann die Summe auf dem Girokonto 16.500 Euro. Das Jobcenter verweigert die volle Summe BG, da der Alleinstehende 1500 Euro über die 15.000 Euro Schonvermögen (SV) liegt. Es wird dann zur Fälligkeit auch kein BG überwiesen, wo nach telefonischer Nachfrage, gesagt wird, das derjenige ja 1500 Euro über dem Schonvermögen liegt, und somit nicht hilfsbedürftig sei.
Zitat von: Llorris78 am 05. März 2025, 14:18:43Und kann das Jobcenter verweigern weil es sagt, ich habe die Summe mutwillig gekürzt (auf SV-Niveau) weil ich zb Kleidung bei amazon gekauft habe, und zb Compueterteile(Hobby) die eigentlich nicht notwenig sind und als ''Luxus'' deklariert wird? Wie ist da die Rechtslage? Dann braucht es doch kein Schonvermögen nach einer Karenzzeit, weil ich dann ja eh nichts mehr kaufen dürfte, was mich auf Schonvermögen reduziert. Es ist ja nicht nachzuvollziehen, das, wenn ich einmal eine gewisse Summe über Schonvermögen bin, überhaupt kein BG mehr zu bekommen, mit der Begründung, das man das Geld was darüber ist, für Hobbys zb ausgibt, was ja nicht notwenig zum Leben ist. Wäre dann so, das ohne Ausgaben für ein Hobby, ich noch länger über Schonvermögen liegen würde, und somit das Jobcenter eben länger das BG nicht zahlen muss.
ich sehe das so sobald die 1.500 € für Mietkosten, Regelsatz von 563 € Kranken und Pflegekasse verbraucht wurde, kannst du wieder volles Bürgergeld bekommen extra Ausgaben z.b.Waschmaschine müsste man nachweisen, ob das dringlich wäre.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

#11
Zitat von: Llorris78 am 05. März 2025, 14:18:43Wie ist die rechtliche Lage.
Die rechtliche Lage ist so, dass bei einem Vermögen von 16.500 Euro das JC die Leistung einstellt.
Im Einstellungsbescheid muss konkret stehen, dass Barvermögen i.H.v. 1.500 Euro ungeschützt ist und vorrangig zur Lebenshaltung verbraucht werden muss.
Bei nur 1.500 Euro sollte dem JC aber klar sein, dass dieser Betrag nur einen Monat ohne Leistung rechtfertigt, d.h. das JC muss bereits vorausschauend ab dem zweiten Monat wieder Leistung bewilligen.
Andernfalls muss man nach Verbrauch des ungeschützten Vermögens wieder Bürgergeld beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ronald BW


Birgit63

Warum überlegt ihr überhaupt noch? Nach diesem unfreundlichen Auftritt sollte man überhaupt nicht mehr geneigt sein, dem TE überhaupt einen Gedanken zu widmen. Ich finde sein Benehmen unerhört.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"