Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?

Begonnen von Bimimaus5421, 09. März 2025, 01:10:43

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Bimimaus5421

Was ist mit Anhängigen Verfahren beim Sozialgericht ,wenn das Bürgergeld abgeschafft wird ?
Die Klagen sind noch nicht entscheiden .
Gelten die Klagen nicht mehr ?
Das Sgb 2 wird doch sicherlich weiter bestehen bleiben ? Bürgergeld wurde ja nur der Name geändert

Hary

Bin zwar kein Experte, aber die jetzigen Gesetze gelten auch für die jetzigen Zeitraum noch nach deren Ersatz durch ein neues Gesetz.

Sheherazade

Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2025, 09:17:02Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
Ich wollte auch ähnlich antworten, dachte dann aber natürlich gleich an den NS. Und wollte mich da echt nicht detailliert einlesen...

Ottokar

Das Bürgergeld wird nicht abgeschafft, es wird nur wieder mal umbenannt und inhaltlich etwas verändert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ghostrider89