Ist das Umsatzdatum bei Kontoauszügen das entscheidende Kriterium?

Begonnen von Der_Fragende, 15. März 2025, 20:46:58

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Der_Fragende

Hallo,

mein Sohn möchte bald Bürgergeld beantragen. Dafür muss er die Kontoauszüge der letzte 3 Monate einreichen. Er nutzt kein Online-Banking. Nun kam uns die Frage auf: Ist das Datum des ersten Umsatzes auf dem ersten Kontoauszug das entscheidende Kriterium, um die Forderung "Auszüge der letzten 3 Monate" zu erfüllen?

Mal angenommen: Er reicht den Bürgergeld Antrag am 01.05.2025 ein. Er hat für die letzten drei Monate jeweils nur ein Kontoauszug pro Monat am Bankautomaten ausgedruckt. Der erste Auszug von Februar wurde am 15.02 erstellt und enhält unteranderem Umsätze vom Monat Januar (plus Febraur)
Muss mein Sohn noch zusätzlich den Kontoauszug von Januar einreichen oder reicht hier der Kontoauszug von Februar?

Denn es heißt ja immer: Kontoauszüge der letzten drei Monate. Vom letzten Auszug am Tag der Antragsstellung 01.05.2025 bis hin zu 15.02.2025 sind das ja keine drei Monate. Wenn man jedoch von den Umsätzen ausgeht, dann sind es drei Monate.

Danke für eure Hilfe

Sensoriker

Antrag 01.05
Auszüge wo Kontostand/Kontobewegungen von Februar, März und April ersichtlich sind.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Der_Fragende

Danke. Warum das Jobcenter das nicht präzisiert, ist für mich unverständlich, aber gut ich habe meine Antwort :)

Fettnäpfchen

Der_Fragende

Zitat von: Der_Fragende am 15. März 2025, 22:13:06Danke. Warum das Jobcenter das nicht präzisiert, ist für mich unverständlich, aber gut ich habe meine Antwort :)
Vllt. machen die das noch, wäre dann aber rechtswidrig.
Alles was vor Antragstellung war zählt zum Vermögen und hat keinen Einfluß auf die Bearbeitung/Bewilligung.
Ausnahme > der VM Freibetrag wird ab dem 01.05. überschritten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Ist doch präzise.
Die letzten 3 Monate vor Antragstellung.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Die Formulierung "die letzten 3 Monate" bedeutet gemäß BGB, dass die 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gemeint sind.
Wird der Antrag am 01. eines Monats gestellt, passt das auch so.
Wird der Antrag im laufenden Monat gestellt, hat dies i.d.R. zur Folge, dass JC und Sozialämter zusätzlich zu diesen 3 Monaten noch den Zeitraum vom Monatsersten bis zum Tag der Antragstellung fordern. Beim Onlinebanking ist eine solche Forderung nur mit einer Umsatzübersicht realisierbar, da Kontoauszüge erst am Monatsende erstellt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Rotti

Zitat von: Sensoriker am 15. März 2025, 21:23:33Antrag 01.05
Auszüge wo Kontostand/Kontobewegungen von Februar, März und April ersichtlich sind.
was ich beim Antrag ausfüllen noch nicht habe z.b. April wird nachgereicht und sollte die Bearbeitung dann länger dauern gleich einen Antrag auf Vorschuss mitschicken wenn kein VM vorhanden ist.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

PetraL

Zitat von: Der_Fragende am 15. März 2025, 20:46:58Wenn man jedoch von den Umsätzen ausgeht, dann sind es drei Monate.
Das ist das Entscheidende. Das Datum des Auszugs ist dabei egal. Man kann ja auch Auszüge sammeln und nur alle 3 Monate z.B. andrucken. Dann haben die Auszüge zwar alle das gleiche Datum, aber enthalten sämtliche Kontenbewegungen. Und da in deinem Fall ja sogar Bewegungen vom Januar enthalten sind, ist völlig eindeutig der Februar komplett enthalten.
Ich habe z.B. immer dazu geschrieben, dass ich nur Auszüge bis dannunddann vorlegen kann wg. Online-Banking. Und wenn sie mehr brauchen, sollen sie sich melden. Bis jetzt hat noch nie jemand mehr haben wollen.

Wolverine36

Ich bekomme den WBA immer so zum 15 Nowember 3 Monate Kontoauszüge allso vom 1 September bis 15 Nowember.
Und das lief so ohne probleme.Die waren immer damit zufrieden . :sehrgut: