Wichtige Frage? Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts

Begonnen von Andree, 27. Februar 2025, 19:44:07

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TripleH


Ottokar

Zitat von: Andree am 21. März 2025, 20:56:42Was soll ich denn jetzt machen?
Widerspruch gegen die Ablehnung des Sozialamtes einlegen und das JC über die Ablehnung informieren.
"Das JC zahlt ja noch" ist kein Ablehnungsgrund, denn das JC muss zahlen, bis das Sozialamt übernimmt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andree

Ok könntest du mir im groben eine Vorlage (wäre nett) dafür reinstellen damit ich auch alles richtig mache, ich kenne mich nämlich überhaupt gar nicht aus damit.

Dabei dachte ich es läuft alles miteinander zusammen damit keine Lücke entsteht..... (Bürokratisch)


TripleH


Andree

#19
Irgendwie ist der im vorherigen Beitrag nicht mitgekommen...

Fettnäpfchen

Andree

Zitat von: Andree am 22. März 2025, 20:54:24Irgendwie ist der im vorherigen Beitrag nicht mitgekommen...
Den musst du richtig anonymisieren und dann nochmal einstellen.

ZitatLetzte Bearbeitung: Heute um 08:52:45 von BigMama Grund: Anhang entfernt, da Klarname sichtbar.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andree

Jetzt müsste es gehen.

Wie sollte ich jetzt vorgehen? (Wiederspruch Vorlage wäre sehr hilfreich)

Danke jetzt schon einmal für eure Unterstützung!


Ottokar

Bsp:

Absender

Empfänger Sozialamt

Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ...

Anrede,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen ihre Ablehnung vom ... ein.

Gründe
Ihre Ablehnung ist klar rechtswidrig.
Aufgrund der Ihnen vorliegenden Feststellung der vollen Erwerbsminderung durch die DRV, die für Sie bindend ist, ist das Jobcenter nicht mehr der zuständige Leistungsträger, sondern Sie.
Dass das Jobcenter aufgrund § 43 SGB I die Leistung derzeit vorläufig weiterzahlt, erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 2 SGB XII.
Sollten Sie meinem Widerspruch nicht vollumfänglich stattgeben, werde ich meine Ansprüche auf dem Klageweg geltend machen.
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