Fachkraft murkst im Gesundheitsfragebogen rum

Begonnen von Nim, 22. März 2025, 18:48:34

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Nim

Hallo zusammen,
meine Fachkraft will mich zum ÄD kriegen womit ich erstmal kein Problem habe. Dafür hatte Sie mir den Gesundheitsfragebogen zukommen lassen.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Also ausgefüllt und zurück. Ein paar Tage später lag er dann wieder im Briefkasten mit folgendem Anschreiben
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Ich bin schon ein bißchen baff. Nicht nur dass Sie sich den durchschaut sondern auch darin rummarkert und dass ganze unmögliche Verhalten dann auch noch mit Unterschrift bestätigt. Wie kann ich dafür sorgen dass das Konsequenzen für Sie hat ?

oldtom

Ja, das Ding mit dem Datenschutz, das gibt's wohl nur auf dem Papier... Habe mich auch gewundert. Habe so einen Bogen ausgefüllt und direkt beim Amtsarzt abgegeben (habe mir dabei etwas gedacht).
so 4 Monate später bekomme ich von der "Fachkraft" das gesamte Gutachten (Also mit allem, Teil A und B zugeschickt)... mit dm Hinweis ihr doch bei einem Termin weitere ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen mitzubringen...

Geht die alles gar nichts an...

Keine Ahnung ob das was bringt sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden ... ich weiß auch gar nicht was die "Fachkraft damit will". Ich muss jetzt z.B. nochmal in die Klinik ein Herz-MRT machen. Den Bericht bekommt eigentlich der Kardiologe um zu sehen wie die Pumpleistung im Moment ist ...  ... aber vielleicht kann so eine Fachkraft da auch etwas mit anfangen... :weisnich: 

Fettnäpfchen

Nim

Zitat von: Nim am 22. März 2025, 18:48:34Wie kann ich dafür sorgen dass das Konsequenzen für Sie hat ?
Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
ebenso an den Vorgesetzten.

Das ganze mit Anschreiben (erwähnst du gleich noch das die anderen zwei Stellen eine Kopie des Schreibens bekommen und ebenso informiert sind/werden) in dem du es so ähnlich wie hier erklärst und um Mithilfe bittest damit so etwas unterbunden wird weil:
Zitat von: oldtom am 22. März 2025, 19:05:37Geht die alles gar nichts an...

Damit der Beauftragte tätig werden kann wird er wahrscheinlich eine Vollmacht verlangen die könntest du prophylaktisch gleich mit in das Schreiben als extra Blatt dazulegen.
Wenn du es genauer wissen willst lies den Praxisleitfaden im Anhang.

MfG FN

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

oldtom

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2025, 14:13:08Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
ebenso an den Vorgesetzten.

Also ich denke nicht das da jemanden interessiert. Mein Eindruck ist eher: Da gibt es Gesetze und Verordnungen , die interessieren uns hier nicht.
Das machen wir hier so. Fertig.

Das ist ja ungefähr so, als wenn mir ein Autohändler ein Auto ohne Räder vor die Tür stellt und ich habe dann die Möglichkeit mich beim Empfang des Autohändlers zu beschweren. Und wenn ich ganz viel Glück habe hat der Händler auch noch einen Azubi zum "Beschwerdemanager" benannt...

Da passiert ja nichts heimlich oder irgendwie verdeckt: Die Handlungen entsprechen nur einfach nicht den Vorschriften... und dann?

Nim

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2025, 14:13:08Direkt eine Kopie des verpfuschten Gesundheitsfragebogen an den Datenschutzbeauftragten deines JC.
Eine Kopie davon an das Krisenmanagment könntest du auch weiterleiten
Krisenmanagement = KRM oder sind das verschiedene ?
Zitatebenso an den Vorgesetzten.
Den hab ich sogar gefunden. Mittlerweile gibts hier ne Liste mit allen Angestellten. Vor ein paar Jahren war das noch fast Staatsgeheimnis.
ZitatOptionskommunen 
Definitiv nicht in einer.

Wolf27

Hallo Nim,

kurz zum besseren Verständnis: Du hast der Fachkraft den Gesundheitsbogen in einem verschlossenen Umschlag - adressiert an den MD - übergeben?

Falls 'Ja', dann solltest du diese Vorgehensweise tatsächlich so nicht hinnehmen. Hier wurde m. E. eklatant gegen den Datenschutz verstoßen und die ärztl. Schweigepflicht umgangen/missachtet.

LG Wolf27
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉

Vollloser

Muss ich mich @Wolf27 anschließen !
Auch in meinem Fall mit dem ÄD im letzten Jahr war es so, dass der Inhalt dieser Fragebögen zum ÄD, der Vermittlungsfachkraft - ja eigentlich dem ganzen Jobcenteramt an sich - nichts angeht, und nichts anging (hat mir die Vermittlungsfachkraft auch genau so erklärt !). Sondern nur dieses finale Gutachten da, das ich dann auch offen von meiner Fachkraft persönlich überreicht bekommen habe !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

oldtom

#7
Ich kann mich nur wiederholen... scheiß auf den Fragebogen: Mir hat die Fachkraft das ärztliche Gutachten - zugeschickt. Und da stand eben nicht nur das Urteil zr arbeitsfähigkeit drin - sondern alles!!! und obendrein soll ich ihr ärztliche Unterlagen bringen!

Ich weiß nicht wer da mehr versagt: Der Amtsarzt, der konkrete Diagnosen mitteilt oder das Jebcenter... Ich glaube die haben hier das Problem überhaupt nicht verstanden!

Im Sinne von: Oh, ich hab den Auftrag vom Jobcenter - na, dann schick ich einfach mal alles der Fachkraft.
Und jetzt sagt mir nicht, dass , wenn ich dem Amtsarzt einsicht in unterlagen gebe und ihm von anderen Ärzten Auskunft erteilen lasse, dass er dann auch jeder "Fachkraft" im Jobcenter Auskunft darüber geben darf.
Ich glaub fast, das kommt hier alles so selten vor, dass die nicht wissen was sie tun! Da steht auch alles drin, was ich mit dem Arzt gesprochen habe..

ZitatLaut Praxisleitfaden bestehen die Gutachten des ÄD aus zwei deutlich voneinander abgegrenzten
Teilen – unabhängig davon, ob es sich um ein Gutachten mit Untersuchung oder ein Gutachten
nach Aktenlage handelt:
Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung und Teil B = Sozialmedizinische Stellung-
nahme für den Mitarbeiter/in in der Arbeitsagentur bzw. im Jobcenter (im Praxisleitfaden Auf-
traggeber genannt).
,,Teil A, die ,,Medizinische Dokumentation und Erörterung" verbleibt in der Akte des ÄD und
unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Übermittlung an die Auftraggeberin/den Auftrag-
geber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Teil B, die ,,Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber", wird der Auftraggebe-
rin/dem Auftraggeber in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zur Erfüllung ihrer/seiner Auf-
gaben übermittelt. Hier werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich die integrati-
onsrelevanten Funktionseinschränkungen aufgeführt und sozialmedizinisch diskutiert."
.

Wissenschaftlicher Dienst  des Bundestages Sachstand (WD 6 - 3000 - 073/15)
"© 2015 Deutscher Bundestag WD 6 - 3000 - 073/15
Durch Jobcenter veranlasste amtsärztliche Untersuchungen
Gesetzliche Regelungen, Schweigepflicht"

Das ist / war ja selbst bei unserem Trachtenverein nicht anders. Die Einheit bekommt vom Arzt mitgeteilt: Sport und Aussendient befreit für 3 Wochen, x, y (z.B. brauchte ich mal längere Zeit keine Stiefel tragen)... aber das warum und wieso hat auch der Chef nicht erfahren!

 ... eine gute Anekdote ..  Bei uns ist der Kompaniechef mal in den Sanbereich gelatscht und hat den Staabsarzt angeschnautzt warum er die halbe Kompanie krankschreibt... hatte danach ein Gespräch mit dem Battalionskommandeur (und Tag's darauf war 3/4 der Kombo Aussendienst befreit :lachen:
und das war vor dem ganzen EU Datenschutzgedönse

Nim

#8
Zitat von: Wolf27 am 23. März 2025, 18:01:20Hallo Nim,

kurz zum besseren Verständnis: Du hast der Fachkraft den Gesundheitsbogen in einem verschlossenen Umschlag - adressiert an den MD - übergeben?
LG Wolf27

Verschlossen - Ja, addressiert an den MD - Nein. Der Gesundheitsbogen kam in einem braunen Umschlag ohne irgendeine Beschriftung zu mir. Wenn ich mir anschaue wie das laut Praxisleitfaden hätte laufen sollen vorher(Punkt 3.2.4.1) dann ist da sowieso alles falsch gelaufen.

Edit: Brauner Umschlag mit Sichtfenster für "An den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit" von der ersten Seite des Gesundheitsbogens. Verschlossen und dann ist gut ?

oldtom

Naja Praxisleitfaden...

ZitatErgibt sich im Beratungsgespräch, dass fachdienstliche Informationen zwingend notwendig
sind, um die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 SGB III einzuhalten, ergeben sich verschiedene
Fallkonstellationen
Ich hab z.B. meine "Fachkraft" noch nie gesehen... "Beratung" bestand zunächst daraus den Antrag nicht zu bearbeiten, dann wurden 17 Monate nachgezahlt und dann kam die Geschichte mit der ärztlichen Untersuchung. Ich vermute mit dem Ziel mich dann alternativ als arbeitsunfähig zu verrenten...

Wolf27

Zitat von: Nim am 23. März 2025, 18:54:51Edit: Brauner Umschlag mit Sichtfenster für "An den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit" von der ersten Seite des Gesundheitsbogens. Verschlossen und dann ist gut ?
Sollte m. E. genügen. Denk daran, dir vom ausgefüllten Fragebogen eine Kopie für deine Unterlagen zu machen.

Gruß Wolf
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PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉

Fettnäpfchen

Nim

Zitat von: Nim am 23. März 2025, 15:59:39Krisenmanagement = KRM oder sind das verschiedene ?
Krisenmanagement = KRM

Zitat von: Nim am 23. März 2025, 15:59:39Den hab ich sogar gefunden. Mittlerweile gibts hier ne Liste mit allen Angestellten. Vor ein paar Jahren war das noch fast Staatsgeheimnis.
Ja das ist unterschiedlich.

Sei froh das es keine O.-Kommune ist, obwohl da ausnahmsweise die selben Regelungen gelten wie für die AfA. Aber im Fall eines Rechtsstreites ist es doch einfacher, hab schon einen Richter gehabt der dem JC/RA glaubte das es schon richtig gemacht weil sie ja nicht an die Weisungen der BA gebunden sind. Das ist falsch hilft aber nichts wenn der Richter es glaubt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

BigMama

Zitat von: BigMama am 24. März 2025, 17:44:06Meint ihr vielleicht Kundenreaktionsmanagement?
OMG (OhmeinGott)  :mocking:  :schaem:

Du hast so was von Recht!
Kommt vor
weißt du ja
aber wenigsten vernünftig ausgebessert bzw dafür gesorgt  :danke:

MfG FN
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Ottokar

Der Gesundheitsfragebogen unterliegt dem besonderen Datenschutz medizinischer Daten und darf nur vom äD gelesen werden.
Wenn der Gesundheitsfragebogen nicht komplett ausgefüllt wurde und der äD die fehlenden Angaben für zwingen erforderlich hält, muss er den Fragebogen im verschlossenen Umschlag an den Kunden oder das JC senden mit einem entsprechenden Begleitschreiben.
Das JC muss den Fragebogen im verschlossenen Umschlag an den Kunden weiterleiten.
Ich kann nicht erkennen, wie genau das hier gelaufen ist.
Die Markierungen können ja vom äD stammen und der Gesundheitsfragebogen an dich könnte sich in einem separaten verschlossenen Umschlag befunden haben.
Wie genau hast du den Gesundheitsfragebogen zurück erhalten?
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