Burgergeld Antrag wird nicht bearbeitet

Begonnen von nabil, 24. März 2025, 20:32:03

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nabil

Liebe Community,

ich habe im November 2024 Bürgergeld beantragt. Seitdem werde ich mehrfach aufgefordert, Unterlagen nachzureichen, was ich auch immer zeitnah getan habe. Nun wurde bereits zum vierten Mal meine Lohnabrechnung aus dem November 2024 angefordert – obwohl ich diese bereits mehrfach eingereicht habe. Zusätzlich wird nun auch der Zahlungseingang auf dem Konto verlangt sowie lückenlose Kontoauszüge ab September 2024 bis heute.

Das Problem: Meine damalige Bank hat mein Konto gekündigt. Ich habe bereits bei der Bank nachgefragt, ob ich nachträglich Kontoauszüge erhalten kann – dies wurde mir jedoch verweigert. Diesen Sachverhalt habe ich dem Jobcenter auch bereits schriftlich mitgeteilt, dennoch erhalte ich weiterhin Erinnerungsschreiben, in denen ich zur Abgabe der Kontoauszüge aufgefordert werde.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter. Inzwischen häufen sich Mahnungen von Strom, Wasser und der GEZ, und ich muss mir Geld leihen, um überhaupt etwas zu essen kaufen zu können.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? An wen kann ich mich noch wenden, wenn das Jobcenter meine Situation offenbar nicht berücksichtigt?

https://ibb.co/dRhW5Nq

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Rotti

Zitat von: nabil am 24. März 2025, 20:32:03Das Problem: Meine damalige Bank hat mein Konto gekündigt. Ich habe bereits bei der Bank nachgefragt, ob ich nachträglich Kontoauszüge erhalten kann – dies wurde mir jedoch verweigert. Diesen Sachverhalt habe ich dem Jobcenter auch bereits schriftlich mitgeteilt, dennoch erhalte ich weiterhin Erinnerungsschreiben, in denen ich zur Abgabe der Kontoauszüge aufgefordert werde.
wenn du die dem JC doch geschickt hast, musst du die Originale doch haben. Beim Online Banking bleibt das Postfach meist 3 Monate noch erhalten und wenn da die letzten Auszüge noch von dir nicht gelesen wurden müsste die Bank die doch dir zuschicken.

Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

oldtom

Zitat von: nabil am 24. März 2025, 20:32:03Liebe Community,

ich habe im November 2024 Bürgergeld beantragt. Seitdem werde ich mehrfach aufgefordert, Unterlagen nachzureichen, was ich auch immer zeitnah getan habe. Nun wurde bereits zum vierten Mal meine Lohnabrechnung aus dem November 2024 angefordert – obwohl ich diese bereits mehrfach eingereicht habe. Zusätzlich wird nun auch der Zahlungseingang auf dem Konto verlangt sowie lückenlose Kontoauszüge ab September 2024 bis heute.

Das Problem: Meine damalige Bank hat mein Konto gekündigt. Ich habe bereits bei der Bank nachgefragt, ob ich nachträglich Kontoauszüge erhalten kann – dies wurde mir jedoch verweigert. Diesen Sachverhalt habe ich dem Jobcenter auch bereits schriftlich mitgeteilt, dennoch erhalte ich weiterhin Erinnerungsschreiben, in denen ich zur Abgabe der Kontoauszüge aufgefordert werde.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter. Inzwischen häufen sich Mahnungen von Strom, Wasser und der GEZ, und ich muss mir Geld leihen, um überhaupt etwas zu essen kaufen zu können.

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? An wen kann ich mich noch wenden, wenn das Jobcenter meine Situation offenbar nicht berücksichtigt?

https://ibb.co/dRhW5Nq

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Jo, willkommen im Club. Hier wird man dir sagen, das hast du dir ausgedacht , du bist ein Geschichenerzähler, willst gegen das Jobcenter "hetzen" usw.

Ich denke da hilft nichts anderes als einen Anwalt darauf ansetzen, so in 1/2 Jahr passiert da dann ggf. etwas. Ich hab 17 Monate gewartet und mir 5 stellig Geld geliehen.

Mein persönlicher Eindruck: Wenn man nicht sanktionieren kann , bewilligt man halt möglichst spät und wenig. Sparsamkeit ist einzige Amtspflicht. Wenn 50% nicht klagen hat man Geld gespart.

Rotti

Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 21:16:23Ich denke da hilft nichts anderes als einen Anwalt darauf ansetzen, so in 1/2 Jahr passiert da dann ggf. etwas. Ich hab 17 Monate gewartet und mir 5 stellig Geld geliehen.
da er die Kontoauszüge nicht per Fax geschickt hat wird es auch schwer das nachzuweisen ich würde dann doch lieber die Bank auffordern, mir die benötigten Kontoauszüge nachzuliefern vom-bis Gegen Gebühr mit dem Hinweis, das sie fürs Amt benötigt werden und eine Legitimierung Kopie vom Personalausweis dazu.
Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 21:16:23Ich denke da hilft nichts anderes als einen Anwalt darauf ansetzen, so in 1/2 Jahr passiert da dann ggf. etwas. Ich hab 17 Monate gewartet und mir 5 stellig Geld geliehen.
:offtopic:
Ehrlich jetzt so lange war ich noch nie am Stück ohne Anstellung.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

oldtom

Zitat von: Rotti am 24. März 2025, 21:32:16:offtopic:
Ehrlich jetzt so lange war ich noch nie am Stück ohne Anstellung.
Mag sein, ich war vorher auch Selbständig und u.a. hat mein Herz hat den Geist aufgegeben. Da kannst du auf die schnelle auch keinen Idiotenjob annehmen.

nabil

Hallo zusammen,

ich habe über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (unter dem Pfad ,,Jobcenter – Nachrichten") nur den Kontoauszug meiner neuen Bank hochgeladen – mehr liegt mir aktuell nicht vor.

Meine alte Bank hat mir das Konto gekündigt. Ich bin dort kein Kunde mehr und habe keinen Zugriff auf das Online-Banking. Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, dass sie mir keine Kontoauszüge mehr zusenden – weder per Post noch gegen Gebühr.

Die Lohnabrechnung für November 2024 habe ich bereits mehrmals eingereicht. Da ich aber keinen Zugang mehr zur alten Bank habe, kann ich den Kontoauszug mit dem entsprechenden Zufluss im November 2024 leider nicht nachreichen.

Ab September 2024 fehlen mir somit alle Kontoauszüge des alten Kontos – sie sind für mich nicht mehr beschaffbar.

Ich hoffe, das macht meine Situation nachvollziehbar.

oldtom

Ja, also - nach meiner Erfahung ist das so:

Du reichst einen Antrag ein. Dann bekommst du ein Formblatt mit unglaublich vielen Unterlagen, die du einreichen sollst.
Dein Jobcenter scheint ja noch einigermaßen fair und sagt konkret was sie haben wollen. Können aber auch pauschal "fehlende Unterlagen" sein.

Ich fresse einen Besen , wenn der Grund nicht hier liegt: Willst du Untätigkeitsklage beim SG erheben (oder eben eine einstweilige Entscheidung beantragen) geht es eben darum wie lange die Untätigkeit besteht und wann alle Unterlagen zur Entscheidunfg vorliegen. Ab dann zählt's.

Was würde ich da also machen, wenn ich Leistungsträger wäre? Unterlagen anfordern, die der Antragsteller nicht beschaffen kann, oder es schwer machen den eingang zu belegen... :clever:

Ottokar

Es gibt zwar keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge, diese sollten aber mind. 3 Jahre aufbewahrt werden.

Wenn man dem JC Nachweise einmal zugesendet hat, wars das, dann hat man damit seine Mitwirkungspflicht erfüllt. Sollte das JC die gleichen Nachweise erneut fordern, besteht hierbei keine Mitwirkungspflicht mehr und man sollte das JC darauf hiweisen, dass die geforderten Daten bereits vorliegen, womit die diesbezügliche Mitwirkungspflicht bereits erfüllt wurde, und dass aus Gründen der Datensparsamkeit Nachweise nur einmal gefordert werden dürfen.
Außerdem sollte man das JC auffordern, den Datenschutzbeauftragten zu informieren, wenn die Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, und anbieten, in dem Fall diese erneut zuzusenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


nabil

ich bin ehrlich gesagt enttäuscht über den Umgang mit meiner Situation. Es scheint, als hätte ich keine Chance auf Unterstützung – nur weil ich aktuell keinen Zugriff auf meine Kontoauszüge habe.

Mir ist bewusst, dass Kontoauszüge zur Prüfung erforderlich sind. Doch in meinem Fall gibt es dort nichts zu verbergen – im Gegenteil: Sie zeigen lediglich, dass ich mich bereits seit längerer Zeit in einer schwierigen finanziellen Lage befinde und immer wieder ins Minus gerate.

Ich befinde mich aktuell in einer existenzbedrohenden Situation. Mein Lebensunterhalt ist nicht gesichert, ich stehe kurz davor, meine Wohnung zu verlieren, und es besteht das reale Risiko, obdachlos zu werden. Dass man mit solch einer Lage auf taube Ohren stößt, nur weil ein Dokument fehlt, ist schwer zu verstehen.

Parallel habe ich bereits ALG I beantragt – der Antrag wurde auch bewilligt. Doch die monatlichen 480 Euro reichen bei weitem nicht aus, um Miete, Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen zu decken.

Sheherazade

Zitat von: nabil am 24. März 2025, 21:46:26Meine alte Bank hat mir das Konto gekündigt. Ich bin dort kein Kunde mehr und habe keinen Zugriff auf das Online-Banking. Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, dass sie mir keine Kontoauszüge mehr zusenden – weder per Post noch gegen Gebühr. Die Lohnabrechnung für November 2024 habe ich bereits mehrmals eingereicht. Da ich aber keinen Zugang mehr zur alten Bank habe, kann ich den Kontoauszug mit dem entsprechenden Zufluss im November 2024 leider nicht nachreichen. Ab September 2024 fehlen mir somit alle Kontoauszüge des alten Kontos – sie sind für mich nicht mehr beschaffbar.

Du musst doch darüber irgendwas schriftliches von der Bank haben, das du dem Jobcenter vorlegen kannst als Nachweis der Unmöglichkeit der Erbringung der Kontoauszüge von November (also nur für den Antragsmonat, die davor sind ohne Relevanz). Wie bist du denn an deinen Lohn von November dran gekommen, wenn der auf das alte Konto ging? Und seit wann läuft das neue Konto?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: nabil am 24. März 2025, 20:32:03ich habe im November 2024 Bürgergeld beantragt. Seitdem werde ich mehrfach aufgefordert, Unterlagen nachzureichen, was ich auch immer zeitnah getan habe. Nun wurde bereits zum vierten Mal meine Lohnabrechnung aus dem November 2024 angefordert – obwohl ich diese bereits mehrfach eingereicht habe. Zusätzlich wird nun auch der Zahlungseingang auf dem Konto verlangt sowie lückenlose Kontoauszüge ab September 2024 bis heute.

Nochmal zum mitmeißeln:
1. Die Lohnabrechnung aus dem November 2024 liegt vor, damit hast du deine diesbezügliche Mitwirkungspflicht erfüllt und das JC hat keine rechtliche Handhabe, diese Lohnabrechnung nochmal zu fordern.
Antwort an das JC:
Die Lohnabrechnung aus dem November 2024 liegt Ihnen nachweislich vor, damit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Sollte Ihnen diese nicht mehr vorliegen, informieren Sie unverzüglich den Datenschutzbeauftragten und klären Sie, was mit meinen Daten geschehen ist. Sollte sich die Lohnabrechnung bei Ihnen nicht wieder anfinden, bin ich gern bereit, diese nach entsprechender Mitteilung des Datenschutzbeauftragten nochmal vorzulegen.

2. Anlasslos dürfen Kontoauszüge nur für die letzten 3 Monate vor Antragstellung gefordert werden, das wären hier die Monate August, September und Oktober 2024.
Aus der Tatsache, dass das JC die Bearbeitung seit fast 4 Monaten grob fahrlässig und willkürlich verzögert, ergibt sich keine Rechtsgrundlage, Kontoauszüge auch für diese Monate zu fordern.
Genau das würde ich dem JC auch mitteilen.

3. Stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung:
Das JC hat bislang ohne Angabe von Gründen nicht über den Antrag aus November 2024 entschieden. Es verzögert willkürlich und pflichtwidrig die Bearbeitung, indem des die Lohnabrechnung aus dem November 2024 insgesamt 4 mal anforderte und nun zusätzlich zu den Kontoauszügen für die letzten 3 Monate vor Antragstellung auch die Kontoauszüge für Monate nach der Antragstellung fordert, wofür es allerdings keine Rechtsgrundlage gibt.
Ich erhalte monatlich nur 480 Euro Arbeitlosengeld nach dem SGB III, davon kann ich meine Lebensaltungskosten jedoch nicht decken und mein Vermögen ist aufgebraucht.
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