Bürgergeld auf``s alte Konto

Begonnen von Egon Musk, 25. März 2025, 09:25:03

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Egon Musk

Moin,
ich hoffe das mir jmd hier vielleicht einen guten Rat geben kann.

Meine Bank hat mir das Konto gekündigt, das Kündigungsschreiben hatte mich nicht erreicht und ich habe davon erst in der Filiale erfahren nachdem ich mich nicht mehr im Online Banking einloggen konnte. Der telefonische Kundendienst der Commerzbank liess mich auch noch ein paar Tage in dem Glauben es liege ein technischer Fehler vor und man würde mich zurück rufen, was nicht geschah.
Leider war es dann auch zu spät, mir ein neues Konto zu eröffnen und das Jobcenter zu informeren und das Bürgergeld ist auf das alte Konto welches sich aufgrund Dispo im Minus befand gegangen.
Das Konto wurde zum 12.02.2025 gekündigt, ab dem 13.02.2025 funktionierten Karten und Onlinebanking nicht mehr, Geld vom Jobcenter konnte aber noch eingehen am 28.02.2025.
Das JobCenter sowie der telefonische Support der Bank versicherten mir dann das solch Beträge wieder zurück gebucht werden was auch nicht passierte.
Man hatte mir dann wieder erst in der Filiale mitgeteilt dass das Bürgergeld mit dem Dispo verrechnet wurde. Obwohl es ja selbst auf dem Schreiben der Bank steht das Beträge nach SGB2 nicht verrechnet werden, sollten sie noch auf dem Konto eingehen.
Ein ziemlich seltsamer Vorgang welcher verursacht hat das ich seit einem Monat nicht weiss wovon ich leben soll.
Ich habe mich mehrmals telefonisch, via Mail, Kontaktformular und sogar schriftlich an den Kundenservice gewand. Hat jmd einen Idee wie ich den Vorgang beschleunigen kann mein Geld wieder zu bekommmen? Vorerst mal ausgenommen rechtlicher Mittel?
Schon allein das ein Konto zum 12.02.2025 gekündigt wird, ich davon nicht erfahre, keine Karten,kein Onlinebanking mehr funktioniert sie aber eingehende Beträge nach SGB 2 noch verbuchen und nicht zurückerstatten erscheint mir doch ziemlich fragwürdig  :wand: 

Ottokar

Ohne den Grund für die Kündigung zu kennen, kann man hier nicht wirklich etwas dazu sagen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Bank muss die Zustellung nachweisen können, andernfalls dürfte die Kündigung unwirksam sein. Außerdem gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, nur in besonders schwerwiegenden Fällen kann fristlos gekündigt werden.
Sobald die Kündigung wirksam ist, darf die Bank keine Kontoführung mehr vornehmen, d.h. alle Zahlungsforderungen und Eingänge müssen zurückgewiesen werden.
Sofern es sich nicht um ein P-Konto handelt, sehe ich keine Chance, die Bank zur Auszahlung des Bürgergeldes zu zwingen. Du kannst hier nur dem JC die Sachlage erklären und ein Darlehen in Höhe eines Monatsbedarfes beantragen. Du solltest aber vorher ein neues Konto eröffnen und dieses beim JC angeben, sonst geht das Darlehen auf das alte Konto und wird von der Bank ebenfalls zur Schuldentilgung einbehalten.

https://www.vzhh.de/themen/finanzen/konto-karte/darf-meine-bank-sparkasse-mein-konto-kuendigen

https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/04_kuendigung_girokonto.html

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