Teilzeit 30h Woche/ Bewerben für Vollzeit ?

Begonnen von Stephanron1987, 23. März 2025, 16:21:35

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Sheherazade

Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 21:08:13wtf ist das für ein Job, den man 30h/Woche macht, der das Einkommen nicht über den Bürgergeldsatz hebt???

Steht da bereits
Zitat von: Stephanron1987 am 24. März 2025, 15:26:49Ich Arbeite in einem Lager wo Obst und Gemüse zusammengestellt wird für Hotels, Restaurantes ein eigener Stand ist auch vorhanden. ich komme gerade so auf meine Stunden je nachdem wieviel Bestellung ist demnach ist auch die Arbeit ich fange um 6.00 Uhr an und an manchen Tagen wo nix groß ist bin ich um 9 Uhr raus. Optimal wäre bis 12 Uhr. Deswegen wenn abends der Stand abzubauen ist und das Obst Gemüse wieder in die kühlung muss mache ich das oder mein Kollege wir teilen uns das 3 Tage ich 3 Tage ehr abwechselt das Wochenende Frei. Arbeitstage Mo-SA.

Und auch, warum TE daran festhalten will
Zitat von: Stephanron1987 am 24. März 2025, 15:26:49Aber ich möchte auch da bleiben den wie gesagt die Arbeit macht mir Spass und um es so zu sagen meine Kollegen haben genau so einen Dachschaden wie man selber und da macht das Arbeiten auch Laune

Scheinbar hat er seine Work-Life-Balance gefunden.
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 24. März 2025, 19:15:37Fettnäpfchen du schießt aktuell etwas über das Ziel hinaus.
Wenn du meinst.
Ich sehe es etwas anders denn wenn er aufgrund von Vorstellungsgesprächen in eine Situation kommt in der genauso sanktioniert werden kann bzw eine Leistungseinstellung bekommen könnte weil er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt dann hat er einen Nachteil.

Wie er mit den Infos umgeht und ob es mit dem Wohngeld einen Fehler gab, wovon ich ebenfalls ausgehe, und er entweder einen Widerspruch/Überprüfungsantrag macht oder einen neuen Wohngeldantrag stellt das ist eh seine Entscheidung.
Dabei hat mehr Ahnung eher selten geschadet als zu wenig.

Abgesehen davon war das die Idee von
Harald53 am- 24. März 2025, 16:01:18 die ich aber so gut fand das ich sie extra nochmals ins Zitat gesetzt habe um damit auch zu bestätigen das man so etwas auch wissen muss um dann rechtzeitig richtig reagieren zu können.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Stephanron1987

Also da hat Sheherazade denke ich mal den Nagel auf den Kopf getroffen mit der Work Live Balance.
Angefangen habe ich in dem Unternehmen mit 20h/Woche  bin jetzt auf 30h/Woche und bekomme leider nur
Mindestlohn das sind glaube aktuell 12,82 €/h aber ich habe auch nie einen Beruf gelernt. Da der große Chef Leider
ein Sparfuchs ist :wand: wird es vom Gehalt leider nicht besser. Denn würde ich nur ca 1 € die Stunde mehr bekommen und oder es würde bei der Aufstockung nur 20€ monatlich rauskommen hätte ich mich schon abgemeldet und würde mir den Stress gar nicht an tun. Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.

Fettnäpfchen

Stephanron1987

Zitat von: Stephanron1987 am 26. März 2025, 21:01:39Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.

Berechnung ist nicht meins aber wenn das JC nur Prozentual an den Mietkosten beteiligt ist sollte es auch nur Prozentual an dem Guthaben Anspruch haben.

Kommt sonst nicht brauchbares als Antwort meins ist ja nicht wirklich hilfreich machst du am besten ein eigenes Thema zu dieser Frage auf. Hier könnte es untergehen für die die sich mit Berechnung auskennen und hier nicht mitlesen.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Stephanron1987 am 26. März 2025, 21:01:39Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.

Es ist unerheblich, wieviel das Jobcenter nach Anrechnung deines Einkommens von der Miete übernimmt, wichtiger ist: Sind deine Kosten der Unterkunft innerhalb der Angemessenheit, d. h. steht in deinem Bescheid als Bedarf die vollständige tatsächliche Miete?
 
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Stephanron1987

Ja Natürlich steht alles drin, bzw. der Beweis war auf der letzten Nebenkostenabrechnung. Auf der Nebenkosten Abrechnung war das Guthaben von ca 380,- und darin stand auch das sie Mietenebenkosten Vorrauszahlung um ca 6€ gestiegen ist. Ich habe immer 381,40 und Jetzt 387,28€ ist eine 2 Raum Wohnung ca 48 m2 die ich damals vom Amt bekommen habe vor meiner Arbeit war ich 10j Arbeitslos. bzw. bei dem letzten Weiterbewilligungsantrag habe ich das wieder Normal reingeschrieben.