Koalitionsvertrag

Begonnen von Altmeister, 10. April 2025, 02:40:03

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Altmeister

Das habe ich grade im Koalitionsvertrag gelesen,"Wir werden
den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der
Corona-Pandemie zurückführen"

Wird uns das Geld wieder gekürzt?

Sheherazade

Nein, zukünftig nur nicht mehr im gleichen Maße und Abstand erhöht.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Unwissender

Schön! Die Preise steigen weiter die RL aber nicht! Trotzdem wird verlangt, das ständig in Vorleistung gegangen wird, man danach auf die Erstattung warten kann und obendrein willkürlich gekürzt wird!  :teuflisch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Das bedeutet, dass die Regelleistung nicht mehr im Voraus an die geschätzte Lohnentwicklung und Inflation angepasst wird, sondern erst im Nachgang. D.h. die Regelleistung für bspw. 2026 wird dann wieder nur anhand der Lohnentwicklung und Inflation von 2025 berechnet. Das wird zur Folge haben, dass dort auch 2026 keine Erhöhung stattfindet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jack Daniel

Eine weitere Nullrunde für Bürgergeldempfänger – höchstwahrscheinlich gilt das wohl auch für die Rente


Kopfbahnhof

Zitat von: Jack Daniel am 10. April 2025, 13:41:16höchstwahrscheinlich gilt das wohl auch für die Rente
Jedenfalls für diejenigen, welche Grundsicherung bekommen.

Jede Nichtanpassung an die Inflation ist sozusagen dann auch eine Kürzung.

Sheherazade

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann