Lügen im Lebenslauf: Welche Konsequenzen?

Begonnen von Katrin, 15. April 2025, 17:07:30

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Katrin

Lügen im Lebenslauf: Welche Konsequenzen?
Hallo liebe Leute,

ich habe ein Referendariat nach 4 Monaten abgebrochen und war dann 3 jahre und 8 Monate arbeitslos bis ich eine neue Stelle bekommen habe. Jetzt muss ich mich wieder bewerben. Ich denke darüber nach, dass ich jetzt in den Lebenslauf schreibe, dass ich das Referendariat nicht nach 4 Monaten, sondern nach 24 Monaten abgebochen habe, nachdem ich die Abschlussprüfung nicht bestanden habe. Ich würde dann in den Lebenslauf schreiben: Referendariat Mai 2017 bis Mai 2019. Nicht bestanden.
Das würde besser aussehen, als 3 Jahre und 8 Monate Arbeitslosigkeit.
Wäre so etwas strafbar, wenn das rauskäme?

Vielen Dank für Rat!

Ronald BW

Es bringt dir nur Stress wenn du dich durch das Leben lügst.
Wenn du Pech hast entwickelst du eine Paranoia.
Was besser aussieht liegt immer im Auge des Betrachters.
Du kannst also nicht wissen wie jemand etwas beurteilt.
Es könnte also auch sein das der in deinen Augen bessere Lebenslauf,
negativer bewertet wird, ich sehe ihn negativer.

Birgit63

In der heutigen Zeit ist eine Arbeitslosigkeit von 3 Jahren und 8 Monaten nichts außergewöhnliches. Ich würde nicht lügen. Es fällt dir nachher auf die Füße und dann ist deine Glaubwürdigkeit dahin.

Ottokar

Lehramt? Da dauert das Referendariat je nach Bundesland zwischen 16 und 24 Monate.
Also überlege, in welchem Bundesland das Referendariat stattfand. 24 Monate Referendariat in SA im Lebenslauf und du bist sofort als Lügner entlarft.
Tatsächlicherweise hat ein JC MA von mir mal verlang, ich solle meine Arbeislosenzeit im Lebenslauf und der Bewerbung verschweigen und als private Weiterbildung deklarieren, das sehe besser aus. Weil ich das anzweifelte wurde ich zu einem Coaching verpflichtet, wo die solche Schönungen professionell ausgearbeitet haben. Also wenn JC schon mit Potential lügen, warum sollte man als AN ehrlich sein bei Umständen, die ohnehin keine Auswirkungen auf den Job haben?
Ein AG darf nur Fragen zu Themen stellen, an denen er ein berechtigtes Interesse in Bezug auf die Tätigkeit hat und die nicht gegen § 1 AGG verstoßen.
Als schwangere Frau darf man deshalb auch die Schangerschaft verschweigen und darüber den AG belügen.
Inwiefern eine beschäftigungsfreie Zeit für die Jobeignung aus sachlicher Sicht relevant sein soll, erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil: damit würden nur moralische Vorurteile bedient.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ronald BW

Ich würde mich auch mit einer Empfehlung zum Betrug von sogenannten Fachleuten weigern.
Mehr noch ich würde als Fußnote den Vorfall mit Namen auf dem Lebenslauf dokumentieren.
Ich würde es deshalb so machen weil ich es gesünder für mich finde.
Mir hat es jedenfalls nie geschadet mich gegen etwas zu stellen das ich nicht unterschreiben will.

Konstantin

Ich würde mir da keine Gedanken machen über die Fehlzeiten. Du gehörst doch bestimmt auch zur Generation Z.
Sag einfach du hast dir eine Auszeit zwischen zwei Jobs genommen, damit sich deine mentale Gesundheit von den Strapazen des Arbeitsalltags erholt.

Sheherazade

Zitat von: Konstantin am 17. April 2025, 10:47:11Du gehörst doch bestimmt auch zur Generation Z.

Was bringt dich zu der Annahme?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Konstantin

Nach dem Studium Lehramt ist das Referendariat die zweite Phase der Ausbildung und deshalb meine Annahme das sie noch nicht so alt sein kann. Generation Z, zwischen 1995 und 2010 geboren.

Sheherazade

Zitat von: Konstantin am 17. April 2025, 11:26:44Nach dem Studium Lehramt ist das Referendariat die zweite Phase der Ausbildung und deshalb meine Annahme das sie noch nicht so alt sein kann.

Da steht aber nirgendwo, WANN der Versuch eines Referendariats unternommen wurde.

Zitat von: Konstantin am 17. April 2025, 11:26:44Generation Z, zwischen 1995 und 2010 geboren.

Ich weiß. Deshalb dürfte das hier nicht zutreffen, denn die TE hat 2 Kinder und wenigstens in den letzten ca. 4-5 Jahren gearbeitet.

Erfahrungsgemäß werden wir von dieser TE aber keine Antworten bekommen, daher sind für mich hier Kaschierungsvorschläge für den Lebenslauf relativ sinnlos. Es kommt eben immer darauf an, wo auf der Zeitlinie der Punkt liegt, den man kaschieren möchte.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"