Frage nach Wohnung OHNE Mietvertrag und mit Rechnung

Begonnen von Gerhaard, Heute um 11:27:22

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Sheherazade

Zitat von: Gerhaard am Heute um 14:08:46Also das mit der Ferienwohnung wäre evtl. möglich

Das muss dann der Vermieter auch so wollen und einen entsprechenden (befristeten) Mietvertrag ausstellen.

Zitat von: Gerhaard am Heute um 14:28:34Was weißt du wegen Anmeldung?

Da habe ich doch nun wirklich genug zum Thema geschrieben. Anmelden musst du dich. Steht sogar in deinem Link (ganz unten).
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung schließt man rechtlich einen Mietvertrag ab.
Und ja, auch für das Wohnen in einem Wohnwagen besteht Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gerhaard

Zitat von: Ottokar am Heute um 14:57:14Auch bei der Anmietung einer Ferienwohnung schließt man rechtlich einen Mietvertrag ab.
Und ja, auch für das Wohnen in einem Wohnwagen besteht Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann muss das Jobcenter das genehmigen, wenn die Kosten angemessen sind.

Fettnäpfchen

Gerhaard

Zitat von: Gerhaard am Heute um 12:21:27die Karenzzeit ist doch abgeschafft? oder
Nein

Zitat von: Gerhaard am Heute um 15:27:26wenn die Kosten angemessen sind.
Ja
https://www.harald-thome.de/informationen.html vllt. steht der zuständige Bezirk in der Liste.

MfG FN
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