Erstattung NK

Begonnen von baracus, 11. April 2025, 21:19:26

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baracus

frage mich wieso man die Erstattung die man vom Vermieter zurückbekommt (NK / warmwasser etc) wenn man wirtschaftlich gehandelt hat im jahr, an das amt "zurück"geben muss, es geht doch heutzutage viel um Nachhaltigkeit, Politik, nachrichten/Medien sind zumindest seit min. 10 jahren voll davon, so hätte man doch eine super motivation für nachhaltiges verhalten wenn man solcherlei behalten könne

Rotti

nicht so laut sonst wird noch eine feste KDUH nach Christian Lindner beschlossen.Dann gibt es nämlich nichts mehr Nachzufordern an Kosten.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

TripleH

Zitat von: Rotti am 12. April 2025, 06:55:32nicht so laut sonst wird noch eine feste KDUH nach Christian Lindner beschlossen.

Das war keine Erfindung von Lindner. Diese Möglichkeit pauschaler Unterkunftskosten gab es als Modellprojekt über § 101a BSHG schon in der alten Sozialhilfe.
 

Birgit63

Wenn die Miete und Nebenkosten vom JC bezahlt werden, dann ist es doch logisch, dass eine Nebenkostenrückzahlung auch wieder an das JC geht. Anders sieht es bei den Stromkosten aus. Die zahlst du selbst und wenn es da eine Rückzahlung gibt, darfst du sie natürlich behalten.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Birgit63 am 14. April 2025, 06:57:59Wenn die Miete und Nebenkosten vom JC bezahlt werden, dann ist es doch logisch, dass eine Nebenkostenrückzahlung auch wieder an das JC geht.

Außer, man bezahlt mehr, als die bewilligten KdU sind.
Also was man aus dem Regelsatz dazu bezahlt, dürfte dann auch nicht verrechnet werden, weder Guthaben noch Nachzahlung.
Oder liege ich da falsch?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

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Rotti

Zitat von: Birgit63 am 14. April 2025, 06:57:59Anders sieht es bei den Stromkosten aus. Die zahlst du selbst und wenn es da eine Rückzahlung gibt, darfst du sie natürlich behalten.
genau und weil die drastisch gestiegen sind in den vergangen Jahren ist das Bürgergeld auch nicht zu vermessen hoch.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2025, 22:21:12Also was man aus dem Regelsatz dazu bezahlt, dürfte dann auch nicht verrechnet werden, weder Guthaben noch Nachzahlung. Oder liege ich da falsch?
da gibt es schon einige Urteile von Gerichten, aber wenn du in einer größeren Wohnung lebst als angemessen, dann bestimmt schon.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Osterhase

Zitat von: baracus am 11. April 2025, 21:19:26frage mich wieso man die Erstattung die man vom Vermieter zurückbekommt (NK / warmwasser etc) wenn man wirtschaftlich gehandelt hat im jahr, an das amt "zurück"geben muss, es geht doch heutzutage viel um Nachhaltigkeit, Politik, nachrichten/Medien sind zumindest seit min. 10 jahren voll davon, so hätte man doch eine super motivation für nachhaltiges verhalten wenn man solcherlei behalten könne
ja und eine Supermotivation z:B. weniger als für die Bausubstanz notwendig zu heizen oder sonstige nicht sinnvolle Sparmaßnahmen, die nichts für die Nachhaltigkeit tun, aber anderswo Schäden anrichten können.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Rotti am 15. April 2025, 23:22:29
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2025, 22:21:12Also was man aus dem Regelsatz dazu bezahlt, dürfte dann auch nicht verrechnet werden, weder Guthaben noch Nachzahlung. Oder liege ich da falsch?
da gibt es schon einige Urteile von Gerichten, aber wenn du in einer größeren Wohnung lebst als angemessen, dann bestimmt schon.


Also Du meinst es so: ...?
Beispiel: Ich ziehe alleine in eine 50qm-Wohnung, die "im Rahmen" des JC liegt.
Dann erfolgt eine Mieterhöhung, und noch eine, alles gesetzlich in Ordnung, und dann liege ich mit 20€ Nebenkosten, die zur Kaltmiete zählen, sagen wir z. B. kWasser, und 20€ Kaltmiete drüber.
Nach Kostensenkungsaufforderung usw zahle ich nun 40€ selbst. Rahmen des hin-und herschiebens mit Heizkosten und Ausreizung alles ausgeschöpft, die Kosten-Nutzen-Rechnung lassen wir mal außen vor.

Dann kommt eine NK-Abrechnung, in der ich 20€ Nachzahlung habe. Diese wird vom JC nicht übernommen.
Im Folgejahr NK-Abrechnung, in der ich 20€ Guthaben habe. Diese wird vom JC nicht (??) einbehalten? Oder doch? Obwohl ich mtl 40€ selbst gezahlt habe, z. B. für kWasser 10€ und für die Kaltmiete 30€ = 40€. Oder wie rechnen die das dann?
Bekommen die dann nur 10€ vom Guthaben, weil sich an der Kaltmiete ja nichts ändert, die ist nun mal 30€ zu hoch, ohne Einfluß meinerseits? Aber die 10€ sind ja eher "variabel", und läge ich da unter den KdU, würde ich das ja erstattet / einbehalten bekommen.
Aber die Nachzahlung haben sie ja auch nicht beachtet?

Würden die das gesamte Guthaben einkassieren, bekämen sie ja rein rechnerisch 40€ von meinem Regelsatz, denn die KdU zahlen sie bis zur Grenze, die sind ausgeschöpft, und jeder Cent drüber kam aus meinem Regelsatz.  :scratch:

Das ist mir echt zu kompliziert. :schaem: 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. April 2025, 10:39:11Nach Kostensenkungsaufforderung usw zahle ich nun 40€ selbst.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. April 2025, 10:39:11Im Folgejahr NK-Abrechnung, in der ich 20€ Guthaben habe. Diese wird vom JC nicht (??) einbehalten?
§ 22 Abs. 3 SGB II regelt, dass Rückzahlungen, die sich auf nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, nicht als Einkommen berücksichtigt werden dürfen.
Wenn du also monatlich 40€ von der Miete selber zahlst, sind das pro Jahr 480€.
Ein Betriebskostenguthaben bis zu diesem Eigenanteil darf das JC lt. § 22 Abs. 3 SGB II nicht antasten.
Ist also eigentlich ganz einfach.
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