Grundsicherung bei Erwerbsminderung - rückwirkende Berechnung

Begonnen von Banane007, 24. April 2025, 18:22:49

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Banane007

Hallo zusammen,

meine Tochter wurde vom Jobcenter im März 2023 zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Antrag wurde gestellt und das Verfahren an die Rentenkasse weitergeleitet.

Im Juni 2024 erging dann der Bescheid der Rentenkasse. Durch Verzögerung des Amtes begann der Leistungsbezug in der Grundsicherung ab September 2024.

Bis dahin bezog sie noch Bürgergeld über uns in der Bedarfsgemeinschaft.

Das Jobcenter hat im Februar 2025 nach abschließender Bescheidung einen Erstattungsanspruch an den Landkreis gestellt für den Zeitraum März 2023 bis August 2025. So weit, so gut (und richtig, nehme ich an).

Die Bezüge für die Tochter laufen seitdem und wir bekommen entsprechend weniger Bürgergeld.

Meine Frage ist nun...

Muss der Landkreis nun nicht auch den Anspruch der Tochter rückwirkend bis März 2023 berechnen? Da gelten ja andere Regelsätze? Diesbezüglich haben wir vom Landkreis bisher nichts gehört. Bevor ich da nachfrage, wollte ich gewusst haben, ob da noch eine rückwirkende Berechnung erfolgen muss. Das Jobcenter hat ja nun rückwirkend bis März 2023 die Bezüge für sie zurückgefordert.

Lieben Dank schonmal

Banane

TripleH

Nur für das Jobcenter wird gerechnet. Eine Art Bewilligungsbescheid für März 23 bis August 23 für eure Tochter wird es nicht geben.