Kumpel und seine Familie haben Totalsanktionen bekommen.

Begonnen von Wasgeht1997, 01. Mai 2025, 11:55:13

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Wasgeht1997

Die Frau meines Kumpels ist im letzten Monat schwanger, sie hat eine Risikoschwangerschaft, ihre Frauenärztin sagte das sie jetzt in den letzten Wochen ihrer Schwangerschaft nicht allein bleiben soll.

Ihr Freund hat deswegen den Aufhebungsvertrag unterschrieben, jedoch hat er sich zu spät Arbeitslos gemeldet und hat zum einen eine ALG1 Sperre von der Bundesagentur bekommen und eine Totalsanktion vom Jobcenter allerdings ohne Anhörungsbogen und Sanktionsbescheid.

Was kann man da tun?

Leeres Portemonnaie

Wieso hat er sich denn nicht krank schreiben lassen?
Oder freistellen? Immer noch besser als ein Aufhebungsvertrag bzw arbeitslos, da die Gründe ja vorübergehender Natur sind. Und auch in Anbetracht der Verantwortung, die mit Kind auf ihn zukommt.
Man kann vorher bei der Agentur ein Gespräch suchen wg Aufhebungsvertrag.
Nun gut, das ist jetzt leider zu spät.

Normalerweise ist es korrekt, wie es jetzt läuft. Selbst bei pünktlicher Alo-meldung war mit einer Sperre zu rechnen.
Hat er eine Abfindung bekommen?

Jetzt würde ich persönlich versuchen, die besondere Situation, evtl Überforderung und Kurzschlussreaktion ins Spiel zu bringen, falls nicht alles schon gelaufen ist, was Antrag, Begründung usw betrifft.
Hat die Frau Arbeit? (Jetzt natürlich krank geschrieben.)
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Wasgeht1997 am 01. Mai 2025, 11:55:13und eine Totalsanktion vom Jobcenter allerdings ohne Anhörungsbogen und Sanktionsbescheid.

Und das musst du etwas näher erklären. Es gibt keine Totalsanktionen. Was genau steht in dem Bescheid, weshalb Bürgergeld (auch darlehensweise) abgelehnt wurde?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wasgeht1997

Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2025, 13:14:30
Zitat von: Wasgeht1997 am 01. Mai 2025, 11:55:13und eine Totalsanktion vom Jobcenter allerdings ohne Anhörungsbogen und Sanktionsbescheid.

Und das musst du etwas näher erklären. Es gibt keine Totalsanktionen. Was genau steht in dem Bescheid, weshalb Bürgergeld (auch darlehensweise) abgelehnt wurde?
 

Also der Punkt ist, er erzählte mir das er direkt nachdem er bei der Bundesagentur für Arbeit war, zum Jobcenter gegangen ist und denen mitgeteilt hat das er Geld benötigt um die Miete zu bezahlen, die Antwort war wie er mir erzählte das er ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Seine Freundin bekommt heute ihr Kind und durchlebt aktuell eine Risikoschwangerschaft, demzufolge arbeitet sie aktuell nicht.

Was ich seltsam finde ist, das Jobcenter sanktioniert doch nicht einfach spontan ohne Anhörungsschreiben und die Möglichkeit sich zu erklären um die Sanktion abzuwenden und wenn dann sanktionieren sie "nur" 30% und nicht 100%...

Er sagte auch er hätte wo er sich Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hat auch erzählt warum er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, der Punkt ist alles was erzählt wird kann und wird bei der Bundesagentur im Mund verdreht, ich habe ihm schon sehr oft gesagt das er wenn es um das Jobcenter oder die Bundesagentur geht ALLES schriftlich mitteilen soll damit man ihm eben nichts im Mund verdrehen kann um Sanktionen zu rechtfertigen.

Auch habe ich ihm Vorgeschlagen sich eine Bescheinigung von der Frauenärztin zu holen in der Steht das seine Freundin aufgrund ihrer Risikoschwangerschwaft jetzt die letzten Wochen nicht allein bleiben sollte um Komplikationen zu vermeiden, denn die Bundesagentur möchte ja nun mal Beweise sehen, denn erzählen kann man viel.

@Sheherazade

TripleH

Wenn er bei der Agentur als Kündigungsgrund "betreue Frau" angegeben hat, dann wird amn ihm dort wahrscheinlich gesagt haben, dass er nicht zur Verfügung steht. Das JC hat dann wahrscheinlich auf den Vorrang von Alg verwiesen und dass er da mitwirken muss.

Seine Kündigung war der größte Blödsinn, den ich seit langem gelesen habe. Zuerst hätte mal die Krankenkasse in Anspruch genommen werden müssen. Einfach so zu kündigen...

Sheherazade

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 01:38:04zum Jobcenter gegangen ist und denen mitgeteilt hat das er Geld benötigt um die Miete zu bezahlen, die Antwort war wie er mir erzählte das er ja in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Also hat er da nur geredet und gar keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt?

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 01:38:04Er sagte auch er hätte wo er sich Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hat auch erzählt warum er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat,

Das Gespräch hätte er VOR der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages führen müssen, zusammen mit dem Beleg der FA. Hinterher ist der Fisch gegessen, da lassen die keine Argumente mehr zu. Er hätte sich ja auch beurlauben und/oder freistellen lassen können von seinem AG für die paar Wochen. Oder auch mal mit seiner und/oder ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten suchen können.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Wasgeht1997

Zitat von: Sheherazade am 02. Mai 2025, 09:06:58Also hat er da nur geredet und gar keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt?

Also er hat ja im Februar,März und auch für den April noch Bürgergeld bekommen, nur eben hat er jetzt für den Mai nichts bekommen, die Sache ist die Frauenärztin hat seiner Freundin gesagt sie solle aufgrund ihrer Risikoschwangerschwaft für die letzte Zeit jetzt nicht allein Zuhause bleiben.

Sheherazade

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 13:34:59Also er hat ja im Februar,März und auch für den April noch Bürgergeld bekommen, nur eben hat er jetzt für den Mai nichts bekommen,

Er war also schon im Bürgergeldbezug als Aufstocker? Lebt er mit seiner Frau/Freundin zusammen?

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 13:34:59die Sache ist die Frauenärztin hat seiner Freundin gesagt sie solle aufgrund ihrer Risikoschwangerschwaft für die letzte Zeit jetzt nicht allein Zuhause bleiben.

Ich habe das verstanden, ebenso wie alle anderen. Es gibt aber andere Möglichkeiten als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben um bei der schwangeren Frau/Freundin sein zu können.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Fettnäpfchen

Wasgeht1997

 :weisnich:  :scratch:

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 13:34:59Also er hat ja im Februar,März und auch für den April noch Bürgergeld bekommen,

Zitat von: Wasgeht1997 am 01. Mai 2025, 11:55:13eine Totalsanktion vom Jobcenter allerdings ohne Anhörungsbogen und Sanktionsbescheid.
Ohne Bescheid würde ich klagen,
aber man soll ja zuerst den Kontakt mit dem JC suchen
und
daher eine Klageankündigung zum JC mit..
(Betreff Zahlungsverzug der ihm zustehenden Leistungen)
Bearbeitung und Schriftlichem Bescheid und Zahlung auf das Ihnen bekannte Konto innerhalb von 14 Tagen mit Datum ab Posteingang beim JC und Rückantwort bei Dir.
Das ganze ((mit den 14 Tagen) Fristsetzung nennen und dann nach 14 Tagen die Klage beim SG abgeben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wasgeht1997

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Mai 2025, 18:06:04Wasgeht1997

 :weisnich:  :scratch:

Zitat von: Wasgeht1997 am 02. Mai 2025, 13:34:59Also er hat ja im Februar,März und auch für den April noch Bürgergeld bekommen,

Zitat von: Wasgeht1997 am 01. Mai 2025, 11:55:13eine Totalsanktion vom Jobcenter allerdings ohne Anhörungsbogen und Sanktionsbescheid.
Ohne Bescheid würde ich klagen,
aber man soll ja zuerst den Kontakt mit dem JC suchen
und
daher eine Klageankündigung zum JC mit..
(Betreff Zahlungsverzug der ihm zustehenden Leistungen)
Bearbeitung und Schriftlichem Bescheid und Zahlung auf das Ihnen bekannte Konto innerhalb von 14 Tagen mit Datum ab Posteingang beim JC und Rückantwort bei Dir.
Das ganze ((mit den 14 Tagen) Fristsetzung nennen und dann nach 14 Tagen die Klage beim SG abgeben.

MfG FN

Mein Kumpel und seine Freundin haben heute Post bekommen, sie wurden nicht sanktioniert sondern es hat sich rausgestellt, das sie einfach vergessen haben fehlende Unterlagen einzureichen und deswegen scheint das Jobcenter die Taschen zuzuhalten.

Fettnäpfchen

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