Weiterbewilligung nur mit Vorsprachebestätigung?

Begonnen von deniiro, 08. Mai 2025, 13:27:58

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deniiro

Guten Tag und Danke für die Möglichkeit, mich hier in diesem Forum zu informieren!

Ich beziehe nun seit 5 Jahren Bürgergeld.
Meine Weiterbewilligungsanträge wurden immer nach Einreichen der Kontoauszüge bewilligt.
Dieses Mal wird jedoch eine Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt.
Jetzt meine Frage: Ist das rechtens, oder muss das Amt einen solchen Antrag auch ohne eine Vorsprache bewilligen?
Mir werden dort nur Zeitarbeitsjobs angeboten und ich suche mir lieber selber einen Job.
Daher war ich aber auch schon sehr lange nicht mehr dort vorstellig.

Vielen Dank im Voraus

Sheherazade

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Dieses Mal wird jedoch eine Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt.

Ist in dem Schreiben eine Rechtsfolgebelehrung enthalten?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58ich suche mir lieber selber einen Job.
Anscheinend nicht allzu erfolgreich.
Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Ich beziehe nun seit 5 Jahren Bürgergeld.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

deniiro

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2025, 14:07:01
Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Dieses Mal wird jedoch eine Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt.

Ist in dem Schreiben eine Rechtsfolgebelehrung enthalten?
 
Nein, nur ein Auszug aus dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch § 60 SGB 1 

Kurt892

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Mir werden dort nur Zeitarbeitsjobs angeboten und ich suche mir lieber selber einen Job.


In in 5 Jahren nichts selbst gefunden und für Zeitarbeitsjobs zu "fein". na Ja
Nach 5 Jahren ohne Job werden die "Zügel" nun angezogen! Die "alte" Job Qualifikationen - sofern überhaupt vorhanden - kannst du soweiso zerreißen!

Rotti

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Dieses Mal wird jedoch eine Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt. Jetzt meine Frage: Ist das rechtens, oder muss das Amt einen solchen Antrag auch ohne eine Vorsprache bewilligen?
das kenne ich so auch noch nicht, aber Gründe für ein Wiedersehen mit dir wird er dir sicher schriftlich mitgeteilt haben.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Clyder Kommode

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Mir werden dort nur Zeitarbeitsjobs angeboten und ich suche mir lieber selber einen Job.
Daran bist Du weiterhin nicht gehindert.

Und auch die Zeitarbeit ist nicht grundsätzlich ein Hindernis, um sich währenddessen/danach einen anderen Job zu suchen.


deniiro

Zitat von: Kurt892 am 08. Mai 2025, 22:37:48In in 5 Jahren nichts selbst gefunden und für Zeitarbeitsjobs zu "fein". na Ja
Nach 5 Jahren ohne Job werden die "Zügel" nun angezogen! Die "alte" Job Qualifikationen - sofern überhaupt vorhanden - kannst du soweiso zerreißen!

Das mag deine persönliche Meinung sein, aber keine Fakten.
Es geht mir nicht um "Zügel", sondern um die Gesetzeslage.
Die Frage war: Wie sieht das rechtlich aus?
Muss ich das machen, oder nicht?
(Dann muss ich jetzt wohl alle Unterlagen über meine Ausbildung und 12 Jahren Berufserfahrung zerreißen. Sehr schade, aber guter Tip!)

Zitat von: Rotti am 09. Mai 2025, 08:49:38
Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Dieses Mal wird jedoch eine Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt. Jetzt meine Frage: Ist das rechtens, oder muss das Amt einen solchen Antrag auch ohne eine Vorsprache bewilligen?
das kenne ich so auch noch nicht, aber Gründe für ein Wiedersehen mit dir wird er dir sicher schriftlich mitgeteilt haben.
Eben nicht! Da steht nur "Vorsprachebestätigung des Arbeitsvermittlers verlangt".


Clyder Kommode

Zitat von: deniiro am 09. Mai 2025, 11:33:25Die Frage war: Wie sieht das rechtlich aus?
Muss ich das machen, oder nicht?
Kommt drauf an, was im Schreiben steht
(
Zitat von: deniiro am 09. Mai 2025, 11:33:25Dann muss ich jetzt wohl alle Unterlagen über meine Ausbildung und 12 Jahren Berufserfahrung zerreißen. Sehr schade, aber guter Tip!)
Nein, zerreißen nicht, aber wenn Ausbildung und 12 Jahre Berufserfahrung in den 5 Jahren des Bezugs von ALG II und damit noch ein Jahr in ALG I keinen neuen Job gebracht haben, ist es zu empfehlen, sich zusätzlich anderweitig zu orientieren.

Laut Gesetzeslage, nach der ja gefragt ist, kann man sich nicht darauf berufen, ausschließlich im erlernten und zuvor ausgeübten Job bewerben zu wollen, sondern muss schauen, wie man seinen Unterhalt, zumindest teilweise, wieder selbst erwirtschaftet. Auch in einem anderen Tätigkeitsbereich oder einer befristeten Stelle.


Kurt892

Nun ja - es gibt ja bald weider die 1-2€ Jobs. Sogar ohne Bewerbung!

Rotti

Zitat von: Kurt892 am 09. Mai 2025, 13:38:09Nun ja - es gibt ja bald weider die 1-2€ Jobs. Sogar ohne Bewerbung!
da gibt es wieder viele die das Geld brauchen zu ihrem Bürgergeld nicht jeder hat die Tauglichkeit bei einem Ag und wird genommen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

deniiro

Mein Problem ist einfach nur, dass aus meinem erhaltenen schreiben, meine Frage nicht beantwortet wurde und mir die Person von der Hotline das auch nicht sagen konnte.
Ich werde dort also mal vorbeischauen.

@mods Der Threat kann closed

Fettnäpfchen

deniiro

Zitat von: deniiro am 08. Mai 2025, 13:27:58Jetzt meine Frage: Ist das rechtens, oder muss das Amt einen solchen Antrag auch ohne eine Vorsprache bewilligen?
Nein ist es nicht, aber es gibt Vorraussetzungen in denen es das JC machen darf. Z.B.: Der Verdacht auf OA und deswegen:
Zitat von: deniiro am 09. Mai 2025, 14:47:13Mein Problem ist einfach nur, dass aus meinem erhaltenen schreiben, meine Frage nicht beantwortet wurde und mir die Person von der Hotline das auch nicht sagen konnte.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

MfG FN
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Filip2610

Wenn du das Schreiben des Jobcenters hier anoynmisiert hochlädst, können dir manche sicher einen guten Rat geben. An deiner Stelle würde ich mir diese Mühe machen.