Umzugskostenbeihilfe wegen Krankheit

Begonnen von gentleman2112, 26. März 2025, 17:04:07

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gentleman2112

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin, den Umzug selbst durchzuführen, möchte ich einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Unterlagen werden für die Bewilligung benötigt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

TripleH

Zitat von: gentleman2112 am 26. März 2025, 17:04:07meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft.

Das ist kein Auszugsgrund. Der Verkauf bricht den Mietvertrag nicht.

Wenn er euch los werden will, weil er das Haus dann teurer verkaufen kann, sollte er euch auch den Umzug zahlen.
 

gentleman2112

Zitat von: TripleH am 26. März 2025, 17:32:44
Zitat von: gentleman2112 am 26. März 2025, 17:04:07meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft.

Das ist kein Auszugsgrund. Der Verkauf bricht den Mietvertrag nicht.

Wenn er euch los werden will, weil er das Haus dann teurer verkaufen kann, sollte er euch auch den Umzug zahlen.
 

Das Haus muss voll saniert werden (Feuchte Waende im Keller) Die Miete soll danach 400€ erhoeht werden, was Wir Uns dann nicht mehr leisten koennen (und das Jobcenter uebernimmt das nicht)

turbulent

Auch das ist kein Auszugsgrund. Sobald die Miete erhöht wurde, gibt Euch das JC ein halbes Jahr Zeit, die Wohnkosten zu senken - inklusive Umzugskosten (natürlich so wenig wie möglich).

gentleman2112

Zitat von: turbulent am 26. März 2025, 23:15:26Auch das ist kein Auszugsgrund. Sobald die Miete erhöht wurde, gibt Euch das JC ein halbes Jahr Zeit, die Wohnkosten zu senken - inklusive Umzugskosten (natürlich so wenig wie möglich).
Der aktuelle Vermieter hat Uns eine günstigere Ausweichmöglichkeit angeboten, wo Wir hinziehen.
Mir geht es um Umzugskostenbeihilfe

Sheherazade

Zitat von: gentleman2112 am 27. März 2025, 09:28:29Der aktuelle Vermieter hat Uns eine günstigere Ausweichmöglichkeit angeboten, wo Wir hinziehen.

Dann solltet ihr noch die Umzugskosten mit rein verhandeln, schließlich will er euch vor dem Verkauf loswerden. Das Jobcenter bezahlt nur Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist. Und das ist er bei euch derzeit nicht. Erst, wenn euch der neue Eigentümer gekündigt hat.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Wie schon geschrieben, regelt man sowas mit dem Vermieter. Er möchte euch raus haben (dann kann er das Haus besser verkaufen), dann soll er euch bitte den Umzug bezahlen.

gentleman2112

Danke fuer Eure Rueckmeldungen

Die von Unserem Vermieter angebotene andere Wohnung nehmen Wir nicht.

Der aktuelle Vermieter treibt jetzt Spielchen mit Uns, leider.

Meine Aerzte haben mich attestiert, dass ich aus gesundheitlichen Problemen kein Unzung aus eigener Regie durchführen kann.

Nach Worten des Vermieters, soll Uns der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen.

turbulent

Habt Ihr denn inzwischen eine passende Wohnung gefunden?

gentleman2112

Zitat von: turbulent am 10. Mai 2025, 12:32:03Habt Ihr denn inzwischen eine passende Wohnung gefunden?
NEin, dass getaltet sich schwierig

Clyder Kommode

Zitat von: gentleman2112 am 10. Mai 2025, 12:25:40Nach Worten des Vermieters, soll Uns der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen.
Das muss man abwarten. Dass es einen neuen Eigentümer gibt, der Eigenbedarf anmeldet und die rechtswirksam kündigt.

Wenn man lange darin wohnt, hat man übrigens auch eine lange Kündigungsfrist.

Danach muss man eine Wohnung suchen und kann mit Attest auch die Beihilfe beantragen.

Nur für denn Fall, dass der neue Eigentümer eventuell Eigenbedarf anmeldet, kann euch der alte Vermieter nicht kündigen und es kann auch keine Umzugsbeihilfe geben, wenn ihr vorsorglich auszieht.