Gericht stoppt Rückforderung – Jobcenter muss eigenen Fehler zahlen

Begonnen von selbiger, 19. Mai 2025, 13:01:28

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selbiger

Wenn das Jobcenter zu hohe Leistungen auszahlt, weil es falsch gerechnet hat, dann darf die Behörde den überschüssigen Betrag nur unter bestimmten Umständen zurückfordern. Leistungsberechtigte müssten komplizierte Berechnungen nicht im Detail nachprüfen, sondern können der Sorgfalt der Behörde vertrauen. So entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. (L 3 AS 772/23)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-gericht-stoppt-rueckforderung-jobcenter-muss-eigenen-fehler-zahlen

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.