Was bedeutet "Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes"

Begonnen von Single-Man, 22. Mai 2025, 15:13:46

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Single-Man

Hallo,
nach einigem Hin und Her telefonisch und schriftlich habe ich endlich meinen Bewilligungsbescheid bekommen. Aber was bedeutet in dem Schreiben die Formulierung
"Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes" (sowie die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB2)?

Sheherazade

Es wäre hilfreicher, du würdest den kompletten Satz hier zitieren, nicht nur so ein Fragment.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Single-Man

Ich habe den Bewilligungsbescheid erhalten.
Darin steht wie folgt:
Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes sowie die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB2.
Und dann folgt die Aufzählung der Leistungen für ein Jahr und die normalen Beiblätter, wie in jedem normalen Bescheid.
Es ist also nur die Formulierung, die mich stutzig macht, da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste und mich niemand davon unterrichtet hatte. Im Vorlauf musste ich lediglich eine Vermögensprüfung ausfüllen und abgeben, was ich vollumfänglich und fristgerecht getan habe.

Fettnäpfchen

#3
Single-Man

Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 15:13:46"Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes" (sowie die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB2)?
Aller Wahrscheinlichkeit nach das der zuletzt erhaltene VA mit Erhalt des neuen VA seine Gültigkeit verloren hat.

Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 16:00:51da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste und mich niemand davon unterrichtet hatte.
Sag bloß du weißt, nach ca 8 Jahren Forenzugehörigkeit, nicht das fast alle Schreiben die du vom JC bekommst ein VA (Verwaltungsakt) darstellt.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Single-Man am 22. Mai 2025, 16:00:51da ich nie etwas von einem Verwaltungsakt wusste

Zum Beispiel jeder Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gerhaard

Verwaltungsakt ist doch meinstens diese Vereinbarung zwischen Fallmanager und Arbeitslosen, wie heißt diese Vereinbarung jetzt? Dass der Empfänger von Leistungen Arbeit suchen muss oder sich untersuchen lassen muss.

Single-Man

Ich hatte mich mit dem JC in Verbindung gesetzt und des Rätsels Lösung lautet ganz anders.
Hier die Antwort des JC,
Zitat:
"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
Da es sich in Ihrem Fall um einen Erstbescheid für den neuen Gewährungszeitraum handelt ist dies offensichtlich ein Systemfehler bei der Bescheiderstellung. Dieser ist jedoch unerheblich, da er nur die Bezeichnung betrifft. Die Leistungen wurden entsprechend der Auflistung für die Zeit vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2026 bewilligt."

Fettnäpfchen

Single-Man

Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
die halbgare Vermutung/Deutung
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34"die von Ihnen angefragte Bezeichnung deutet auf einen Änderungsbescheid hin.
nennst du also
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34des Rätsels Lösung lautet ganz anders.

Dann ist ja alles in Ordnung...
hätte sowieso keine Probleme geben können; also im Normalfall
Zitat von: Single-Man am 23. Mai 2025, 13:33:34Da es sich in Ihrem Fall um einen Erstbescheid für den neuen Gewährungszeitraum handelt ist dies offensichtlich ein Systemfehler bei der Bescheiderstellung.
:scratch:  die schreiben wohl gern in unverständlich

MfG FN
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