Jobcenter will Grundbuchauszug der Eltern

Begonnen von vanite_triomphante, 05. Juni 2025, 19:26:11

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vanite_triomphante

Hallo;

ich habe eigentlich nur eine kurze Frage:

Ich habe einen Erstantrag auf Bürgergeld nach dem SGB II gestellt. Ich bin über 25 Jahre alt und wohne momentan zeitweise bei meiner Mutter.

Meine Mutter ist soweit ich weiß nicht unterhaltspflichtig, da ich über 25 bin und momentan keiner Erwerbstätigkeit nachgehe.

Ich wohne praktisch in einem Zimmer des Hauses meiner Mutter. Nun teilt das JobCenter mit, dass sie Einsicht in das Grundbuch meiner Mutter nehmen wollen.

Ist das in dieser Situation überhaupt rechtens? Warum oder warum nicht? Und warum sollte das Jobcenter diese Einsicht überhaupt haben wollen, wenn ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft unabhängig von meiner Mutter darstelle?

Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten!

Liebe Grüße

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Verycold

Die Frage ist, wurden überhaupt Kosten für die Unterkunft beantragt?

Gibt es eine Vereinbarung, Vertrag oder ähnliches mit der Mutter?


vanite_triomphante

Das Jobcenter begründet es lediglich damit, dass es alle für die Bewilligung notwendigen Unterlagen bräuchte. Eine genaue Begründung liefert es nicht.

Die Situation ist so, dass ich mietfrei bei meiner Mutter wohne, aber natürlich kein Einkommen oder Vermögen habe. In den letzten Wochen habe ich lediglich ein rückzahlungspflichtiges Darlehen von meiner Mutter für Lebensmittel erhalten, welches nicht angerechnet werden darf. Es gibt einen Darlehensvertrag darüber, der dem Jobcenter vorliegt.

Eigentlich steht doch im Grundbuch gar nichts drin, was für den Antrag relevant ist, oder? Da ich ja sowieso eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstelle und eben NICHT mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft bin.

EDIT: Es gibt keinen Mietvertrag mit der Mutter, da ich dort mietfrei wohne. Das Haus gehört ihr allein. Ich habe lediglich beantragt, dass 50 % von den Heizkosten übernommen werden, da ich dort ja ebenfalls heize. Dafür habe ich die Abrechnung und die Unterlagen des dafür zuständigen Unternehmens eingereicht. Das hat aber rein gar nichts mit dem Grundbuch zu tun, oder?

Sheherazade

Zitat von: vanite_triomphante am 05. Juni 2025, 21:32:29Ich habe lediglich beantragt, dass 50 % von den Heizkosten übernommen werden, da ich dort ja ebenfalls heize.

Also doch KdU beantragt.

Zitat von: vanite_triomphante am 05. Juni 2025, 21:32:29Dafür habe ich die Abrechnung und die Unterlagen des dafür zuständigen Unternehmens eingereicht.

Unterlagen deiner Mutter?

Irgendwas hast du ziemlich falsch gemacht bei Antragstellung, anders kann ich mir diese Forderung vom Jobcenter nicht erklären.

Stell dieses Schreiben vom Jobcenter doch mal bitte anonymisiert hier ein, vielleicht blick man dann durch.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Du beantragst 50% der Heizkosten vom Haus für ein Zimmer?
Da liegt es nahe das dir die Hälfte gehört.
Und deine Mutter dich auffordert das auch zu heizen.
Heizkosten nur anteilig für ein Zimmer beantragen.

Ottokar

Zitat von: vanite_triomphante am 05. Juni 2025, 19:26:11Nun teilt das JobCenter mit, dass sie Einsicht in das Grundbuch meiner Mutter nehmen wollen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung bei deiner Mutter, oder für Daten deiner Mutter von dir.
Die Datenerhebung im SGB II ist auf leistungsrelevante Daten des Antragstellers/Leistungsbeziehers begrenzt, somit auch dessen Mitwirkungspflicht dabei.
Ob und welche Daten Dritter oder von Dritten das JC erheben darf, ist in den §§ 57, 58 und 60 SGB II abschließend geregelt.

Wenn das JC also von dir einen Grundbuchauszug über das Wohneingentum deiner Mutter fordert, dann teile dem JC mit, dass du darauf keinen Zugriff hast und das Recht zur Datenerhebung bei dir nach § 67a SGB X, und somit auch deine Mitwirkungspflicht dabei nach § 60 SGB I, auf Daten zu deiner Person beschränkt ist. Und sich das JC bitte damit an deine Mutter wenden soll.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.