Kann ich Erstausstattung beantragen?

Begonnen von Autimum, 05. Juni 2025, 16:29:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Autimum

Hallo alle zusammen :bye:

Und zwar lebe ich zur Zeit mit meinem Sohn (13 Jahre/Autist) im Mobilheim, 30qm, meiner Eltern. Mein Sohn und ich teilen uns das Schlafzimmer und wir haben, abgesehen von Betten und Küche, aber keine Möbel.

Das hat 2 Gründe, wir haben ursprünglich in der Nähe von Frankfurt gewohnt und mein Sohn kam auf Grund seines Autismus in die Nähe von Hanau in eine Schule, heißt wir sind ewig gependelt da wir keine Wohnung gefunden bzw bekommen haben. Im Oktober sind wir dann in das Mobilheim meiner Eltern gezogen, dies steht in der Nähe der Schule auf einem Pachtplatz, nicht optimal aber zeitlich und preislich besser als das ewige Pendeln.

Da wir relativ schnell umziehen wollten haben wir mit den Nachmietern vereinbart, dass wir unsere großen Möbelstücke, Regale, Kleiderschränke, Betten und Couch (Küche war vom Vermieter) dort lassen und dafür im Gegenzug nicht streichen müssen. Da meine Möbel hier sowieso nicht rein gepasst hätten und ich die auch niemals ausm 2ten Stock, geschweige denn von Frankfurt nach Hanau transportiert bekommen hätte war mit dieser Tausch mehr als recht.

Jetzt hätten wir die Möglichkeit in eine Wohnung zu ziehen, diese ist logischerweise nicht möbliert, hat auch keine Küche.

Die Betten die hier im Mobilheim sind gehören eigentlich meinen Eltern, heißt diese mitzunehmen wäre blöd, vor allem weil ein Bett/Matratze kürzer ist als normalerweise, wegen der Tür. Die Küchenzeile ist fest verbaut, die können wir auf keinen Fall mit nehmen. Es gibt noch eine Sitzbank und Regal/Wohnzimmerschrank, das ist aber mit dem Ofen verbaut, kann also auch nicht mit genommen werden.

Die einzigen Möbelstücke die wir haben, sind ein Kleiderständer, ein Sessel und ein Couchtisch und die Waschmaschine.


So ich habe mich jetzt ein bisschen in die Erstausstattung reingelesen, und nichts zum Thema "wer hat Anspruch" trifft auf unsere Situation zu.

Ich habe vor dem Umzug ein Schreiben von meinem alten Jobcenter bekommen, dass der Umzug bewilligt wird /notwenig ist wegen der schulischen Situation meines Sohnes.

Jetzt wäre halt meine Frage ob ich trotzdem Anspruch auf Erstausstattung hätte, eine Küche zb hatte ich in meiner alten Wohnung ja auch keine eigene und die Möbel, zb die Betten hätten hier ja gar nicht rein gepasst, daher hatte ich zb auch keine Kostenerstattung für einen Transporter oder auch für das Streichen der alten Wohnung, weiß aber nicht ob dass das neue Jobcenter großartig interessiert :scratch:

Würde mich über eure Meinungen und Fachwissen sehr freuen :bye:

Sensoriker

Beantragen kannst du das immer. Ob du das bekommst keine Ahnung.

Aber mal ganz ehrlich. Du hattest eine komplette Wohnungseinrichtung (abgesehen von Küche), hast das alles deinem Nachmieter überlassen damit du nicht streichen muss und möchtest jetzt eine Erstausstattung beantragen.  :nea:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Autimum am 05. Juni 2025, 16:29:22Jetzt wäre halt meine Frage ob ich trotzdem Anspruch auf Erstausstattung hätte

Vermutlich teilweise, also für alles, was du in der alten Wohnung auch nicht hattest wie z. B. eine Küche. Die Möbel, die du mehr oder weniger verschenkt hast, wird man dir nicht so ohne weiteres jetzt bezahlen, denn du hättest die Möbel ja auch verkaufen können.

Versuch macht klug, stell einen Antrag und liste auf, was du brauchst, dann abwarten was passiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Autimum

Wo hätte ich das denn hin tun sollen? Und wie? Meine Eltern sind alle ü60 die sind auch nicht mehr so super fit dann die da die riesen Möbel hätten schleppen können, heißt ich hätte Kostenerstattung für ein Umzugsunternehmen beantragen müssen und wohin hätte ich die Möbel dann getan?

Wir hatten 2 große Kallax Regale, 189x189 oder so, davon hätte hier nicht mal eins rein gepasst, mein kleiderschrank hätte hier allein von der Höhe her nicht rein gepasst, mein Bett 140x200 hätte nicht ins schlafzimmer gepasst🤷�♀️ und ich hab das pendeln finanziell einfach nicht mehr hin bekommen. Meine Mutter hat mir zwar ihr Auto geliehen so oft sie konnte und hat mir dann auch Sprit "überlassen" aber ich hab mehr Fahrtkosten wie Geld für Lebensmittel gehabt :weisnich:

Wir hatten einen großen, langen Küchentisch, an dem hat mein Sohn auch immer Hausaufgaben gemacht, der war 180x90 :weisnich:  dafür war hier kein Platz und da ich den Tisch da gelassen haben hab ich die Stühle halt auch dort gelassen

Und ja, dafür dass ich 62 qm Altbau Wände und Decke nicht alleine streichen muss :weisnich: ich hätte dafür dann auch wieder alles kaufen müssen, von Leiter bis zur Farbe weil weder ich noch meine Eltern sowas haben :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: Autimum am 05. Juni 2025, 16:56:35Wo hätte ich das denn hin tun sollen? Und wie?

Verkaufen über Kleinanzeigen z. B., die Leute holen das sogar selber ab. Dann hättest du nachweislich etwas Geld zur Verfügung gehabt, dir jetzt einen Teil der benötigten Sachen auch wieder gebraucht zu erwerben.

Aber gut, jetzt ist es wie es ist, du kannst es nur versuchen und einen Antrag stellen. Vielleicht gibt sich das Jobcenter ja mit deiner Erklärung zufrieden (was ich persönlich zwar für unwahrscheinlich halte, aber man weiß ja nie).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Autimum

Ich hatte tatsächlich mein Bett bei Ebay drin, fast 2 Monate, mit Lattenrost alles drum und dran, am Ende sogar kostenlos zum abholen, das ist dann trotzdem auf dem Sperrmüll gelandet... also ich wünschte es wäre so einfach...

Ich werds einfach mal versuchen

Fettnäpfchen

Autimum

Zitat von: Autimum am 06. Juni 2025, 10:17:12Ich werds einfach mal versuchen
Pass dabei auf das du kein Eigentor schießt und aus Versehen zu viel schreibst.
Sinnvoll wäre es ein Muster erst mal hier zum querlesen einzustellen, ist immer besser wenn da mehrere Augen drauf schauen.

Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Erstausstattung

Im Anhang findest du auch noch passenden Lesestoff.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Autimum

Erstmal vielen Dank für die Vorlage, ich habe mir da einiges abgeguckt, aber jetzt noch nicht abgeschickt.


Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Antrag auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II
für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe zur Erstausstattung meiner Wohnung, [Anschrift der neuen Wohnung].


Da ich vorher in einem teilmöbliertem Mobilheim mit fest verbauten Möbeln,  ohne eigene Möbel wohnte, benötige ich folgende Gegenstände:
Küchenzeile inklusive Spüle -Ikea 269€
Backofen -Ikea 179€
Kochfeld -Ikea 39€
Esstisch/Stühle
2 Einzelbetten + Matratzen
2 Kleiderschränke/Kommode
2 Gardinen/Rollos
Sofa
Wohnzimmerschrank
Schreibtisch (für das Schulpflichtige Kind)
Badezimmerschrank
Wäscheständer.

Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandsmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein (u.a. BSG-Urteil vom 18.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R).
Ich habe somit Anspruch auf die o.g. Einrichtungsgegenstände.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 5 SGB II i.V.m. § 33 S. 2 SGB I beantrage ich, diese Leistung als Geldleistung zu bewilligen.
Bei der Bewilligung von Pauschalen beachten Sie bitte, dass diese gemäß § 24 Abs. 3 S. 6 SGB II bedarfsdeckend sein müssen.

Sofern Sie eine Bedarfsprüfung hinsichtlich der beantragten Gegenstände durchführen möchten, soll Ihr Außendienst kurzfristig mit mir einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren, um zu vermeiden, dass er mich nicht antrifft.


Mit freundlichen Grüßen



Ich hatte online eine Liste gefunden was alles zur Erstausstattung der Wohnung zählt und bin davon jetzt einfach ausgegangen.

Zur Not könnte ich denen ja auch Bilder anhängen oder nachreichen und ich habe ja auch das Schreiben, dass der Umzug notwenig/genehmigt war, wegen der Schulsituatuon meines Sohnes.
Die paar Sachen die wir selbst noch haben, Waschmaschine/Kühlschrank/Schreibtischstuhl/Couchtisch habe ich jetzt logischerweise nicht mit auf den Antrag gemacht, die können wir ja mit nehmen.

Die einzige Frage wäre jetzt noch, da ich selbst kein Auto habe, kann ich Lieferkosten beantragen? Oder einen Transporter mieten? Wobei liefern lassen am sinnvollsten wäre, da ich auch nicht wirklich weiß wie ich das sonst in die neue Wohnung geschleppt bekomme.... :weisnich:

Kopfbahnhof

Das mit IKEA kannst du weglassen, halt einfach nur Küchenmöbel und Herd.

Zitat von: Autimum am 09. Juni 2025, 17:39:40kann ich Lieferkosten beantragen?
Wüsste nicht das es dafür, was extra gibt.
Möglicherweise bekommst du eh nur eine Pauschale und kannst selbst sehen, wo du was am besten bekommst.

Fettnäpfchen

Autimum

Zitat von: Autimum am 09. Juni 2025, 17:39:40Erstmal vielen Dank für die Vorlage, ich habe mir da einiges abgeguckt, aber jetzt noch nicht abgeschickt.
Ich finde das kannst du getrost so abschicken.
Wenn ds JC etwas nicht bewilligt einfach noch mal melden, bis auf den Schreibtisch (für das Schulpflichtige Kind) denn da wird das JC schreiben das es am Küchentisch die Hausaufgaben machen kann.

Zitat von: Autimum am 09. Juni 2025, 17:39:40Zur Not könnte ich denen ja auch Bilder anhängen oder nachreichen und ich habe ja auch das Schreiben, dass der Umzug notwenig/genehmigt war, wegen der Schulsituatuon meines Sohnes.
das sollte nicht nötig sein.

Zitat von: Autimum am 09. Juni 2025, 17:39:40Die einzige Frage wäre jetzt noch, da ich selbst kein Auto habe, kann ich Lieferkosten beantragen? Oder einen Transporter mieten?
Lieferkosten solltest du mit dem Anbieter ausmachen. Wenn dann kannst du das bei den Umzugskosten beantragen weil das mMn zum Umzug gehört. > Ratgeber Umzug
ZitatDie Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.