Schadenersatzzahlung melden?

Begonnen von InduMec, 06. Juni 2025, 12:20:39

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InduMec

Hallo.  :flag:
Bei einem Weiterbewilligungsantrag muss ich ja Kontoauszüge vorweisen. Momentan ist es noch lange hin bis zu diesen "Kontoauszugs-Zeitraum".
Wegen eines Schadens bekam ich von einem Unternehmen eine Kulanzzahlung in Höhe von etwa 590€. Diese ist auch als "Schaden Kulanz ohne Anerkennung" gekennzeichnet.
Meine Frage nun: Muss man generell Kulanzzahlungen bzw. Schadenersatzzahlungen melden? Ich meine den Verlust habe ich ja, somit theoretisch plus minus null.

Ich weiß, besser wäre es, aber darum gehts nicht. Ich möchte wissen, ob ich das melden muss. Gibts dazu auch ein eindeutiges Gesetz was mich dazu zwingt oder andersrum, dass ich das nicht muss?

Weiß jemand was? Ich freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: InduMec am 06. Juni 2025, 12:20:39Wegen eines Schadens bekam ich von einem Unternehmen eine Kulanzzahlung in Höhe von etwa 590€.

Was für ein Schaden genau, also was wurde beschädigt?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Diese Frage kann man so nicht beantworten.
Was wurde denn da ersetzt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


InduMec

Huhu ihr Lieben,
Hausrat wurde beschädigt. Möbel, Bücher, Kram halt, kompletter alter PC, Geschirr. Hätte niemals gedacht, dass das wichtig wäre. Sorry.

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: InduMec am 07. Juni 2025, 11:55:54Hausrat wurde beschädigt. Möbel, Bücher, Kram halt, kompletter alter PC, Geschirr.

Diese Sachen gehören zu deinem Vermögen, von daher ist der Schadenausgleich nicht anrechenbar.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: InduMec am 07. Juni 2025, 11:55:54Hausrat wurde beschädigt.
Umzug?

Der Schadenersatz ist eine Vermögensumwandlung: beschädigtes Sachvermögen wird durch Geldvermögen ersetzt.
Da Hausrat separat geschützt ist (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II), musst du prüfen, ob durch den Zuwachs an Geldvermögen das nach § 12 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigende Gesamtvermögen deinen Vermögensfreibetrag übersteigt.
Falls ja, muss die Vermögensumwandlung gemeldet und das ungeschützte Vermögen zur Lebenshaltung verwendet werden, soweit es nicht für Ersatzanschaffungen des beschädigten Sachvermögens verwendet wurde.
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InduMec

#6
@Sheherazade
Ok, danke.  Hast du zufällig auch ein Gesetz dafür? Das wäre super.

@Ottokar
Nein, Feuer durch Elektronik. Und danke für den Hinweis wegen der 15.000, aber nein, ich habe noch keinerlei Wertsachen und nichtmal 3 Nullen auf dem Konto.