Jobcenter Antrag einstweilige Anordnung

Begonnen von reDSevenT, 12. Juni 2025, 18:04:03

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reDSevenT

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich benötige dringenden Rat in einer schwierigen Situation.

Kurz zu meinem Fall:
Ich lebe seit Ende Februar mit meinem 10 jährigen Sohn alleine und habe im April aus diesem Grund meinen Job verloren. Dadurch war ich gezwungen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Der Antrag wurde am 16.4. online gestellt, am 29.4. wurden alle geforderten Unterlagen nachweislich hochgeladen und am 21.5. habe ich Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen beim Jobcenter beantragt, da ich seit April über keinerlei Einkommen verfüge und mich somit in einer finanziellen Notlage befinde.
Am 3.6. hatte ich einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter wo ich nochmals alle Unterlagen vorgelegt habe und er diese in meinem Beisein überprüft hat. Er sicherte mir zu das nun alles erledigt sei und spätestens in 2 Tagen die Zahlung und der Bescheid rausgehen würden.
Als ich 3 Tage später bei der Hotline angerufen habe um zu fragen wie der Stand der Dinge ist, sagte man mir das der Antrag noch in Prüfung ist und es voraussichtlich noch ein paar Wochen dauern wird. Ich habe nochmals meine Notlage geschildert, um Rückruf gebeten usw.
Bis heute kam jedoch keine Reaktion und der Antrag wurde auch nicht weiter bearbeitet.
Da ich mittlerweile diverse offene Rechnungen habe, das Geld zum Leben zu knapp ist und mir der Vermieter die Kündigung angedroht hat, bin ich heute Vormittag zum Sozialgericht gegangen und habe Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
Hierauf bekam ich ca 2 Stunde später dann einen Anruf vom Sachbearbeiter des Jobcenters der mir mitteilte das er vom Gericht über meinen Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten wurde. Er sagte mir das ich den Antrag umgehend zurück ziehen sollte, da er die Leistungen sonst nicht bewilligen kann und es sich so noch weiter in die Länge ziehen würde bis ich das Geld bekommen würde. Wenn ich den Antrag jetzt sofort zurück nehmen würde dann würde es bald kommen.
Schriftlich könne er es mir nicht geben.

Das in Kürze zu meinem Problem.

Ich weiß nun nicht was ich tun soll und bin wirklich verzweifelt. Ich bin auf eine schnelle Bearbeitung und Zahlung angewiesen da ich sonst nicht weiß wie ich den Lebensunterhalt für meinen Sohn und mich sicherstellen kann, habe Angst die Wohnung zu verlieren und leider absolut keine Ahnung was ich machen soll.


Vielen Dank vorab für eure Antworten

malsumis

Zitat von: reDSevenT am 12. Juni 2025, 18:04:03Er sagte mir das ich den Antrag umgehend zurück ziehen sollte, da er die Leistungen sonst nicht bewilligen kann
Das ist schlichtweg falsch.
Zitat von: reDSevenT am 12. Juni 2025, 18:04:03Wenn ich den Antrag jetzt sofort zurück nehmen würde dann würde es bald kommen. Schriftlich könne er es mir nicht geben.
Und warum sollst du dann den Antrag zurückziehen? Ein schnelleres und deutlicheres Signal als ein Tritt in den Arsch vom Gericht im einstweiligen Rechtsschutz wird es kaum geben.

Sensoriker

Zitat von: reDSevenT am 12. Juni 2025, 18:04:03Schriftlich könne er es mir nicht geben.
Das sagt eigentlich schon alles.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

reDSevenT

Zitat von: reDSevenT am 12. Juni 2025, 18:04:03Ich weiß nun nicht was ich tun soll und bin wirklich verzweifelt.
Da du auf die Antworten nicht eingegangen bist mal in deutlich:
Du tust nichts mehr der EA ist gestellt und das JC wird einen auf den Deckel bekommen.

Kindswohlgefährdung und Wohnungsverlust sehen die SG`s überhaupt nicht gerne. Erkennst du schon daran dass das SG sofort mit dem JC telefoniert hat.

MfG FN
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