Pflege kann bei der Rente bestraft werden – Fatales Urteil

Begonnen von selbiger, 13. Juni 2025, 17:41:57

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selbiger

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat unter dem Aktenzeichen L 5 R 3093/24 entschieden, dass ein Vater, der seinen pflegebedürftigen Sohn 28 Stunden pro Woche zu Hause versorgte, keine zusätzlichen Rentenpunkte erhält, weil sein alter Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von mehr als 30 Stunden vorsah und sein Krankengeld darauf basierte.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/pflege-kann-bei-der-rente-bestraft-werden-fatales-urteil
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

orpheus

Von Strafe kann man da nun wirklich nicht reden. Der pflegende Vater erhält Krankengeld und somit auch Rentenpunkte aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis. Er wäre ja auch krank, wenn er seinen Sohn nicht pflegen würde und hat durch die Tätigkeit der Pflege keinerlei finanzielle Verluste.