Kann ich in der Sozialhilfe Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden behalten

Begonnen von Bumbusch, 14. Juni 2025, 22:09:21

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Bumbusch

Liebes Forum,

ich bin bzgl. dieses Forums leider noch ein Greenhorn und hoffe, dass mir deswegen evtl. Einsteigerfehler verziehen werden.

Ich bekomme bald nach 8 Jahren zermürbenden Kampf gegen den Unfallverursacher, der mich zum Krüppel gefahren hat, eine Ausgleichszahlung für Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden und einen Teil des beim Unfall zerstörten Lastenrades.

So grob habe ich schon versucht, mich schlau zu machen.

Anscheinend dürfen diese Zahlungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die Caritas hatte dies mir nur tel. versichert, konnte mir dies jedoch nicht sicher schriftlich zusichern.

Deswegen erhoffe ich mir von der hier existierenden Schwarmitelligenz eine hoffentlich rechtssichere Antwort.

Ein zweiter Punkt ist, dass ich ja durch den Unfall finanziell und existenziell vernichtet wurde und nun auf ein P-Konto angewiesen bin.

Wird dort die Ausgleichszahlung der gegnerischen Versicherung eingezahlt, dann habe ich Angst, dass der gierige erste Anwalt den ich hatte, der gegen mich einen Pfändungstitel hat, erneut pfänden kann.

Ist nun Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden vor Pfändungen geschützt?

Wer kann mir diesbezüglich sichere Antworten geben und diese evtl. noch mit Paragrafen belegen?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Bumbusch

Ottokar

Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden ist lt. § 11a Abs. 2 SGB II beim Bürgergeld nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Im Pfändungsrecht sieht es jedoch anders aus.
Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden sind wie normales Einkommen pfändbar.
Wenn dein P-Konto derzeit nicht gepfändet ist, kannst du über das gesamte Einkommen frei verfügen.
Im Fall einer Pfändung kannst du nur über Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages verfügen, zzgl. Sozialleistungen wie Bürgergeld.
Angenommen du erhälst 2000€ Schmerzensgeld und 900€ Bürgergeld, kannst du über 1500€ Schmerzensgeld und 900€ Bürgergeld verfügen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bumbusch

Vielen Dank, @Ottokar für die infos.

Bei mir handelt es sich jedoch um SGB 12 (Sozialhilfe).

Ich hoffe, dass es dort genau so gehandhabt wird.

V.G. vom Bumbusch

Ottokar

Ups, nicht aufgepasst.
Das SGB 12 beihaltet mit § 83 Abs. 2 SGB XII aber eine identische Regelung zu § 11a Abs. 2 SGB II.

Allerdings muss ich meine Aussage zum Haushaltsführungsschaden korrigieren, dieser fällt nicht unter § 11a Abs. 2 SGB II bzw. § 83 Abs. 2 SGB XII, da es sich um einen Vermögensschaden handelt.

Ein Vermögensschaden ist lt. ständiger Rechtsprechung immer dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn damit lediglich eine frühere Vermögenslage wiederhergestellt wird (u.a. Bundessozialgericht Urteil vom 09.08.2018, B 14 AS 20/17 R).
Der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluss und ist damit keine Einnahme.
Es kommt also darauf an, ob dir nachweisbare Ausgaben für Haushaltshilfen entstanden sind, oder nicht. Nur in Höhe der nachweisbaren Ausgaben für Haushaltshilfen wäre die Zahlung für den Haushaltsführungsschaden als Vermögensausgleich nicht anrechenbar.
Hattest du bspw. keine Haushaltshilfe, oder war diese unentgeldlich, würde die Zahlung des Haushaltsführungsschadens kein Vermögen ersetzen und wäre deshalb als sonstiges Einkommen zu berücksichtigen.
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Bumbusch

Vielen Dank lieber Ottokar für die neue Antwort.

Der Haushaltsführungsschaden ist ab dem Unfall entstanden und besteht lebenslang fort.

Ich war jedoch von Aug. 2018 bis vor 2 Jahren Bürgergeldempfänger und erst nach der Begutachtung Sozialhilfempfänger.

Trotzdem kann man sich ja davon keine Haushaltshilfe leisten.

Soll mir nun die Nichterfüllung der Haushaltshilfe aufgrund der wirtschaftlichen Situation zum Verhängnis werden und ich deswegen noch den Haushaltsführungsschadensausgleich in den Wind schiessen?

So etwas kann man eigentlich nicht als gerecht empfinden, aber was ist in unserem Rechtssystem schon gerecht?

Das Geld ist aktuell auf einem Anderkonto des Anwalts geparkt und soll mir bald überwiesen werden.

Ich habe jedoch keine Info, wie hoch der Anteil an Schmerzensgeld, an Haushaltsführungsschaden und an der Erestattung des beim Unfall zerstörten Lastenrades ist.

Wenn dann ein Geldeingang auf meinem Konto stattfindet, dann gibt es warscheinlich sofort Post von der Behörde und schon wieder ist ein Bürokratie- und Rechtfertigungsmonster erschafffen, an dem man Ewigkeiten herumarbeiten muss.

Wäre es widerrechtlich, wenn ich mir deswegen diese Zahlungen auf ein anderes Konto überweisen lasse?

Schliesslich muss ich mir von diesem ein behindertengerechtes Fahrrad kaufen und die erhöhten Mobilitätskosten etc. ausgleichen.

L.G. vom Bumbusch

P.S. ich bin positiv sehr verwundert über dieses Forum, da dort im Gegensatz zu vielen anderen auch kritische Gedanken und Beiträge gepostet werden dürfen, ohne sofort als NA.... diskreditiert und gesperrt zu werden.
Vielen Dank und Respekt deswegen an die Betreiber!

Ottokar

Zitat von: Bumbusch am 19. Juni 2025, 08:17:36Ich habe jedoch keine Info, wie hoch der Anteil an Schmerzensgeld, an Haushaltsführungsschaden und an der Erestattung des beim Unfall zerstörten Lastenrades ist.
Dann solltest du das klären und dir schriftlich gegeben lassen.

Zitat von: Bumbusch am 19. Juni 2025, 08:17:36Der Haushaltsführungsschaden ist ab dem Unfall entstanden und besteht lebenslang fort.
Das SGB 12 beinhaltet mit § 70 SGB XII eine zweckidentische Leistung.
Bis zur Höhe dieser Leistung dürfte das Sozialamt die Entschädigung nicht anrechnen, da dies sonst eine besondere Härte i.S.d. § 84 Abs. 2 SGB XII darstellt.
Die Entschädigung soll ja die Weiterführung des Haushaltes sicherstellen.

Zitat von: Bumbusch am 19. Juni 2025, 08:17:36Wäre es widerrechtlich, wenn ich mir deswegen diese Zahlungen auf ein anderes Konto überweisen lasse?
Du kannst das Geld überweisen lassen, wohin auch immer du willst.
Wenn du ein zweites Konto dafür eröffnest, unterliegt das aber vollständig der Pfändung.
Nutzt du das Konto eines Dritten und weis das Sozialamt von der Entschädigungszahlung, kann es u.U. zu einem Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug führen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bumbusch

Vielen Dank @Ottokar für Deine stets hilfreichen Antworten.

Da jedoch mein Anwalt durch komplettes Nichtstun den Fall vorsätzlich an die Wand gefahren hat und mir auch so gut wie nie irgendwelche Schriftsätze weitergereicht hat, werde ich nicht erfahren, wie die Aufteilung der Zahlungen aussieht.

Wir haben ein sooo extrem korruptes Rechtssystem, dass man nur noch am Verzweifeln ist.

Es ist für nicht Betroffene einfach nicht zu glauben, was eigentlich abgeht und wie Großkonzerne und Versicherungen vor der Zahlungspflicht geschützt werden.

Die Schmerzensgeldzahlung und der Rest würde Brutto 20.000 Euro betragen und damit wären auch alle Ansprüche für die Zukunft abgegolten.

Das heisst, dies muss für eine lebenslange Haushaltshilfe, für Folgeoperationen und Behandlungen, für eine künstliche Schulter und Handprothesen etc. reichen.

Ich habe dem Sozialamt schon öfters mitgeteilt, dass diese sich doch die Sozialhilfeleistungen und die Betreuerin und Co. von dem Unfallverursacher zurückfordern sollen und müssen.

Aber Behörden und Versicherungen untereinander halten zusammen, da es ja stets einfacher ist, das Geld von den rechtlosen Geschädigten zu holen.

Das Sozialamt weiss noch nichts von der Entschädigungszahlung aber die Betreuerin weiss darüber Bescheid.

Wenn mir ein fast neues Lastenrad im Wert von 3500 Euro zu ca. 1500 Euro ersetzt wird, dann wäre dies doch ein Verlust für mich und kein Verdienst. Kann dies trotzdem als Einkommen angerechnet werden?

Ein behindertengerechtes Liegerad kostet leicht über 10.000 Euro und ich brauche wegen der Mobilität ja eine Lösung.

Für den teuren ÖPNV bekomme ich keine Vergünstigungen und würde damit auch nicht an alle Orte hinkommen.

Kommenden Montag habe ich einen Beratungstermin wegen Merkzeichen und meinem Verschlechterungsantrag für den Schwerbehindertenausweis.

Mal schauen, ob es hier im Forum auch Informationen über das Merkzeichen und den GdB gibt.

L.G.