Alg 1 Aufstockung Bürgergeld oder Wohngeld?

Begonnen von Flinte, 02. Mai 2025, 20:04:16

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Flinte

eine Frau in der nahen Nachbarschaft ist vom Krankengeld ausgesteuert und weiter in Krankmeldung auf unbestimmte Zeit.
Rentenantrag und Grad der Behinderung beantragt. Alg 1 Antrag läuft über Nahtlosigkeitsregeleung.
Bei Abgabe AfA würde ihr gesagt, sie soll die Aufstockung Bürgergeld beantragen und Wohngeld, wobei Wohngeld ein halbes Jahr und länger dauert, die Aufstockung sehr viel schneller ginge.

Jetzt fragen wir uns, wie es ist, wenn sie eine Ablehnung vom Bürgergeld kriegt, weil sie Wohngeld berechtigt ist.
Dann steht sie erst mal mit zu wenig Einkommen da,monatelang, bis das Wohngeld kommt.
Oder wird Bürgergeld bezahlt bis Wohngeld kommt?
Dann muß ja GEZ nachbezahlt werden
und wenn eine Differenz vom Wohngeld zum Bürgergeld ist,
auch zurückbezahlen?
Kann uns da jemand sagen wie es sich da genau verhält?

Sheherazade

Es gibt im Internet Bürgergeldrechner und Wohngeldrechner, damit kann man den ungefähren Anspruch berechnen. Macht das mal und schaut wie die Beträge sind. Es ist gut möglich, dass der Anspruch auf Bürgergeld höher ist und dann muss sie kein Wohngeld beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flinte


Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 03. Mai 2025, 08:55:29dass der Anspruch auf Bürgergeld höher ist und dann muss sie kein Wohngeld beantragen
Man könnte es aber dennoch tun.

Wohngeld ist besser als die Schikanen beim JC, vor allem wenn der Unterschied klein ist.

Zitat von: Flinte am 02. Mai 2025, 20:04:16Oder wird Bürgergeld bezahlt bis Wohngeld kommt?
Nein, da sich beide Leistungen grundsätzlich gegenseitig ausschließen.
Bekommt sie Bürgergeld, würde Wohngeld eh abgelehnt werden.

Kommt eben darauf an, um welche Summen es hier geht, Bürgergeld muss man nicht zwingend nehmen.

Zitat von: Flinte am 02. Mai 2025, 20:04:16Dann muß ja GEZ nachbezahlt werden
Auch bei Wohngeld nicht unbedingt, vor allem wenn man unter dem Niveau vom Bürgergeld liegen sollte.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Mai 2025, 15:49:46Man könnte es aber dennoch tun.

Natürlich könnte man, man kann aber auch damit warten bis der Rentenanspruch geklärt ist. Jetzt geht es erstmal darum, das offenbar geringe ALGI zeitnah aufstocken zu können. Bei den Bearbeitungszeiten beim Wohngeld ist von zeitnah allerdings keine Rede mehr, deshalb auch der Rat von dem/der AfA-Sachbearbeiter/in (siehe Eingangsbeitrag).
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Flinte am 02. Mai 2025, 20:04:16Dann steht sie erst mal mit zu wenig Einkommen da,monatelang, bis das Wohngeld kommt.

Beim Wohngeld wie auch Bürgergeld kann ein Darlehen beantragt werden wenn kein erspartes besteht.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Sheherazade

Zitat von: Rotti am 04. Mai 2025, 16:56:27Beim Wohngeld wie auch Bürgergeld kann ein Darlehen beantragt werden wenn kein erspartes besteht.

Das wäre mir neu bei Wohngeld. Aber du hast bestimmt eine verlässliche Quelle für diese Behauptung.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

#7
Zitat von: Sheherazade am 04. Mai 2025, 16:58:52
Zitat von: Rotti am 04. Mai 2025, 16:56:27Beim Wohngeld wie auch Bürgergeld kann ein Darlehen Vorschuss beantragt werden wenn kein erspartes besteht.

Das wäre mir neu bei Wohngeld. Aber du hast bestimmt eine verlässliche Quelle für diese Behauptung.
 
beim Wohngeld kann es auch direkt ausgezahlt werden.
ZitatUm der Zunahme von Wohngeldanträgen gerecht zu werden, können die Wohngeldstellen vorläufige Wohngeldbescheide ausstellen. Es wird zunächst Geld ausgezahlt. Der Bescheid wird dann später nochmal geprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Bearbeitungsdauer nicht zu lang wird. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-78141
Zu § 42 Absatz 1
42.11
    Vorschüsse
(1) Ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen Vorschüsse auf ein zustehendes Wohngeld gezahlt werden können, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Als längere Zeit im Sinne des § 42 Absatz 1 Satz 1 SGB I ist in der Regel ein Zeitraum von mehr als acht Wochen anzusehen, seit ein vollständiger Wohngeldantrag gestellt worden ist.
(2) Wird bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zahlung von Vorschüssen beantragt, beginnt die Vorschusszahlung spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Vorschussantrages.
(3) § 26 Absatz 2 WoGG gilt für die Zahlung von Vorschüssen entsprechend.
    Zu § 42 Absatz 2
42.21
    Anrechnung von Vorschüssen
In den Bescheid über einen Vorschuss ist der Hinweis aufzunehmen, dass über den Wohngeldantrag gesondert entschieden wird und überzahlte Wohngeldbeträge zu erstatten sind.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Flinte

dankeschön,
wir werden heute mal durchrechnen, vermutlich doch eher Wohngeld mit dem oben genannten Vorschuss.

Rotti

Zitat von: Flinte am 05. Mai 2025, 08:19:24dankeschön,
wir werden heute mal durchrechnen, vermutlich doch eher Wohngeld mit dem oben genannten Vorschuss.

    Zu § 44 Absatz 1


44.11
    Gegenstand der Verzinsung


    (1) Wohngeldansprüche unterliegen der Verzinsung. Dies gilt auch für Vorschüsse auf Wohngeldzahlungen nach § 42 Absatz 1 SGB I und für aufgerechnete, verrechnete, abgetretene, verpfändete oder gepfändete Wohngeldansprüche.


    (2) Wohngeldansprüche, die kraft Gesetzes oder durch Überleitungsanzeige zu Erstattungszwecken auf einen anderen Leistungsträger oder eine andere Behörde übergegangen sind, sind vom Zeitpunkt des Übergangs an nicht zu verzinsen.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Flinte am 02. Mai 2025, 20:04:16eine Frau in der nahen Nachbarschaft ist vom Krankengeld ausgesteuert und weiter in Krankmeldung auf unbestimmte Zeit.
Rentenantrag und Grad der Behinderung beantragt.


Sollte der Rentenantrag nicht gleich genehmigt werden und die Frau fällt nach ALGI in's Bürgergeld, wird nach meinem Wissen Wohngeld, falls es erst dann zur Auszahlung kommen sollte durch lange Bearbeitungszeiten, mit dem Bürgergeld verrechnet.

Nur als Überlegung ...
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Flinte

Sie hat nun den Bescheid vom Bürgergeld, somit erst mal finanziell abgesichert.

Von der AfA medizinischer Dienst kam, leichte Arbeit möglich
Nahtlosigkeit wird abgelehnt, obwohl der Rententräger noch keine Entscheidung getroffen hat, kein Grad der Behinderung festgesetzt wurde und Alg 1 wird noch nicht berechnet/bezahlt.
Krankmeldung läuft weiterhin.
Die stellen sich einfach über den Rententräger!
Diese Bürokratie ist nervenaufreibend und tut ihr nicht gut.

Da der Krankenstand weiter besteht, geht es ja eh zum Bürgergeld und muß die AfA dann noch Alg 1 für die ersten 6 Wochen bezahlen, was mit Bürgergeld dann verrechnet wird mit Freibetrag?


Sheherazade

Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 09:08:59Nahtlosigkeit wird abgelehnt

Mit welcher Begründung? Da die Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung weiterhin besteht, liegt auch der Anspruch auf ALGI vor. Leichte Arbeit möglich sagt ja nun nichts über den zeitlichen Umfang aus.

ZitatDie Nahtlosigkeitsregelung hilft Menschen, die immer noch krankgeschrieben sind, wenn ihr Krankengeld bereits ausgelaufen ist: Sie haben darüber ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange noch nicht klar ist, ob sie nur für ihre bisherige Arbeit arbeitsunfähig sind, oder ob sie gar nicht mehr mind. 15 Wochenstunden arbeiten können, egal in welchem Beruf und an welchem Arbeitsplatz (= volle Erwerbsminderung). Die Rentenversicherung hat die Aufgabe das zu prüfen, aber es dauert oft sehr lange und teils kommt es zu Streit darüber. Normalerweise zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nur an Erwerbsfähige, also an Menschen, die noch mind. 15 Wochenstunden arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme davon, damit die Versicherten nahtlos abgesichert sind. Sie würden sonst ohne Geld dastehen, so lange ungeklärt ist, ob sie nun erwerbsfähig sind oder nicht.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flinte

dankeschön
Begründung, weil der medizinische Dienst feststellte, leichte Arbeit möglich nach Befundvorlagen und Alg 1 erst bezahlt wird nach kommendem Gesprächstermin, ob und wie sie bereit ist, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen /sinngemäß im Terminschreiben)
Wenn ich Zeit habe, gehe ich zu dem Termin mit.
Ich vermute mal, die wollen kein Alg 1 bezahlen????


Sheherazade

Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 11:33:28Ich vermute mal, die wollen kein Alg 1 bezahlen????

Möglich.
Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 11:33:28Begründung, weil der medizinische Dienst feststellte, leichte Arbeit möglich nach Befundvorlagen und Alg 1 erst bezahlt wird nach kommendem Gesprächstermin, ob und wie sie bereit ist, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen /sinngemäß im Terminschreiben)

Wie gesagt, leichte Arbeit möglich sagt 1. nichts über den Umfang aus und 2. ist während einer AU gar keine Arbeit möglich, sonst wäre man ja nicht arbeitsunfähig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"