Alg 1 Aufstockung Bürgergeld oder Wohngeld?

Begonnen von Flinte, 02. Mai 2025, 20:04:16

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Kopfbahnhof

Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 11:33:28Ich vermute mal, die wollen kein Alg 1 bezahlen?
Wäre aber nur der Fall, wenn sie die Bedingungen dafür nicht erfüllt hätte.
Wie z.B. 12 Monate gearbeitet, in den letzten 30 Monaten.

Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 11:33:28nach Befundvorlagen und Alg 1 erst bezahlt wird nach kommendem Gesprächstermin
Völlig egal, wenn die Bedingungen für AlG 1 erfüllt sind, hat sie einen Rechtsanspruch darauf.
Das ist keine Ermessensleistung mit, mach erst mal das oder jenes, dann bekommst du was.

Zitat von: Flinte am 02. Mai 2025, 20:04:16Bei Abgabe AfA würde ihr gesagt, sie soll die Aufstockung Bürgergeld beantragen und Wohngeld
Dann ist der Anspruch auf AlG 1 doch klar oder warum denkst du, die wollen nicht zahlen?

Ob Aufstockung mit Wohngeld oder Bürgergeld wurde ja schon beantwortet.

Fettnäpfchen

Flinte

Zitat von: Flinte am 22. Juni 2025, 11:33:28und Alg 1 erst bezahlt wird nach kommendem Gesprächstermin, ob und wie sie bereit ist, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen /sinngemäß im Terminschreiben)
Genau und wenn sie dann sagt dass sie nur Halbtagsarbeiten will wird das ALG 1 auch nicht mehr voll ausgezahlt.
Daher wäre es sinnvoll im Gespräch zu sagen das man natürlich einen Job in Vollzeit will.

Ist eine fiese Masche und wurde bei meinem letzten ALG 1 Bezug auch versucht. Als ich nachfragte wo der Unterschied ist wurde mir oberes etwas ausführlicher erklärt.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2025, 11:09:22Daher wäre es sinnvoll im Gespräch zu sagen das man natürlich einen Job in Vollzeit will.

Nach dem Eingangsbeitrag ist Rente (keine Ahnung ob Altersrente oder EM-Rente) und GdB beantragt worden. Vielleicht sollte man dann dem oben zitierten beifügen "sofern es meine Gesundheit möglich macht".
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