JC rechnet fiktives Einkommen an

Begonnen von Sese, 24. Juni 2025, 13:35:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sese

Hallo liebes Forum,

ich frage für eine Freundin.

Sie ist alleinerziehend und hat 2 Kinder.
Sie hatte vor vielen Monaten auf Aufforderung des Jobcenters Kindergeld und UVG-Leistungen beantragt.
Da immer wieder irgendwas fehlte, zog sich die Bearbeitung der Anträge in die Länge.
Was den Unterhalt angeht, erhielt sie irgendwann eine Bewilligung und auch den Bescheid, dass die rückwirkenden UVG-Leistungen mit dem JC verrechnet werden.

Das JC hat daraufhin für Mai und Juni die UVG-Zahlungen im Bescheid berücksichtigt, obwohl sie bis heute keinen Unterhalt auf ihrem Konto erhalten hat.

Im neuen Bescheid ab Juli wird neben dem Unterhalt sogar noch das Kindergeld berücksichtigt, obwohl noch nicht mal ein Bescheid vorliegt.

So konnte sie für Mai und Juni ihren Bedarf nicht decken.

Alle Schreiben an das JC (inkl. Kontoauszüge) mit der Bitte, damit aufzuhören, fiktives Einkommen
anzurechnen, wurden ignoriert.

Auf telefonischer Nachfrage erklärte der Sachbearbeiter und auch die Vorgesetzte, dass sie diese Einkommen anrechnen, obwohl das Zuflussprinzip gilt, "weil die Kundin ja ein geheimes Konto haben könnte und dort das Kindergeld und den Unterhalt erhalten könnte."

Das JC hat vor, das Zuflussprinzip weiter zu missachten, und verlangt von der Kundin eine Erklärung von der UVG-Kasse und der Familienkasse, ob und warum die Kundin keine Zahlungen erhält.

Ist das rechtens ?

Was kann sie tun, damit sie das vom JC zurückgehaltene Geld schnell erhält ?




kiba


jup, das klingt soweit logisch.

Mein Rat wäre bei den jeweiligen Stellen persönlich vorzusprechen und die Erklärungen zu besorgen.

Auch beim JC persönlich vorstellig auf Dringlichkeit verweisen.

Sheherazade

Zitat von: Sese am 24. Juni 2025, 13:35:26Was den Unterhalt angeht, erhielt sie irgendwann eine Bewilligung

Wann genau?
Zitat von: Sese am 24. Juni 2025, 13:35:26und verlangt von der Kundin eine Erklärung von der UVG-Kasse und der Familienkasse, ob und warum die Kundin keine Zahlungen erhält.

Das hätte die Kundin schon im Eigeninteresse längst machen können.

SInd die Kinder gerade erst geboren oder warum hatte sie noch kein Kindergeld bezogen?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Sie hatte die UV-Kasse mehrfach kontaktiert, aber die antworten nicht.

Ich konnte jetzt mit der "Abteilungsleiterin" des JC nochmal telefonieren, und die kontaktiert jetzt die UV-Kasse.

Wird ja immer behauptet, dass das wegen Datenschutz nicht geht.
Aber es ist wohl eher Bequemlichkeit.

Das Kindergeld wurde erstmals beantragt wegen Zuzug aus dem Ausland.

Ottokar

Zitat von: Sese am 24. Juni 2025, 13:35:26Auf telefonischer Nachfrage erklärte der Sachbearbeiter und auch die Vorgesetzte, dass sie diese Einkommen anrechnen, obwohl das Zuflussprinzip gilt, "weil die Kundin ja ein geheimes Konto haben könnte und dort das Kindergeld und den Unterhalt erhalten könnte."
Das ist absolut rechtswidriger Unsinn. Das sollten die JC MA auch wissen.

SOFORT gegen die Anrechnung von fiktivem Einkommen aus Unterhaltsvorschuss und Kindergeld Widerspruch einlegen, falls noch nicht geschehen.
Zeitgleich beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, das JC zur Zahlung des Bürgergeldes ohne Anrechnung von fiktivem Einkommen aus Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Sese am 24. Juni 2025, 13:35:26Was den Unterhalt angeht, erhielt sie irgendwann eine Bewilligung und auch den Bescheid, dass die rückwirkenden UVG-Leistungen mit dem JC verrechnet werden. Das JC hat daraufhin für Mai und Juni die UVG-Zahlungen im Bescheid berücksichtigt, obwohl sie bis heute keinen Unterhalt auf ihrem Konto erhalten hat.

Bleiben immer noch die offenen Fragen: Von wann ist dieser Bescheid und warum kann sie keinen Geldeingang auf dem von ihr im Antrag angegebenen Konto verzeichnen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese


Bleiben immer noch die offenen Fragen: Von wann ist dieser Bescheid und warum kann sie keinen Geldeingang auf dem von ihr im Antrag angegebenen Konto verzeichnen?

[/quote]

Weil die Dame von der UV-Kasse nicht alle Tassen im Schrank hat.
Obwohl der Bewilligungsantrag bereits im Mai kam, verlangt sie jetzt noch eine Kopie der Bankkarte, eine Erklärung der Bank, dass meine Freundin alleinige Kontoinhaberin ist sowie eine Kopie des Antrags auf Kindergeld.
Dann "stünde der Auszahlung nichts mehr im Wege".