Besonderer Bedarf für Sehbehinderte? Höhere Stromkosten wegen Licht

Begonnen von rdx, 24. Juni 2025, 23:55:54

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rdx

Hallo Leute

Wenn jemand auf einem Auge blind ist und auf dem anderen Auge sehbehindert ist und deswegen auch tagsüber immer das Licht in seiner Wohnung brennen lassen muss, um sehen zu können, dann hat derjenige ja höhere Stromkosten.

Kann man dafür etwas mehr Bürgergeld bekommen, weil die Stromkosten ja auch höher sind?

Falls ja, wie müsste der Antrag formuliert werden?
Welche Anlage muss dafür verwendet werden?

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Birgit63

Für die Stromkosten ist das JC nicht zuständig. Wenn du sehbehindert bist, bekommst du ja bestimmt Blindengeld oder Pflegegeld. Davon kannst du dann die höheren Stromkosten begleichen.