Negativer WIderspruchsbescheid, Ablehnung meines Bürgergeldes

Begonnen von Y10001, 08. Juli 2025, 15:53:32

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Y10001

Hallo,

Im Jahr 2024 bin ich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgegangen, wobei die Projekte meist auf drei Monate befristet waren. Daher habe ich einen Bürgergeld-Antrag gestellt, wenn nicht vorhersehbar war, ob ein Projekt / Auftragslage verlängert oder ein neues begonnen werden kann.

● Der erste Bürgergeld Antrag wurde am 10.07.2024 gestellt, 3 Monate vor dem angenommenen Beginn meiner Arbeitslosigkeit, wie es auch die Arbeitssuchend-Meldung der Agentur für Arbeit vorsieht.

● Da das Projekt im November für weitere drei Monate verlängert wurde, habe ich am 31.10.2024 eine "Veränderungsmitteilung über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" eingereicht.
 Diese Veränderungsmitteilung sollte als Rücknahme des vorherigen Bürgergeld Antrags gewertet werden, da es hierzu keine spezifische Dokumentation der Form oder vorhandene Antragsformulare gibt.

● Ich habe am Mitte Dezember 2024, dann einen neuen Antrag gestellt, da mein Projekt endgültig am 31. Januar 2025 auslaufen würde. Hierfür habe ich eine Antrag mit dem Leistungsbeginn 01.02.2025 gestellt.

Alle Berechnungen des Jobcenters beziehen sich auf meinen ersten Antrag, in der Zeit in der ich vollständig gearbeitet habe - hier hat auch kein Bedürfnis mehr bestanden. Dazu habe ich beim letzten Antrag in der Anlage EKS deklariert, dass ich ab Februar kein Einkommen mehr erzielen werde.

Ich habe dann sofort Widerspruch eingelegt, und nach 3 monatiger Bearbeitungszeit kam nun auch hier eine Ablehnung. Weiterhin scheint als würde mein Antrag für Februar ignoriert und das Einkommen aus 2024 zur Berechnungsgrundlage genommen.
Ich kann Miete und hohe freiwilligen KV Beiträge (genötigt durch chronische Krankenheit) nicht mehr lange stemmen!

Was bleibt mir noch übrig? Würde gerne den Antrag noch einmal prüfe lassen und ggf. Klage einreichen.

LG und danke im Voraus!

Sheherazade

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 15:53:32Der erste Bürgergeld Antrag wurde am 10.07.2024 gestellt

Gab es dazu jemals einen Bescheid?

Zitat, 3 Monate vor dem angenommenen Beginn meiner Arbeitslosigkeit, wie es auch die Arbeitssuchend-Meldung der Agentur für Arbeit vorsieht.

Das ist Quatsch, man kann selten die Bedürftigkeit 3 Monate im voraus wissen und nachweisen. Das mit den 3 Monaten gilt bei ALGI.

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 15:53:32habe ich am 31.10.2024 eine "Veränderungsmitteilung über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" eingereicht.

Ah, also gab es einen Bewilligungsbescheid. Oder doch nicht?

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 15:53:32Diese Veränderungsmitteilung sollte als Rücknahme des vorherigen Bürgergeld Antrags gewertet werden

Verstehe ich jetzt nicht. Eine Veränderungsmitteilung auf einen noch nicht ergangenen Bescheid sollte als Rücknahme gelten?

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 15:53:32Ich habe am Mitte Dezember 2024, dann einen neuen Antrag gestellt, da mein Projekt endgültig am 31. Januar 2025 auslaufen würde. Hierfür habe ich eine Antrag mit dem Leistungsbeginn 01.02.2025 gestellt.

Hm, und wie hast du im Dezember deine Bedürftigkeit ab Febraur nachweisen können?

Insgesamt leicht konfus. Bei selbständig Tätigen wird immer eine vorläufige EKS mit dem Antrag gefordert. Hast du so etwas auch abgegeben?





"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Y10001

Zitat3 Monate vor dem angenommenen Beginn meiner Arbeitslosigkeit, wie es auch die Arbeitssuchend-Meldung der Agentur für Arbeit vorsieht.

Ich dachte, ich gebe dem Jobcenter mehr Zeit für die Bearbeitung, weil mir klar war, dass ich in 3 Monaten, wenn das Projekt vorbei ist, kein Geld mehr verdiene und Hilfe brauchen werde.

ZitatAh, also gab es einen Bewilligungsbescheid. Oder doch nicht?

Nein, es gab keinen Bewilligungsbescheid:
1. Antrag für den Zeitraum am November gestellt, dann habe ich eine Veränderungsmitteilung geschickt, da mein Projekt verlängert wurde und ich für den gestellten Zeitraum noch beschäftigt war und ein Einkommen hatte.
2. Als ich das verlängerte Projekt dann angegangen war, hat mir mein Kunde gesagt, dass dies der letzte Auftrag wäre. Somit endete meine Arbeit am 31. Januar 2025. Das hab ich dem Jobcenter mitgeteilt und einen neuen Antrag für Februar 2025 gestellt.

ZitatVerstehe ich jetzt nicht. Eine Veränderungsmitteilung auf einen noch nicht ergangenen Bescheid sollte als Rücknahme gelten?
Ich wollte damit lediglich meinen ersten Antrag, für den Zeitraum in dem ich jetzt doch weiter arbeiten konnte, zurückziehen.

ZitatIch habe am Mitte Dezember 2024, dann einen neuen Antrag gestellt, da mein Projekt endgültig am 31. Januar 2025 auslaufen würde. Hierfür habe ich eine Antrag mit dem Leistungsbeginn 01.02.2025 gestellt.

Ich habe für beide Anträge jeweils eine vorläufige und abschließende EKS ausgefüllt.Für den zweiten Antrag, in dem meine Bedürftigkeit ab Februar klar ersichtlich ist. Da mein Gehalt mit 0 EUR angegeben wurde. Ich habe mit der Sachbearbeiterin circa. 10 mal telefonisch Kontakt gehabt, und ihr mehrmals gesagt, dass es um den Antrag für Februar 2025 geht.


Mit dem Ablehnungsbescheid wurde nur auf meinen erste Antrag eingegangen. Mir wurde nur telefonisch gesagt, dass der zweite dann auch abgelehnt wird. Habe dan Widerspruch eingelegt und nun auch hierzu eine Ablehnung erhalten.
Ich habe aber die Dokumentation, dass der neue Antrag auch eingegangen ist (siehe Foto). Komplette Kopie der Antragstellung ist natürlich vorhanden.




Sheherazade

Das ist mir ein wenig zu verworren. Kann es sein, dass das Jobcenter Probleme damit hat, dass du nur für Zeiten, in denen du definitiv keine Einnahmen hast, Anträge auf Bürgergeld stellst, damit von den anderen Monaten nichts auf deinen Bedarf angerechnet werden kann? Immerhin ist ein Bewilligungszeitraum üblicherweise für 1 Jahr, bei Einnahmen aus Selbständigkeit 6 Monate. Für solche Zeiträume kalkuliert auch ein Selbständiger seine Einnahmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 18:07:33weil mir klar war, dass ich in 3 Monaten, wenn das Projekt vorbei ist, kein Geld mehr verdiene
Da ist mein erster Gedanke wie kann ich das verhindern und nicht ob ich einen BG-Antrag rechtzeitig stelle.

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 18:07:33dann habe ich eine Veränderungsmitteilung geschickt,
Das ist wie der Name schon sagt eine Veränderungsmitteilung und nicht wie du es gerne hättest die Rücknahme deines Antrags.

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 18:07:33Somit endete meine Arbeit am 31. Januar 2025. Das hab ich dem Jobcenter mitgeteilt und einen neuen Antrag für Februar 2025 gestellt.
Siehe erste Antwort.
Da dein erster Antrag ja nicht zurückgezogen wurde und daher noch läuft, kannst du auch keinen neuen stellen.

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 18:07:33Mit dem Ablehnungsbescheid wurde nur auf meinen erste Antrag eingegangen.
Soweit richtig. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde kann man Klage einreichen. Wobei der Grund der Ablehnung interessant zu erfahren wäre.

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 18:07:33Mir wurde nur telefonisch gesagt, dass der zweite dann auch abgelehnt wird.
Erstmal telefonisch uninteressant. Aber da dein Erstantrag noch galt bräuchte es für den zweiten eigentlich gar keine Ablehnung.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Y10001

ZitatDa ist mein erster Gedanke wie kann ich das verhindern und nicht ob ich einen BG-Antrag rechtzeitig stelle.
Natürlich habe ich mich auch in dieser Zeit auf neue Stellen beworben bzw. Aufträge, aber da die aktuelle Marktsituation nicht die einfachste ist, habe ich nun mal als Absicherung einen Antrag gestellt.

ZitatDas ist wie der Name schon sagt eine Veränderungsmitteilung und nicht wie du es gerne hättest die Rücknahme deines Antrags.
Es gibt kein offizielle Form der Rücknahme für einen Bürgergeldantrag. Da sich meine Situation geändert hat, habe ich dies dem Jobcenter mitgeteilt - das Formular dafür auf der Platform arbeitsagentur heißt nunmal "Veränderungsmitteilung".

ZitatWobei der Grund der Ablehnung interessant zu erfahren wäre
Der Grund der hier genannt wird, ist dass keine Hilfebedürftigkeit vorhanden ist. Das ist aber schwachsinnig, wenn ein Zeitraum in 2024 zur Berechnung genommen wurde, in dem ich ein Einkommen hatte.
Wenn jemand einen Bürgergeldantrag stellt, für den Zeitpunkt bei dem die Arbeitslosigkeit eingetroffen ist, wird doch auch nicht damit argumentiert, dass man vor einem halben Jahr noch Geld verdient hat???

Fakt ist, ich kann meine Miete bald nicht mehr zahlen und verzweifele and diesem Urteil.

ZitatAber da dein Erstantrag noch galt bräuchte es für den zweiten eigentlich gar keine Ablehnung.
@Sensoriker das verstehe ich nicht ganz. Könntest du das bitte etwas erläutern?

Sheherazade

Zitat von: Y10001 am 08. Juli 2025, 15:53:32Ich kann Miete und hohe freiwilligen KV Beiträge (genötigt durch chronische Krankenheit) nicht mehr lange stemmen!

Was bleibt mir noch übrig?

Dann würde ich es mal mit einem neuen Antrag versuchen, scheinbar bist du ja jetzt hilfebedürftig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Y10001

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Es gibt kein offizielle Form der Rücknahme für einen Bürgergeldantrag.
In dem Fall macht man das über den http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html.
Aber der Antrag wurde ja abgelehnt daher hat sich die Möglichkeit erledigt.

Da davon alles uninteressant ist weil du es ja eh zurückziehen wolltest sehe ich das als abgeschlossen.

Und damit kannst du problemlos einen
Zitat von: Sheherazade am 10. Juli 2025, 09:10:04Dann würde ich es mal mit einem neuen Antrag versuchen, scheinbar bist du ja jetzt hilfebedürftig.

Auf jeden Fall einfacher schneller und sicherer als eine Klage einzulegen, vorallem wenn man davon ausgeht das dii Berechnung korrekt ist. Dann kann nicht bewilligt werden ergo schlechte Erfolgsaussichten beim SG

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Du hast den 1. Antrag am 10.07.2024 gestellt und einen 2. Mitte Dezember 2024 mit Wirkung ab 01.02.2025?
Wann wurde der 1. Antrag bewilligt oder abgelehnt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


zommerdag

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Natürlich habe ich mich auch in dieser Zeit auf neue Stellen beworben bzw. Aufträge, aber da die aktuelle Marktsituation nicht die einfachste ist, habe ich nun mal als Absicherung einen Antrag gestellt.
Bürgergeld ist für bestehende und damit aktuell nachweisbare Notlagen und Bedürftigkeit gedacht, nicht als regelmäßiges Back-up für Zeiten ohne Auftrag. Oder um sich zwischendrin eine Pause zu gönnen.

Je nach Verdienst im Projekt muss man- wie jeder Selbstständige- was zurücklegen. Kann man das nicht, stellt man den Antrag, sobald keine Einnahme mehr besteht.

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Es gibt kein offizielle Form der Rücknahme für einen Bürgergeldantrag. Da sich meine Situation geändert hat, habe ich dies dem Jobcenter mitgeteilt - das Formular dafür auf der Platform arbeitsagentur heißt nunmal "Veränderungsmitteilung".
Damit ist aber gemeint, dass sich im Bezug was ändert.

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Der Grund der hier genannt wird, ist dass keine Hilfebedürftigkeit vorhanden ist. Das ist aber schwachsinnig, wenn ein Zeitraum in 2024 zur Berechnung genommen wurde, in dem ich ein Einkommen hatte.
ja, der "schwachsinnige" Zeitraum wurde genommen, weil Du in diesem Zeitraum mit offenbar ausreichenden Einnahmen einen Antrag eingereicht hast, dafür dass Du vielleicht in 3 Monaten keine Einnahmen mehr hast

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Wenn jemand einen Bürgergeldantrag stellt, für den Zeitpunkt bei dem die Arbeitslosigkeit eingetroffen ist, wird doch auch nicht damit argumentiert, dass man vor einem halben Jahr noch Geld verdient hat???
wenn jemand einen Antrag auf BG stellt, weil er bei Eintritt der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf ALG-I hat oder der Anspruch zu gering ist und nicht reicht, dann hat er zum Zeitpunkt des Antrags kein Geld und es kommt wegen der AL auch keins mehr rein.

Wenn derjenige in Arbeit ein halbes Jahr vorher einen Antrag stellt, weil er 6 Monate später voraussichtlich arbeitslos sein wird, wird der Antrag genauso abgelehnt werden

Zitat von: Y10001 am 09. Juli 2025, 19:36:29Fakt ist, ich kann meine Miete bald nicht mehr zahlen und verzweifele and diesem Urteil.
Fakt ist, dass man Bürgergeld nicht nur in Zeiten ohne Projekte, beziehen kann, damit man in der Zeit mit den Projekten das offenbar ausreichende Honorar nicht angerechnet bekommt.
V.a. wenn diese immer für ein paar Monate gehen.