Kosten der Unterkunft wenn man bei den Eltern wohnt Ü25

Begonnen von cartograph, 10. Juli 2025, 19:34:08

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cartograph

Hallo,

bin über 25, beantrage nun eine Weiterbewilligung vom Bürgergeld und wohne noch bei meinen Eltern (Haus gehört meinen Eltern), beide arbeitstätig.

Mir steht ein Zimmer zur Verfügung und wir teilen uns die Küche und Badezimmer.

Chatgpt sagt es ist total in Ordnung, wenn meine Eltern Miete verlangen würden, dass ich bei denen Wohne und nicht eine eigene Wohnung beziehe.

Chatgpt meint, dass das ein fairer Betrag wäre:

Kaltmiete: 120€

Nebenkosten: 123€ (ausgerechnet)



Könnte das Probleme geben mit meinem Bürgergeld, worauf muss ich achten?



Vielen Dank!

Grüße

Fettnäpfchen

cartograph

Zitat von: cartograph am 10. Juli 2025, 19:34:08Könnte das Probleme geben mit meinem Bürgergeld, worauf muss ich achten?
Wenn du einen Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligung mit deinen Eltern abschließt ist dies ein gültiger Vertrag der belegt ds du Kosten hast und dazu ist das JC dann verpflichtet. Natürlich auf Antrag.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
hier sind drei Muster enthalten davon kannst du eines raus suchen.
Das einzige was zu beachten ist ist dass es Eigentum deiner Eltern ist und daher kein Untermietvertrag geht.
Und wenn in einem Muster Bezug auf einen Hauptmietvertrag genommen wird  dann ist das entweder passender zu bezeichnen ( bestehend/basierend aus....oder so ähnlich.) oder zu entfernen.

Zitat von: cartograph am 10. Juli 2025, 19:34:08Chatgpt meint,
Hier https://www.harald-thome.de/informationen.html kannst du nachsehen bis zu was für eine Höhe die KdUH an deinem Ort geht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: cartograph am 10. Juli 2025, 19:34:08bin über 25, beantrage nun eine Weiterbewilligung vom Bürgergeld und wohne noch bei meinen Eltern (Haus gehört meinen Eltern), beide arbeitstätig.

Mir steht ein Zimmer zur Verfügung und wir teilen uns die Küche und Badezimmer.

Du bewohnst also noch dein ehemaliges Kinderzimmer? Dann rate ich dir zu dem Muster der Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das vereinfacht die Sache sehr und diese Einnahme stellt für deine Eltern keine steuerpflichtige Einnahme dar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

cartograph

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2025, 08:50:07Wenn du einen Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligung mit deinen Eltern abschließt ist dies ein gültiger Vertrag der belegt ds du Kosten hast und dazu ist das JC dann verpflichtet. Natürlich auf Antrag.
Das einzige was zu beachten ist ist dass es Eigentum deiner Eltern ist und daher kein Untermietvertrag geht.

Zitat von: cartograph am 10. Juli 2025, 19:34:08Chatgpt meint,
Hier https://www.harald-thome.de/informationen.html kannst du nachsehen bis zu was für eine Höhe die KdUH an deinem Ort geht.

MfG FN

vielen Dank! ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum geschrieben, dort wurde mir gesagt

"Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme."

Wie ist das jetzt zu verstehen? Gehen in meinem Fall wirklich nur die Nebenkosten die vom JC übernommen werden können oder auch die Kaltmiete?

Zitat von: Sheherazade am 11. Juli 2025, 09:33:00Du bewohnst also noch dein ehemaliges Kinderzimmer? Dann rate ich dir zu dem Muster der Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das vereinfacht die Sache sehr und diese Einnahme stellt für deine Eltern keine steuerpflichtige Einnahme dar.

Also Antrag ohne Kaltmiete, nur Nebenkosten Übernahme?

Entschuldigung wenn das alles so dumm klingt und ich das schwer verstehe.
Ich hole mir eine Wohnung, das Amt zahlt viel mehr als wenn ich bei meinen Eltern wohne, also ist es doch besser wenn ich bei meinen Eltern wohne für einen viel geringeren Betrag, besser für den Steuerzahler. Oder ich hol mir einfach eine Wohnung und der Steuerzahler zahlt 2 oder 3 Mal soviel. Ich werde ja teilweise angefeindet in Foren, weil ich nur wissen möchte ob meinen Eltern Miete zusteht oder nicht, wenn ich bei denen wohne.

Sheherazade

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Also Antrag ohne Kaltmiete, nur Nebenkosten Übernahme?

Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist der bessere Weg, eben aus dem Grund, der dir schon in dem anderen Forum genannt wurde. Ihr müsst die Kosten dabei nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch ansetzen, sondern ihr könnt eine Pauschale (z. B. 200€) draus machen. Dann muss aber auch drin stehen, dass keine jährliche Abrechnung erfolgt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

cartograph

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01"Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme."
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dass deine Eltern dich ewig unterstützen.
Und wenn deine Eltern der Meinung sind eine Mietzahlung zu verlangen dann ist das IHR gutes Recht.
Was das JC denkt ist egal wenn eine vertragliche Vereinbarung über die KdUH besteht oder abgeschlossen wird dann hat das JC laut Gesetz die Kosten zu übernehmen, zumindest bis zur Angemessenheitsgrenze.
Unterkunftskosten und Urteile
falls das JC mit einer Berechnung nicht klar kommt weil die gerne nach dem Kopfteilprinzip arbeiten dann gilt:
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Das wäre bei einer Pauschalmiete.
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
dabei ist zu beachten das keine NK/BK Nachzahlungen gefordert werden können. Natürlich muss der Mietzins auch innerhalb der Angemessenheit liegen.

Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
sprich eine KbV oder ein Mietvertrag

ansonsten kannst du gerne mal die Sammlung durchlesen......

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Also Antrag ohne Kaltmiete, nur Nebenkosten Übernahme?
Grundmiete nach Anteil deiner qm berechnen, NK/BK ebenso evtl Nutzungsgebühren für Küchengeräte, WAMA, Trockner und was sonst noch unter deine Mietsache fällt.
siehe im Link zur KBV/U.-MV und MV die Antwort # 1 da steht auch eine Berechnung.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01dort wurde mir gesagt
ohne Quellenangabe und AZ dieses Urteils?
Bestimmt mein Lieblingsforum wo sich die gefrusteten SB rumtreiben denn dass:
Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich werde ja teilweise angefeindet in Foren, weil ich nur wissen möchte ob meinen Eltern Miete zusteht oder nicht, wenn ich bei denen wohne.
passt super zu dem.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich hole mir eine Wohnung, das Amt zahlt viel mehr als wenn ich bei meinen Eltern wohne, also ist es doch besser wenn ich bei meinen Eltern wohne für einen viel geringeren Betrag, besser für den Steuerzahler. Oder ich hol mir einfach eine Wohnung und der Steuerzahler zahlt 2 oder 3 Mal soviel.
Für so etwas interessiert sich niemand beim JC.
und so leicht findet man auch nicht unbedingt eine angemessene Whg. Diese Art des Denkens über ein Amt wie ein JC kannst du getrost vergessen da hilft nur nichts zu glauben und sich selber zu informieren.
Deswegen mal ein bißerl was was man wissen sollte dann glaubt man auch nicht mehr alles was vom SB kommt:
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cartograph

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2025, 17:34:41cartograph

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01"Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme."
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dass deine Eltern dich ewig unterstützen.
Und wenn deine Eltern der Meinung sind eine Mietzahlung zu verlangen dann ist das IHR gutes Recht.
Was das JC denkt ist egal wenn eine vertragliche Vereinbarung über die KdUH besteht oder abgeschlossen wird dann hat das JC laut Gesetz die Kosten zu übernehmen, zumindest bis zur Angemessenheitsgrenze.
Unterkunftskosten und Urteile
falls das JC mit einer Berechnung nicht klar kommt weil die gerne nach dem Kopfteilprinzip arbeiten dann gilt:
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Das wäre bei einer Pauschalmiete.
Zitat- Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R:
Eine Pauschalmiete ist gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Leistungsträger zu übernehmen.
dabei ist zu beachten das keine NK/BK Nachzahlungen gefordert werden können. Natürlich muss der Mietzins auch innerhalb der Angemessenheit liegen.

Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
sprich eine KbV oder ein Mietvertrag

ansonsten kannst du gerne mal die Sammlung durchlesen......

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Also Antrag ohne Kaltmiete, nur Nebenkosten Übernahme?
Grundmiete nach Anteil deiner qm berechnen, NK/BK ebenso evtl Nutzungsgebühren für Küchengeräte, WAMA, Trockner und was sonst noch unter deine Mietsache fällt.
siehe im Link zur KBV/U.-MV und MV die Antwort # 1 da steht auch eine Berechnung.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01dort wurde mir gesagt
ohne Quellenangabe und AZ dieses Urteils?
Bestimmt mein Lieblingsforum wo sich die gefrusteten SB rumtreiben denn dass:
Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich werde ja teilweise angefeindet in Foren, weil ich nur wissen möchte ob meinen Eltern Miete zusteht oder nicht, wenn ich bei denen wohne.
passt super zu dem.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich hole mir eine Wohnung, das Amt zahlt viel mehr als wenn ich bei meinen Eltern wohne, also ist es doch besser wenn ich bei meinen Eltern wohne für einen viel geringeren Betrag, besser für den Steuerzahler. Oder ich hol mir einfach eine Wohnung und der Steuerzahler zahlt 2 oder 3 Mal soviel.
Für so etwas interessiert sich niemand beim JC.
und so leicht findet man auch nicht unbedingt eine angemessene Whg. Diese Art des Denkens über ein Amt wie ein JC kannst du getrost vergessen da hilft nur nichts zu glauben und sich selber zu informieren.
Deswegen mal ein bißerl was was man wissen sollte dann glaubt man auch nicht mehr alles was vom SB kommt:
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
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MfG FN

Vielen Dank, wirklich gute Antwort. Was antworte ich aber darauf, wenn das JC fragt, warum meine Eltern erst jetzt Miete haben wollen und nicht schon im letzten Jahr? Ist ja eine Weiterbewilligung.

turbulent

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich werde ja teilweise angefeindet in Foren, weil ich nur wissen möchte
Nein, wegen des Tonfalls, der impliziert, dass Du Geld abgreifen willst. Steuergeld. Unser aller Geld.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 18:25:31Was antworte ich aber darauf, wenn das JC fragt, warum meine Eltern erst jetzt Miete haben wollen und nicht schon im letzten Jahr?
Das wüsstest Du nicht. Als Du sie gefragt hättest, hätten sie gesagt, dass es sie nerve, wenn Du weiter nichts abdrücktest. "Sie haben gesagt, ich darf nur bei ihnen wohnen bleiben, wenn ich ab jetzt auch was dafür zahle." Deine Eltern müssen sich nicht dafür rechtfertigen, weder vor Dir noch vor dem JC.

Trotzdem solltest Du die Kommentare von Helga ernst nehmen. Sie weiß, wovon sie spricht. Sie arbeitet in der Widerspruchsstelle eines JC.

Ich sage echt nicht, dass Du kriechen/betteln sollst. Aber weniger fordernd/hochnäsig (so wie im anderen Forum) könnte hilfreich sein im JC.

cartograph

Zitat von: turbulent am 11. Juli 2025, 19:42:17
Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01Ich werde ja teilweise angefeindet in Foren, weil ich nur wissen möchte
Nein, wegen des Tonfalls, der impliziert, dass Du Geld abgreifen willst. Steuergeld. Unser aller Geld.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 18:25:31Was antworte ich aber darauf, wenn das JC fragt, warum meine Eltern erst jetzt Miete haben wollen und nicht schon im letzten Jahr?
Das wüsstest Du nicht. Als Du sie gefragt hättest, hätten sie gesagt, dass es sie nerve, wenn Du weiter nichts abdrücktest. "Sie haben gesagt, ich darf nur bei ihnen wohnen bleiben, wenn ich ab jetzt auch was dafür zahle." Deine Eltern müssen sich nicht dafür rechtfertigen, weder vor Dir noch vor dem JC.

Trotzdem solltest Du die Kommentare von Helga ernst nehmen. Sie weiß, wovon sie spricht. Sie arbeitet in der Widerspruchsstelle eines JC.

Ich sage echt nicht, dass Du kriechen/betteln sollst. Aber weniger fordernd/hochnäsig (so wie im anderen Forum) könnte hilfreich sein im JC.

Wie hätte ich denn sonst fragen sollen? Ob jetzt meine Eltern das Geld bekommen oder irgendein Vermieter, wo ist der Unterschied, wenn ich mich eh nicht strafbar machen möchte.

Und welcher Username ist Helga?

Fettnäpfchen

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 18:25:31wenn das JC fragt, warum meine Eltern erst jetzt Miete haben wollen und nicht schon im letzten Jahr?
weil sie es brauchen / sich nicht leisten können etc..

Da muss man mal fünf gerade sein lassen und die Frage einfach beantworten ist leichter als streiten.
Wenn es weiter über griffig werden sollte muss man ein Signal geben dass es so nicht geht.

Am allerbesten nimmst du sogar einen Beistand mit. Da dürfte es relativ vernünftig ablaufen.

So etwas:
Du kannst sie natürlich Fragen auf was für einer Rechtsbasis die Frage gerechtfertigt ist denn für jede Datenerhebung muss es auch eine Begründung geben
macht man nur wenn man Ahnung hat und weiß wie man sich beim JC durchsetzen kann.

MfG FN

Edit:
und
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2025, 17:34:41ohne Quellenangabe und AZ dieses Urteils?
war es nur Gerede oder mit AZ hinterlegt??
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

anne

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 18:25:31Was antworte ich aber darauf, wenn das JC fragt, warum meine Eltern erst jetzt Miete haben wollen
Ich kenne keinen Fall, wo diese Frage jemals aufgekommen ist.
Diese stellt sich auch gar nicht
da deine Eltern nicht verpflichtet sind, dich ab einem gewissen Alter durchzuschleppen.
Das weiß auch ein halbwegs geschulter JCMensch.
Ich würde übrigens auch zur
Zitat von: Sheherazade am 11. Juli 2025, 16:48:10Kostenbeteiligungsvereinbarung
raten.

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 21:07:44Und welcher Username ist Helga?

https://hartz.info/index.php/topic,134576.0.html

Zitat von: TripleH am 13. August 2024, 15:44:41Danke für den Link. Wenigstens weiß ich jetzt, dass ich da so einigermaßen gut bei wegkomme:

ZitatAußer Helga40 mit ihrer ruhigen und sachlichen Art und vor allem mit ihrem Fachwissen kann man sich kaum Beiträge anderer (sich oft selbst soooo toll findenden) Foristen durchlesen

Das elo, tja... Es ist wahr, was da steht, teilweise aber auch nicht. Man gewöhnt sich mit der Zeit daran und kennt die Marotten der Stammuser, Mods und insbesondere von Admin2. Das gibt es aber in anderen Foren genauso, nur, das es da vielleicht nicht so auffällt, denn die Frequentierung des elo dürfte schon höher sein als hier oder in anderen sollen Foren  (Bürgergeld.org, alg-ratgeber.de etc).

Du erhälst dort genauso Tipps zum Betrügen, wie Du gleichzeitig deswegen auf Empörung stößt. Und das schaukelt sich halt oft hoch.
:weisnich:

cartograph

Zitat von: anne am 12. Juli 2025, 13:57:52Ich würde übrigens auch zur
Zitat von: Sheherazade am 11. Juli 2025, 16:48:10Kostenbeteiligungsvereinbarung
raten.


Also würdest du sagen, meine Eltern sollten keine Kaltmiete fordern?
Die einen sagen, das ist total ok, für andere ist es anscheinend nur ok wenn das jc sich nur an die Nebenkosten beteiligt, was ist der richtige Weg?. Ich will hier für mich keinen Gewinn erzielen. Ich kenn das halt, dass viele Kinder irgendwann Miete abdrücken müssen, wenn sie bei den Eltern weiterhin wohnen wollen, was auch verständlich ist, besser das eigene Kind zur Miete wohnen lassen als irgendein fremder.

turbulent

Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung schließt einen Mietanteil nicht aus, beinhaltet zum Beispiel auch Renovierung und andere Abnutzung (Waschmaschine, Kücheneinrichtung, Geschirr usw.). Aber die einzelnen Positionen müssen (sollten!) eben nicht einzeln aufgeschlüsselt werden (s. verlinkte Vorlagen oben).

Es ist natürlich auch eine Frage der Einstellung. Menschen, die das Geld nicht brauchen, können überlegen, ob sie es einfordern möchten, nur weil es legal ist. Den Luxus haben nicht alle. (Ich musste mich zu Hause erst an den Kosten beteiligen, als ich Einkommen hatte.)

zommerdag

Zitat von: cartograph am 12. Juli 2025, 22:20:14...besser das eigene Kind zur Miete wohnen lassen als irgendein fremder.
Es scheint ja um eine nicht abgeschlossene Wohneinheit mit "1 Zimmer und Bad- und Küchenbenutzung" zu gehen, sprich, das Kinder/Jugendzimmer in der Wohnung der Eltern.

Die Fälle, in denen die Eltern im Eigentum oder beim Bewohnen einer gemieteten Wohnung, das Kinderzimmer ihres nun erwachsenen Sprösslings an Fremde vermieten, so der Sohn/Tochter keine Miete zahlen können/wollen, dürfte extrem überschaubar sein.

Da macht eine "Miete" mit dieser Argumentation regelmäßig wenig Sinn, daher der Rat mit der Kostenbeteiligung, in der auch eine Art Mietanteil eingerechnet wird.

Das auch deswegen, weil Eltern mit Eigentum, die mit ihren Kindern einen (Unter)Mietvertrag fürs Kinderzimmer eingehen, auch eher selten anzutreffen sind.

Also zumindest, wenn das von erwirtschaftetem Einkommen zu leisten wäre ...


Ottokar

Zitat von: cartograph am 11. Juli 2025, 16:00:01"Dann kennt die KI die Rechtsprechung des BSG zu Mietverträgen unter Verwandten nicht. Ein Vertrag, der nach Jahren ohne Mietzahlung justament dann abgeschlossen wird, wenn der Steuerzahler für den Lebensunterhalt aufkommen soll, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich gibt das Probleme."

Wie ist das jetzt zu verstehen?
Als totaler Blödsinn von Leuten, die absolut keine Ahnung haben. Eine solche Rechtsprechung des BSG gibt es nämlich gar nicht.
Ganz im Gegenteil, das BSG bejaht ausdrücklich den Anspruch auf KdUH wenn man bei Verwandten wohnt (u.a. B 4 AS 37/08 R, B 14 AS 14/08 R).
Ebenso sieht das BSG regelmäßig nur die Verhältnisse als leistungsrelevant an, die ab Antragstellung vorliegen. Auch wenn jemand in der Vergangenheit auf Mietzahlungen verzichtet hat, resultiert daraus keine Pflicht, dies auch in Zukunft zu tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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