Rentenkürzung nach Hochrechnung gestoppt

Begonnen von selbiger, 13. Juli 2025, 07:36:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Seit dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einer vor 2019 begonnenen Erwerbsminderungsrente einen gesetzlich verankerten Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/erfolg-fuer-die-rente-rentenkuerzung-nach-hochrechnung-gestoppt

gestoppt wurde da garnichts..lediglich nach hinten verschoben..das man den rentnern auch hier wieder nichts gönnt.sieht mans chlicht daran das man auch hier wieder alles und jeden als einkommen anrechnen will..einfach nur noch wiederwertig.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Nur mal als Funfact aus dem Artikel:

ZitatGrundsicherung: Schon heute volle Anrechnung

In der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gibt es keine Schonfrist. Hier wird der EM-Rentenzuschlag bereits seit seiner Einführung vollständig als Einkommen behandelt.

Wer ergänzende Leistungen nach SGB XII bezieht, spürt das Plus daher nur rechnerisch, weil der Regelleistungsanspruch in gleichem Umfang sinkt. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass sich daran auch künftig nichts ändert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"