AOK Zuzahlungsgrenze überschritten, Rückerstattung als Einkommen gewertet?

Begonnen von Robert22, 16. Juli 2025, 20:59:45

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Robert22

Hallo :)

Morgen Termin Krankenkasse, es geht um die Erstattung von Zuzahlungen für Medikamente (Kalenderjahr 2024). Für diesen Zeitraum war ich nicht befreit von Zahlungen über der geltenden Mindest-Zuzahlung - ich kann also rund 75 €uro erwarten, die mir die Krankenkasse zurück überweisen wird.

Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?

amare

Du hast 2024 Bürgergeld bekommen und mehr als 67,56 Euro (chronisch krank) bzw. 135,12 Euro für Medikamente ausgegeben? Dann ist das auch dein Geld, das du wieder von der KK bekommst. Es ist praktisch nur zu viel bezahltes Geld von dir, das du wiederbekommst.

Robert22

Genau so, wie Du beschrieben hast :)

Danke Dir für die wertvolle Auskunft
Grüße aus Aachen

Kopfbahnhof

Zitat von: Robert22 am 16. Juli 2025, 20:59:45Wird das Amt, ich bin ja noch im Bezug, mir dieses Geld als Einkommen anrechnen?
Auf keinen Fall, da schlicht kein Einkommen.


Unwissender

 :offtopic: Du bekommst wegen Überzahlung Geld zurück und bist bei der AOK? Wie geht das? Bekannte von mir kommen auch manchmal über die Grenze, bekommen aber nix zurück, wenn Sie drüber sind! (Darum zahle ich immer im Voraus und bekomme dann einen Befreiungsausweis)! Sind übrigens bei der AOK Bayern! Eventuell bis du bei einer andern AOK und dort ist es anders? :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 22. Juli 2025, 09:54:01Wie geht das?

Das ist überall und bei jeder Krankenkasse gleich:
Wenn man die Belastungsgrenze überschritten hat, kann man eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet.

Von alleine kommt da allerdings nichts, man muss es schon beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

So kenn ich das normalerweise! Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!

In welcher Form hieß es das, schriftlich? Wenn nicht, dann seid ihr oder wer auch immer ordentlich ver.... worden. Wenn doch, sollte in dem Ablehnungsschreiben eine Begründung enthalten sein.

Auf der Seite der AOK (gilt auch für Bayern) steht unter FAQ: "Wie funktioniert die Rückzahlung von bereits gezahlten Beträgen bei der Zuzahlungsbefreiung?

Haben Sie die Belastungsgrenze überschritten, können Sie eine Erstattung beantragen. Dafür müssen Quittungen oder Zahlungsnachweise bei Ihrer AOK eingereicht werden. Bereits gezahlte Beträge über der Belastungsgrenze werden dann rückerstattet."
https://www.aok.de/pk/versichertenservice/zuzahlung-befreiung/
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 23. Juli 2025, 09:05:50Bei uns hieß es aber: Wir erstatten nix, Sie kenn Ihre Belastungsgrenze, sobald diese erreicht ist, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden!

Hast du sicherlich irgendwie falsch verstanden.

Man kann entweder gleich bis zur Zuzahlungsgrenze den Betrag an die Kasse zahlen.
Dann ist man für das ganze Jahr befreit, oder man zahlt erst mal selber.

Kommt man darüber, stellt man den Antrag auf Befreiung, hat man schon mehr gezahlt, bekommt man das zu viel von der Kasse zurück.

Das ist bei allen Krankenkassen so.
Bei privaten gilt, das glaub nur für den Basistarif.

Unwissender

Genau, so mach ich das (am Anfang des Jahres Vorauszahlen und dann eine Befreiung bekommen). Das mit dem Quittung sammeln und danach erstatten lassen bei Überzahlung, wurde mir gezeigt!
Aber wenn ich hier erfahre, das das so nicht in den FAQ steht, dann muss ich das mitteilen, damat sie sich ihr zu viel gezahltes Geld zurückholen können! Hoffentlich ist das noch nicht verjährt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Robert22

Bis zu vier Jahre rückwirkend.

"Die Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung beträgt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zuzahlungen geleistet wurden."


Sensoriker

Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

turbulent

Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2025, 18:30:27Ich bezweifele allerdings, dass sie die ganzen Quittungen aufgehoben haben.
Ich hole mein Zeug immer bei denselben 3-5 Apotheken, habe bei allen ein Kundenkonto. Die können die Belege noch jahrelang ausdrucken.