Zwangsvollstreckung gegen Jobcenter

Begonnen von selbiger, 23. Juli 2025, 15:31:29

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selbiger

Verweigert ein Jobcenter trotz einer sozialgerichtlichen einstweiligen Anordnung rechtswidrig die vorläufige Zahlung von Bürgergeld, müssen die Betroffenen vor dem Amtsgericht die Zwangsvollstreckung beantragen.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/zwangsvollstreckung-gegen-jobcenter-buergergeld-bezieher-muessen-zum-amtsgericht
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sensoriker

Knapp daneben ist immer noch vorbei.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.