Warum jetzt neuen Weiterbewilligungsantrag, wo mein aktueller noch bis 1/2026 ?

Begonnen von 123, 24. Juli 2025, 14:38:41

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123

Hallo zusammen,

habe wieder mal Post vom verhassten JC bekommen. Ich soll jetzt einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, obwohl mein aktueller WBA noch bis Januar 2026 läuft. Warum, weiß ich nicht, es gab keine Erklärung oder Info dazu.

Meine Frage ist, darf das Jobcenter mittendrin obwohl der aktuelle noch bis 1/26 läuft, ohne Begründung einfach so einen neuen WBA von mir einfordern? Es hat sich nichts geändert, bis auf dass ich die Nebenkosten meiner Miete aufgrund eines hohen Guthabens in der Endabrechnung senken werde, was ich dem JC auch mitgeteilt hab und woraufhin im vorletzten Jahr in gleicher Situation einfach ein Teiländerungsbescheid kam was ja legitim ist. Es ist alles wie gehabt dem JC bekannt, warum soll ich jetzt einen komplett neuen WBA stellen, das nervt einfach weil sich dann der komplette Zeitraum, wo man neue Anträge usw. stellen muss, auch ändert. Zudem soll ich auch an die 50 Kopien erbringen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, obwohl ich schon so viele Kontoauszüge vor 4 Monaten abgeben musste, was soll das? Es wurde nie etwas an meinen Kontoauszügen beanstandet, da immer alles korrekt war. Plus die Jahresendabrechnung in Kopie, sind dann zusammen ca. 50 Kopien, selber druck ich nicht und in welchem Laden in einer Kleinstadt soll man bitte 50 Kopien machen lassen?!


Das wundert mich alles sehr, vor allem, warum ich jetzt ohne Begründung einen neuen Weiterbewilligungsantrag mittendrin stellen soll obwohl mein alter noch bis nächstes Jahr läuft. Muss man das und war das ein Fehler vom JC?

Danke für jede brauchbare Antwort.
VG
Liebe Grüße

Sheherazade

Entweder fragst du direkt beim Jobcenter nach oder du lädst das Schreiben sowie den ursprünglichen Bewilligungsbescheid (wenigstens die Seite auf der steht von wann bis wann bewilligt wurde) anonymisiert hier hoch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Was stand denn im dazugehörigen Schreiben vom JC?


Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 14:38:41Zudem soll ich auch an die 50 Kopien erbringen
3 Monate Kontoauszüge + Nebenkostenabrechnung ergeben bei dir 50 Kopien??
Wobei die Abrechnung nach Erhalt so oder so eingereicht werden muss.

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

123

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 14:44:49Entweder fragst du direkt beim Jobcenter nach oder du lädst das Schreiben sowie den ursprünglichen Bewilligungsbescheid (wenigstens die Seite auf der steht von wann bis wann bewilligt wurde) anonymisiert hier hoch.

Zu meinen Zahlen/Berechnungen habe ich keine Frage, den kann ich jetzt nicht hochladen. Ein WBA geht doch immer 1 Jahr und gestellt hab ich den Ende Dezember, auch die Bewilligung nebst monatlicher Berechnung/Aufschlüsselung habe ich bis Januar 2026, schriftlich, also der WBA geht definitiv bis 1/26.
Im Schreiben steht, wegen der Mietanpassung wollen sie das alles (ich hatte dem JC ja mitgeteilt, dass ich die Nebenkosten wegen des hohen Guthabens in der Endabrechnung senken werde). Aber deshalb muss man doch keinen kompletten neuen WBA mitten im Zeitraum stellen, versteh ich nicht. Und beim letzten Mal hat sie das auch nicht gemacht, da hat sie dann einfach einen Teiländerungsbescheid mit angepasster Miete für die restlichen Monate geschickt und fertig. Und wieso jetzt nochmal Kontoauszüge, wo die gerade vor 4 Monaten alle abgegeben wurden. Ist das zulässig, wie oft muss man Kontoauszüge einreichen?

"Entweder fragst du direkt beim Jobcenter nach.."
Würd ich ja aber die erreiche erstmal.. und ich soll schon Montag/Dienstag abgeben, das Schreiben kam aber erst gestern.
Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Zu meinen Zahlen/Berechnungen habe ich keine Frage, den kann ich jetzt nicht hochladen.

Die Berechnungen interessieren nicht, deshalb schrieb ich ja

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 14:44:49oder du lädst das Schreiben sowie den ursprünglichen Bewilligungsbescheid (wenigstens die Seite auf der steht von wann bis wann bewilligt wurde) anonymisiert hier hoch.

Also wenigstens das Schreiben kann ja machbar sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Meck

Ich klinke mich hier nur mal ein, da ich etwas vermute, aber wie Sheherazade schon schrieb:

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 14:44:49Entweder fragst du direkt beim Jobcenter nach oder du lädst das Schreiben sowie den ursprünglichen Bewilligungsbescheid (wenigstens die Seite auf der steht von wann bis wann bewilligt wurde) anonymisiert hier hoch.

Steht in dem Bescheid vielleicht was von vorläufiger Bewilligung ?

Ich schreibe deshalb hier, weil es vielleicht mit neuen Regelungen zu tun haben könnte, aber mich verwundert es eben auch, weil ein aktueller Bescheid noch gültig ist und deshalb komisch, dass ein neuer WBA verlangt wird.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, da die WBA geändert wurden inhaltlich und wer noch alte WBA benutzt hat, bekam teilweise die neuen Formulare zugeschickt vom JC und bitte nochmal ausfüllen. Eigentlich nur Formsache, aber JC eben  :weisnich: .

Hier was ich meinte:

ZitatAls die Bundesagentur für Arbeit im April 2025 die überarbeitete Version des Weiterbewilligungsantrags (Formular WBA) veröffentlichte, sprang vielen Bürgergeld-Beziehern eine unscheinbare, aber folgenreiche Passage ins Auge: Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder sind nun ausdrücklich als ,,erforderliche Anlage" aufgeführt – und zwar lückenlos für die letzten drei Monate.

Damit wird eine Anforderung zur Regel, die früher meist nur bei Verdachtsmomenten oder bei Selbstständigen gestellt wurde.


ZitatGesetzlicher Rahmen und fachliche Weisungen

Die gesetzliche Basis für Bewilligungszeiträume findet sich in § 41 SGB II.

Dort heißt es, über den Leistungsanspruch sei ,,in der Regel für ein Jahr" zu entscheiden; eine Verkürzung auf sechs Monate ist nur vorgesehen, wenn über den Anspruch vorläufig entschieden wird oder die Kosten für Unterkunft und Heizung als unangemessen gelten.


Die dazugehörigen fachlichen Weisungen der Bundesagentur betonen zudem, dass jede weitere Verkürzung ausführlich dokumentiert werden muss und nur in ,,Ausnahmefällen" unter sechs Monaten liegen darf.
Von zwölf auf sechs Monate – Berichte aus der Praxis


Trotz dieser klaren Regel formulieren Betroffene zunehmend die Erfahrung, dass Jobcenter standardmäßig nur noch sechs Monate bewilligen – teils ohne nachvollziehbare Begründung. In Einzelfällen wurden sogar Dreimonatsbescheide verschickt.

Da stehen weitere Infos: Was sich bei Weiterbewilligung, Kontoauszügen und Bewilligungszeiträumen ändert

Betreffend Kontoauszüge oben im ersten Zitat Infos und hier steht da auch noch was drin:

ZitatGleichwohl pocht die Verwaltung auf vollständige Serien von Auszügen. Datenschutzverbände erinnern daran, dass nach § 78b SGB X nur Daten erhoben werden dürfen, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt nötig sind, und verlangen individuelle Prüfungen statt einer pauschalen Anforderung.


Wir haben z.B. einen Scanservice. Weiss ja nicht ob Dein JC im Ort ist. Ich kann bei uns hinfahren und lasse alles von denen kopieren oder scannen. Habe auch schon Originale geschickt und die schicken sie dann automatisch zur Entlastung zurück, denn nicht jeder hat die Möglichkeit mal irgendwo zu kopieren und es kostet ja auch.

Noch als Anmerkung, bei uns kann man einen WBA per Mail an das JC schicken. Hatte noch gefragt wie ist denn das wegen der Unterschrift und original, aber JC sagte heute alles digital möglich, auch über diesen Login den sie anbieten. Also muss man scheinbar nicht mehr zum JC fahren, oder Unterlagen per Post schicken. Geht bei uns jedenfalls per Email. Hatte meinen letzten WBA ausgefüllt, abfotografiert und per Mail geschickt.

Wie es in Zukunft da wieder läuft, denn auch da Änderungen mit Mails und Erreichbarkeit: Ab Juli 2025 kein Kontakt mehr – Agentur für Arbeit sperrt E-Mail Posfächer

Viel Glück und Daumen drücke, dass es alles schnell geklärt wird  :ok: .
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

123

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 15:34:41
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Zu meinen Zahlen/Berechnungen habe ich keine Frage, den kann ich jetzt nicht hochladen.

Die Berechnungen interessieren nicht, deshalb schrieb ich ja

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 14:44:49oder du lädst das Schreiben sowie den ursprünglichen Bewilligungsbescheid (wenigstens die Seite auf der steht von wann bis wann bewilligt wurde) anonymisiert hier hoch.

Also wenigstens das Schreiben kann ja machbar sein.


Wozu?
Im Schreiben steht, dass ich die Unterlagen wegen der Mietanpassung einreichen soll, das war die Begründung. Da müssen sie ja denk ich, neu berechnen. Aber beim letzten Mal wurde einfach ein Teiländerungsbescheid geschickt und fertig. Warum jetzt dieser Aufwand, das hatte ich gefragt. Dazu steht nix im Schreiben, warum soll ich das hochladen, das ist quasi ein 4-Zeiler, mal überspitzt gesagt und darunter steht, bis wann einzureichen ist. Und auf der anderen Seite die Rechtsbehelfsbelehrung.

Kannst du mir auf meine Frage siehe oben antworten?
Liebe Grüße

Sensoriker

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Im Schreiben steht, wegen der Mietanpassung wollen sie das alles (ich hatte dem JC ja mitgeteilt, dass ich die Nebenkosten wegen des hohen Guthabens in der Endabrechnung senken werde)
Nur mitgeteilt, dass du die Nebenkosten senken wirst?
oder
Nebenkostenabrechnung eingereicht, Belegt wann Guthaben eingegangen ist?


Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:01:55warum soll ich das hochladen
Weil du derjenige bist der Hilfe möchte und es einfacher geht wenn man alle nötigen Informationen hat.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

123

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 14:38:41Meine Frage ist, darf das Jobcenter mittendrin obwohl der aktuelle noch bis 1/26 läuft, ohne Begründung einfach so einen neuen WBA von mir einfordern?
Nein

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 14:38:41Kontoauszüge der letzten 3 Monate, obwohl ich schon so viele Kontoauszüge vor 4 Monaten abgeben musste, was soll das?
auch das ist nur erlaubt wenn es eine rechtliche Begründung zu dieser Datenerfassung gibt.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Ein WBA geht doch immer 1 Jahr und gestellt hab ich den Ende Dezember, auch die Bewilligung nebst monatlicher Berechnung/Aufschlüsselung habe ich bis Januar 2026, schriftlich, also der WBA geht definitiv bis 1/26.
Also bist du kein Aufstocker, denn bei denen gilt eine Bewilligungsdauer von sechs Monaten.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Im Schreiben steht, wegen der Mietanpassung wollen sie das alles (ich hatte dem JC ja mitgeteilt, dass ich die Nebenkosten wegen des hohen Guthabens in der Endabrechnung senken werde)
Deswegen stellt man keinen WBA sondern das JC hat das für den Folgemonat zu berechnen und dann mit einem Änderungsbescheid zu aktualisieren.
Die  NK werden vom VM gesenkt bzw. vom JC nicht von Dir.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Und wieso jetzt nochmal Kontoauszüge, wo die gerade vor 4 Monaten alle abgegeben wurden
warum wurden die angefordert? und
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Ist das zulässig, wie oft muss man Kontoauszüge einreichen?
Bei einem Neu oder Weiterbewilligungsantrag und wenn man Einkommen/Ausgaben (die das JC zu zahlen hat) hat und den Nachweis zum Geldein(aus)gang bringen muss.

MfG FN
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123

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. Juli 2025, 16:18:29123

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 14:38:41Meine Frage ist, darf das Jobcenter mittendrin obwohl der aktuelle noch bis 1/26 läuft, ohne Begründung einfach so einen neuen WBA von mir einfordern?
Nein

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 14:38:41Kontoauszüge der letzten 3 Monate, obwohl ich schon so viele Kontoauszüge vor 4 Monaten abgeben musste, was soll das?
auch das ist nur erlaubt wenn es eine rechtliche Begründung zu dieser Datenerfassung gibt.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Ein WBA geht doch immer 1 Jahr und gestellt hab ich den Ende Dezember, auch die Bewilligung nebst monatlicher Berechnung/Aufschlüsselung habe ich bis Januar 2026, schriftlich, also der WBA geht definitiv bis 1/26.
Also bist du kein Aufstocker, denn bei denen gilt eine Bewilligungsdauer von sechs Monaten.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Im Schreiben steht, wegen der Mietanpassung wollen sie das alles (ich hatte dem JC ja mitgeteilt, dass ich die Nebenkosten wegen des hohen Guthabens in der Endabrechnung senken werde)
Deswegen stellt man keinen WBA sondern das JC hat das für den Folgemonat zu berechnen und dann mit einem Änderungsbescheid zu aktualisieren.
Die  NK werden vom VM gesenkt bzw. vom JC nicht von Dir.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Und wieso jetzt nochmal Kontoauszüge, wo die gerade vor 4 Monaten alle abgegeben wurden
warum wurden die angefordert? und
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 15:06:55Ist das zulässig, wie oft muss man Kontoauszüge einreichen?
Bei einem Neu oder Weiterbewilligungsantrag und wenn man Einkommen/Ausgaben (die das JC zu zahlen hat) hat und den Nachweis zum Geldein(aus)gang bringen muss.

MfG FN


Hallo Fettnäpfchen,

was ist denn nun richtig, Meck schrieb gerade oben, dass es Änderungen gab, wo es jetzt nur noch 6 Monate bewilligt wird? Ich bin kein Aufstocker.

"auch das ist nur erlaubt wenn es eine rechtliche Begründung zu dieser Datenerfassung gibt."
Und was mach ich jetzt, was schlägst du vor?

"Deswegen stellt man keinen WBA sondern das JC hat das für den Folgemonat zu berechnen und dann mit einem Änderungsbescheid zu aktualisieren."
Ja das wurde beim letzten Mal auch so gemacht aber warum jetzt nicht? Versteh ich nicht, was ein Aufwand. Was soll ich jetzt machen? Also ich hab vorhin gesehen, dass in meinem letzten Bewilligungsbescheid steht, er geht nur bis Juli 25 (oh Schreck, das ist mir gar nicht aufgefallen, weil ich davon ausging, es ist 1 Jahr). Was mache ich jetzt?


"Die  NK werden vom VM gesenkt bzw. vom JC nicht von Dir."
Laut Mieterbund und Anwaltsseiten, Foren und laut BGB Paragraph 560 Absatz 4 kann der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters die Nebenkosten senken (z.b. bei einem Guthaben in der Endabrechnung, da dann die Nebenkosten zu hoch angesetzt sind und der Mieter nicht verpflichtet ist, irgendwelche eventuellen Eventualitäten zu bezahlen, sondern nur die wirklich angefallen Nebenkosten).

Was sollte ich jetzt machen, was schlägst du vor? Da du oben die ersten beiden Fragen anderes als Meck beantwortet hast.
Liebe Grüße
Liebe Grüße

Meck

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Meck schrieb gerade oben, dass es Änderungen gab, wo es jetzt nur noch 6 Monate bewilligt wird? Ich bin kein Aufstocker.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Was sollte ich jetzt machen, was schlägst du vor? Da du oben die ersten beiden Fragen anderes als Meck beantwortet hast.

Du hast ja geschrieben, JC ist schlecht, oder gar nicht telefonisch zu erreichen ?! Mein Vorschlag versuche den Sachbearbeiter zu erreichen und dann weisst Du genau was los ist und warum wie was gemacht wurde. Aber nur mein Vorschlag. Wir wissen ja auch nicht ist Dein JC um die Ecke, oder weiter weg, um eben hin zu fahren und nachzufragen.

Was ich oben geschrieben und verlinkt habe sind eben Änderungen bei den Jobcentern betreffend neuer WBA, fachliche Anweisungen etc. und was da eben zu Kontoauszügen steht. Ob es was mit Deiner Sache zu tun hat bleibt eben Spekulation und ist nur eine Vermutung, dass es vielleicht mit Deiner Sache zu tun haben könnte. Deshalb hatte ich es Dir verlinkt.
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

Sheherazade

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Also ich hab vorhin gesehen, dass in meinem letzten Bewilligungsbescheid steht, er geht nur bis Juli 25

Genau aus diesem Grund war meine Bitte nach dem Hochladen von Bescheid und Schreiben. Aber gut, deine Frage hat sich ja jetzt geklärt. Du musst einen WBA stellen, weil dein Bewilligungszeitraum in 7 Tagen abläuft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

123

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 17:00:03
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Also ich hab vorhin gesehen, dass in meinem letzten Bewilligungsbescheid steht, er geht nur bis Juli 25

Genau aus diesem Grund war meine Bitte nach dem Hochladen von Bescheid und Schreiben. Aber gut, deine Frage hat sich ja jetzt geklärt. Du musst einen WBA stellen, weil dein Bewilligungszeitraum in 7 Tagen abläuft.


Im Bescheid hätte ich dann wohl den Zeitraum gesehen, dass es nur ein halbes Jahr war, da gebe ich dir Recht. Ich wusste da noch nicht, auf was du hinauswillst und bin beim hochladen immer etwas vorsichtig.. Aber habe es ja dann auch selbst (mit Schrecken) gesehen, trotzdem danke👍❤️


@Meck:
Ja verstehe und danke dir dafür!❤️ Ich vermute mal, da sind 2 Sachen zusammengekommen, einmal dass offenbar nur noch für ein halbes Jahr bewilligt wird und zum anderen meine Nebenkostensenkung. Dann versteh ich das Schreiben vom JC auch. Ich hatte nur die ersten Seiten der Jahresendabrechnung hingeschickt, wo das Guthaben und paar Infos dazu drauf standen plus die Mitteilung, dass ich die Nebenkosten senken werde.. aber die brauchen denk ich die ganzen anderen Zahlen, dann schick ich das restliche noch hin.
Und Kontoauszüge müssen offenbar jetzt immer mit jedem neuen WBA alle 6 Monate eingereicht werden, ist das richtig?

So ganz verstehen tu ich es aber nicht, warum das zuerst alles runtergefahren wurde wegen Bürokratieabbau, und jetzt wieder alles hochgefahren wird, das ist doch ein mega Aufwand, auch für die JC´s.

Ich werde nachher alles abfotografieren🙈🙈 und mehrere Emails hinschicken in der Hoffnung, dass es so ok ist.

Noch eine Frage - stimmt es, dass die JC´s demnächst keine Emails mehr empfangen möchten? Warum denn das nun auch noch?? Hatte das in einem deiner Links gelesen. Sollen dann wieder alle in Schlange am Schalter stehen und das JC nerven?.. Ich verstehs nicht, erst hü dann hott.

Liebe Grüße
Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 17:11:27Ich wusste da noch nicht, auf was du hinauswillst

Hätte ich dir meine Bitte begründet mit der Erklärung, dass es besser ist, fragliche Zeiträume zu kontrollieren anstatt nur von einer Annahme auszugehen, wären mir mit Sicherheit wieder wüste Beschimpfungen entgegen gekommen, wenn nicht von dir, dann von anderen. Deshalb bin ich immer etwas vorsichtiger mit Erklärungen zu meinen Beweggründen für bestimmte Bitten.

Du hast aber noch richtig Glück, dass dein Jobcenter dich an den WBA erinnert, unseres macht so etwas schon seit Jahren nicht mehr. Die gehen davon aus, dass man seinen Bescheid vollständig liest und einen Jahreskalender benutzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

123

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2025, 17:00:03Genau aus diesem Grund war meine Bitte nach dem Hochladen von Bescheid und Schreiben. Aber gut, deine Frage hat sich ja jetzt geklärt. Du musst einen WBA stellen, weil dein Bewilligungszeitraum in 7 Tagen abläuft.
Damit dürfte das erledigt sein.

Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38"Die  NK werden vom VM gesenkt bzw. vom JC nicht von Dir."
Laut Mieterbund und Anwaltsseiten, Foren und laut BGB Paragraph 560 Absatz 4 kann der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters die Nebenkosten senken (z.b. bei einem Guthaben in der Endabrechnung, da dann die Nebenkosten zu hoch angesetzt sind und der Mieter nicht verpflichtet ist, irgendwelche eventuellen Eventualitäten zu bezahlen, sondern nur die wirklich angefallen Nebenkosten).
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Was sollte ich jetzt machen, was schlägst du vor?
Klar geht so etwas.
Wenn deine JC Probleme nicht reichen kannst du dich ja noch mit einem VM anlegen der dann so reagiert wie er es für richtig hält.
Machst du keine Kürzung dein VM auch nicht dann gibt es beim nächsten mal eine höhere Auszahlung die du dem JC zukommen lässt und damit entstehen keine Problem, bei einer Forderung das selbe.

Ich beantworte das unterhalb innerhalb des Zitates:
Zitat von: 123 am 24. Juli 2025, 16:40:38Da du oben die ersten beiden Fragen anderes als Meck beantwortet hast.
Damit du meine Sicht verstehst.
Zitat von: Meck am 24. Juli 2025, 15:35:41Hier was ich meinte:

ZitatAls die Bundesagentur für Arbeit im April 2025 die überarbeitete Version des Weiterbewilligungsantrags (Formular WBA) veröffentlichte, sprang vielen Bürgergeld-Beziehern eine unscheinbare, aber folgenreiche Passage ins Auge: Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder sind nun ausdrücklich als ,,erforderliche Anlage" aufgeführt – und zwar lückenlos für die letzten drei Monate. [/color]
Das ist immer schon so gewesen, bzw. das BSG hat es mit einem Urteil fest gemacht das nur die letzten drei Monate abgegeben werden müssen. Alles andere nur mit einer rechtlich korrekten Begründung zur Datenerfassung.
Wenn das eine oder andere JC bis jetzt auf die Kontoauszüge verzichtet hat oder zuviel wollte ist das etwas ganz anderes als im Gesetz steht.


Damit wird eine Anforderung zur Regel, die früher meist nur bei Verdachtsmomenten oder bei Selbstständigen gestellt wurde.

ZitatGesetzlicher Rahmen und fachliche Weisungen

Die gesetzliche Basis für Bewilligungszeiträume findet sich in § 41 SGB II.

Dort heißt es, über den Leistungsanspruch sei ,,in der Regel für ein Jahr" zu entscheiden; eine Verkürzung auf sechs Monate ist nur vorgesehen, wenn über den Anspruch vorläufig entschieden wird oder die Kosten für Unterkunft und Heizung als unangemessen gelten.

Bei den KdUH gilt zur Zeit ein Jahr Karenzzeit bei einem Neuantrag. Danach kommt dann das Kostensenkungsverfahren und in dem Ist geregelt das es "bis zu sechs Monaten" Zeit gibt um zu versuchen die Kosten zu senken.

Die dazugehörigen fachlichen Weisungen der Bundesagentur betonen zudem, dass jede weitere Verkürzung ausführlich dokumentiert werden muss und nur in ,,Ausnahmefällen" unter sechs Monaten liegen darf.
Von zwölf auf sechs Monate – Berichte aus der Praxis

Und wie immer machen diverse JC/SB was sie wollen oder was interne Weisungen vorgeben anstelle gesetzeskonform zu bearbeiten wie unterhalb zu lesen ist.
Trotz dieser klaren Regel formulieren Betroffene zunehmend die Erfahrung, dass Jobcenter standardmäßig nur noch sechs Monate bewilligen – teils ohne nachvollziehbare Begründung. In Einzelfällen wurden sogar Dreimonatsbescheide verschickt.

Da stehen weitere Infos: Was sich bei Weiterbewilligung, Kontoauszügen und Bewilligungszeiträumen ändert

Betreffend Kontoauszüge oben im ersten Zitat Infos und hier steht da auch noch was drin:

ZitatGleichwohl pocht die Verwaltung auf vollständige Serien von Auszügen. Datenschutzverbände erinnern daran, dass nach § 78b SGB X nur Daten erhoben werden dürfen, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt nötig sind, und verlangen individuelle Prüfungen statt einer pauschalen Anforderung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.