Rentner muss zu Unrecht bezogene Rente nicht zurückzahlen

Begonnen von selbiger, 25. Juli 2025, 12:03:24

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selbiger

Die Renten�ver�si�cherung kann eine zu Unrecht gezahlte Rente nur dann zurückzufordern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Außerdem muss die Renten�ver�si�cherung innerhalb eines Jahres tätig werden, nachdem Tatsachen, die zur Rechtswidrigkeit geführt haben, bekannt geworden sind. Ist beides nicht der Fall darf die Rente behalten werden. So entschied das Sozialgericht Gießen zugunsten einer Rentnerin. (S 4 R 45112)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/rentner-muss-zu-unrecht-bezogene-rente-nicht-zurueckzahlen

richtig so..schuld sind ja immer die kleinen rentner..ämter versagen nie..nieemals..es sind immerhin götter.. :ironie:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.