Einladung angeblich nicht erhalten und Fragen dazu

Begonnen von gouda, 27. Juli 2025, 15:10:14

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gouda

Hallo Zusammen  :flag:

Folgendes ist passiert:
In der Verganhenheit, habe ich mehrfach die Einladung zum Termin beim JC nicht erhalten und mit meiner alten Sachbearbeiterin dann vereinbart, dass Einladungen bitte nur noch per Einschreiben geschickt werden und das hat auch super geklappt. Keine Ahnung was mit der Post hier los ist aber auch andere Briefe kommen mal an mal nicht... Wie gesagt, mit dem Einschreiben ging es dann natürlich ohne Probleme... Seit meinem letzten Termin ist jetzt ca. 1 Jahr vergangen und nun kam gestern ein Einschreiben, von einer neuen Sachbearbeiterin bei mir an, in dem steht, dass ich den Termin im April ohne wichtige Gründe nicht wahrgenommen hätte und der neue Termin jetzt am kommenden Mittwoch sei, bei dem ich mich auch äußern soll, warum ich nicht erschienen bin.

Ich weiß jetzt nicht ob bei denen im System etwas vermerkt ist, dass die Einladungen besser per Einschreiben verschickt werden sollen und sie sich einfach dachte, im April die Einladung normal zu verschicken oder warum diese Einladung wohl mit der normalen Post verschickt wurde.

Jetzt habe ich bedenken, dass es diesmal eine Sanktion geben könnte oder ob es wie "früher" mit einem "Brief ist nicht angekommen" getan ist ? Was mich aber auch wundert, es war kein Anhörungsschreiben dabei in dem ich mich äußern kann. Reicht es wenn ich es ihr persönlich erkläre und bitte es per Einschreiben zu senden oder sollte ich abgesehen von dem Termin auch schriftlich und selber per Einschreiben erklären ?

Wenn ich es nur mündlich mache, dann habe ich bedenken, dass Sie dann behauptet ich hätte mich nicht dazu geäußert und die Sanktion dann kommt.

Wie gehe ich da jetzt richtig vor ?

Vielen Dank und noch einen schönen Restsonntag.

Sheherazade

Zitat von: gouda am 27. Juli 2025, 15:10:14und der neue Termin jetzt am kommenden Mittwoch sei, bei dem ich mich auch äußern soll, warum ich nicht erschienen bin

Es reicht vollkommen, wenn du bei diesem Termin auf das altbekannte Problem der nicht zugestellten Post hinweist und mit ihr aktuelle Möglichkeiten besprichst, wie das Jobcenter sicherstellen kann, dass du deine Einladungen auch erhältst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

gouda

Okay, danke für die Info !
Mir ist das bald schon peinlich wie oft ich sagen musste, dass die Post nicht angekommen ist... Anders rum würde ich es gar nicht glauben  :lachen:
Aber wie bei meiner alten Sachbearbeiterin werde ich von mir aus dann sofort das Einschreiben in den Raum werfen, damit die nicht denkt, dass ich mich immer drücken will...

Bundspecht

Das JC ist da in der "Beweispflicht" , und dazu reicht ein Einschreiben (eigentlich) nicht aus.

Nur mit einer "Postzustellurkunde" (PZU), hat das JC den Nachweis.

Aber auch da habe ich schon die dollsten Sachen erlebt.

Wenn man nämlich einen schusseligen Postboten hat (so wie wir), der das Teil dann in den Falschen Briefkasten einwirft !   :schock:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

gouda

Oh sorry ! Ich meinte sogar die PZU ! Ich sage da aus Gewohnheit immer Einschreiben zu...
Ja absolut... Davor habe ich auch etwas "Angst", dass die neue dann sagt: "ja gut aber es wurde per PZU an sie verschickt".
Hier kommt gefühlt jeden 2. Tag ein anderer Bote, manche ganz ok, andere wiederum so der Typ "ist mir alles piep egal"...

gouda

Update:
Bin beim Termin gewesen und es war alles kein Problem. Hatte ja die Sorge, dass es so nicht ernst genommen wird oder als Ausrede gesehen wird, aber die Bearbeiterin hat es verstanden und hat es wieder umgestellt  :sehrgut:

Unwissender

Zitat von: Bundspecht am 27. Juli 2025, 19:21:56Das JC ist da in der "Beweispflicht" , und dazu reicht ein Einschreiben (eigentlich) nicht aus.

Nur mit einer "Postzustellurkunde" (PZU), hat das JC den Nachweis.

Aber auch da habe ich schon die dollsten Sachen erlebt.

Wenn man nämlich einen schusseligen Postboten hat (so wie wir), der das Teil dann in den Falschen Briefkasten einwirft !   :schock:


Dann hat das JC nur einen Nachweis das etwas zugestellt wurde! Über den Inhalt sagt es gar nix! Es könnte ja auch ein belangloses Schreiben im Umschlag sein
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

superMeier

Zitat von: Unwissender am 31. Juli 2025, 10:07:23Dann hat das JC nur einen Nachweis das etwas zugestellt wurde! Über den Inhalt sagt es gar nix! Es könnte ja auch ein belangloses Schreiben im Umschlag sein

Das JC hat natürlich gespeichert, welche Schreiben es verschickt hat. Jedenfalls würden deine Erfolgsaussichten bei einem Gerichtsprozess gegen 0 tendieren. Außer natürlich, du kannst dieses belanglose Schreiben dann vorzeigen, welches angeblich in dem Umschlag war und das JC an dich verschickt hat.

Mit deiner Argumentation könnte man ja auch einfach jede Klage bzw. jedes Fristversäumnis abwenden: "Ja, also ich hab die Klage vom Gericht nicht erhalten, da waren nur leere Blätter drin". Warum ist da noch kein Anwalt drauf gekommen?