BSG: Deutsche Rente im Ausland gekürzt - Rentenzuschläge für Krankenversicherung

Begonnen von Meck, 01. August 2025, 22:39:04

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Meck

Das Bundessozialgericht hatte am 22. Juli 2025 entschieden- die Rechtssache betrifft europäisches Recht und muss durch den Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Was passiert mit der Höhe eines Krankenversicherungszuschusses zur deutschen Rente, wenn man im Ausland lebt?

Diese Frage stellt sich Rentnerinnen und Rentnern, die ihren Lebensabend außerhalb Deutschlands verbringen. Der folgende Fall zeigt, wie kompliziert es werden kann, wenn unterschiedliche Sozialversicherungssysteme aufeinandertreffen – und warum eine Witwe nun vor dem Europäischen Gerichtshof um Gerechtigkeit kämpft.

Deutsche Rente im Ausland gekürzt: Wegweisendes Urteil erwartet! Leben in den Niederlanden, Rente aus Deutschland

Ein deutscher Rentner lebte in den Niederlanden und bezog eine deutsche Altersrente. Er erhielt zusätzlich eine niederländische Rente. Wie alle gesetzlich Krankenversicherten zahlte er Beiträge zur niederländischen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Pflichtbeiträge wurden einmal im Jahr vom niederländischen Finanzamt – dem Belastingdienst – berechnet. Bezogen auf die Deutsche Rente fielen für das Jahr 2011 rund 1.258 Euro an an Krankenversicherungsbeiträge nach niederländischem Recht an.

Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden -->> https://rentenbescheid24.de/deutsche-rente-im-ausland-gekuerzt-wegweisendes-urteil-erwartet/
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye: