Jobcenter will komplette Rentenauskunft

Begonnen von Neuling007, 10. August 2025, 20:19:24

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Neuling007

Hallo,
bin neu hier (lese aber regelmäßig hier mit) Bin 62 Jahre, habe einen GdB von 30 und bin mit Schwerbehinderten gleichgestellt. Ich bin vom Ärztlichen Dienst arbeitsfähig über 6 Stunden eingestuft. Ich kann ab Juli 2030 meine Regelaltersrente beziehen, Stand jetzt ca 700 € + Grundsicherung (oder ein Nebenjob, wenn mich noch einer will) Bei einem GdB von 50 könnte ich 2 Jahre früher in Rente gehen, gleiche Konditionen wie oben. Nun habe ich vom Jobcenter ein Schreiben erhalten, sie wollen meine komplette Rentenauskunft. Vor ca 4 Wochen habe ich Ihnen die erste Seite  zugesandt. Sie drängen darauf das ich einen Erhoehungsantrag auf GdB 50 stellen soll, verschweigen aber das bei einer Neufestlegung des GdB auch heruntergestuft werden kann, in meinem Fall von 30 auf 20 und ich somit meine Gleichstellung wieder verlieren könnte. Mein Hausarzt kann eine Erhöhung nicht begründen, der VdK warnt davor (wegen möglicher Herabstufung) Muss ich dem Jobcenter die komplette Rentenauskunft (6 Seiten) zusenden???

xoxoxo

Hast du schon gefragt auf welcher rechtlichen Grundlage sie es anfordern.
Das ist immer das erste was gefragt werden sollte wenn es nicht schon begründet ist.
Sonst das Schreiben anonymisiert hier mal einstellen.

Neuling007

Das Schreiben von letzter Woche liest sich so:
*Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung vom xxx
mit Schreiben vom xxx habe ich Sie gebeten, bei der Klärung Ihres Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mitzuwirken. Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor: Aktuelle Rentenauskunft der Rentenversicherung
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis xxx ein. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht. Bitte beachten Sie:Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert...können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (&& 60,66,67 SGB I)*

Ich habe dann beim Jobcenter umgehend angerufen und mitgeteilt dass ich die Rentenauskunft (aber nur die erste Seite) bereits vor 4 Wochen zugesandt habe. Die nette Dame stellte dann fest das die erste Seite der Rentenauskunft in ihrem System abgelegt sei. Da ich schwerbehindert (???) sei, benötigen sie aber die komplette Rentenauskunft

ca 4 Wochen zuvor las sich das noch etwas netter und eundeutiger:
*Mithilfe Rentenauskunft... bitte teilen Sie mir das Ergebnis der Rentenauskunftsanfrage bis zum xxx
 mit. Haben Sie mittlerweile den Erhoehungsantrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt* Ende

Zur Info: Weiterbewilligungsantrag wurde bereits vor Wochen für ein Jahr bewilligt.
Mein GdB ist 30 bin aber mit Schwerbehinderten gleichgestellt
Mein Hausarzt hat mir abgeraten einen Erhoehungsantrag zu stellen (man kann auch heruntergestuft werden) Das Risiko gehe ich sicher nicht ein. Für meinen GdB 30 durfte ich bis zum Landessozialgericht klagen. Meine Gleichstellung (Zweitversuch) habe ich erst seit ca 2 Jahren, der Erstversuch scheiterte 2012 vor dem Sozialgericht.

Sheherazade

Zitat von: Neuling007 am 11. August 2025, 17:36:32ca 4 Wochen zuvor las sich das noch etwas netter und eundeutiger:
*Mithilfe Rentenauskunft... bitte teilen Sie mir das Ergebnis der Rentenauskunftsanfrage bis zum xxx
 mit. Haben Sie mittlerweile den Erhoehungsantrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt* Ende

Und was stand in dem Schreiben vor 4 Wochen als Begründung für die vollständige Rentenauskunft? Ab einem gewissen Alter ist diese Forderung durchaus legitim und üblich.

Bezüglich des Erhöhungsantrages wirst du nur antworten, dass keine Verschlechterung deiner bereits anerkannten Schwerbehinderung eingetreten ist und dein Hausarzt keine Notwendigkeit für diesen Antrag sieht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neuling007

Im Schreiben vor 4 Wochen standen nur die 2 Sätze drin, die ich oben gepostet habe (keine Paragraphen etc)

Camper1961

Das JC will von dir nur wissen ab wann du abschlagsfrei in Rente gehen kannst. Die komplette Rentenauskunft ist dafür allerdings nicht notwendig. Die Seiten mit den ganzen Zeiten schon mal gar nicht. Waren bei mir "abkömmlich" wie man sich ausdrückte.
Was dir jedoch nicht helfen wird ist deine Gleichstellung. Rentenrechtlich nicht relevant und hat keinen Einfluss auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da hierfür ein GdB von 50 erforderlich ist.

Rotti

Zitat von: Camper1961 am 12. August 2025, 17:19:11Die komplette Rentenauskunft ist dafür allerdings nicht notwendig.
solange man keine Sozialhilfe benötigt, aber ich denke die wollen was anderes wissen um eine ärztliche Untersuchung starten vom Amtsarzt.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Camper1961

Zitat von: Rotti am 12. August 2025, 17:33:11
Zitat von: Camper1961 am 12. August 2025, 17:19:11Die komplette Rentenauskunft ist dafür allerdings nicht notwendig.
solange man keine Sozialhilfe benötigt, aber ich denke die wollen was anderes wissen um eine ärztliche Untersuchung starten vom Amtsarzt.

Na dafür benötigt das JC eine Rentenauskunft schon gar nicht. Bei Zweifel an der Erwerbsfähigkeit kann der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit auch so eingeschaltet werden. Eventuell mit dem Ziel eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu müssen.

Neuling007

Nochmal in Kurzform:

1) Regalaltersrente für mich ab Juli 2030 ohne Abschläge

2) Altersrente im Falle einer Schwerbehinderung GdB 50 für mich ab Juli 2028 ohne Abschläge

3) Altersrente für besonders langjährige Versicherte (Wartezeit 45 Jahre)
Die Wartezeit kann bis zur Regelaltersgrenze Juni 2030 nicht mehr erfüllt werden.

4) Rente wegen Erwerbsminderung
Die Wartezeit von 5 Jahren ist erfüllt.
Nachdem derzeitigen Kontostand sind die Voraussetzungen für diese Rente nicht erfüllt.

Zu 4) ohnehin nicht möglich, da mich der ärztliche Dienst des Jobcenters
Anfang des Jahres *arbeitsfähig  über 6 Stunden* eingestuft hat (nach Aktenlage)

Camper1961

Schick doch einfach alle Seiten der Rentenauskunft vor dem Versicherungsverlauf an das JC. (Waren bei mir 9 Seiten mit allen Erläuterungen) und noch einen Schrieb das du nicht schwerbehindert sondern lediglich gleichgestellt bist.

Neuling007

Danke. Das werde ich so machen. Die kennen offenbar den Unterschied zwischen GdB 30 (mit Gleichstellung) und Schwerbehindert GdB 50 überhaupt nicht.

Sheherazade

Doch, die kennen den Unterschied, deshalb hat man dich auch gebeten (mehr als bitten geht hier nicht), einen Erhöhungsantrag zu stellen.
Zitat von: Neuling007 am 10. August 2025, 20:19:24Nun habe ich vom Jobcenter ein Schreiben erhalten, sie wollen meine komplette Rentenauskunft. Vor ca 4 Wochen habe ich Ihnen die erste Seite  zugesandt. Sie drängen darauf das ich einen Erhoehungsantrag auf GdB 50 stellen soll,
Die erste Seite hat nunmal nicht ausgereicht, die wollen alle Seiten bis auf den Versicherungsverlauf, damit die nachlesen können, wann du unter welchen Voraussetzungen in die Altersrente geschickt werden kannst so wie du es in Beitrag #8 zitiert hast. Und das steht nunmal nicht auf Seite 1.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"