Was bleibt vom Buchverkauf übrig?

Begonnen von l30n, 12. August 2025, 01:19:17

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l30n

Es geht um eine Gewerbeanmeldung. Dass ich das mit dem Buch dem Jobcenter schon vorher gemeldet habe, hab ich ja bereits erwähnt.

Sheherazade

Zitat von: l30n am 12. August 2025, 20:41:20Es geht um eine Gewerbeanmeldung.

Das, was ich schrieb, gilt auch für eine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit. Du solltest dich wirklich bei den richtigen Stellen informieren.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger