ALG 1 oder Übergangsgeld ?

Begonnen von Sese, 15. August 2025, 17:02:02

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich frage für eine Freundin. Sie hatte einen Arbeitsunfall und hat Geld von der Berufsgenossenschaft erhalten und danach auch Krankengeld. Nun sind die 78 Wochen abgelaufen und sie erhält jetzt kein Krankengeld mehr.

Sie soll nun Invalidenrente beantragen.

Welche Leistungen sollte sie parallel dazu beantragen, um ihren Lebensunterhalt bis dahin bestreiten zu können:

ALG1 oder Übergangsgeld ?




Sheherazade

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass Übergangsgeld nicht mehr in Frage kommt, wenn der Krankengeldbezug ausgeschöpft ist. Dann kommt nur noch ALGI (Nahtlosigkeitsregelung) mit ununterbrochen bestehender AU in Frage. In der Zeit wird auch die AfA darauf drängen, dass Rreha und/oder EM-Rente beantragt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ich hatte "Invalidenrente" geschrieben.

Also das nennt sich "EM-Rente" ?

Ja, das soll sie (parallel) beantragen. Aber da stehen wohl noch medizinische Gutachten aus.




Sheherazade

Zitat von: Sese am 15. August 2025, 21:06:58Ich hatte "Invalidenrente" geschrieben.

Also das nennt sich "EM-Rente" ?

Manche Leute bezeichnen die Erwerbsminderungsrente noch als Invalidenrente.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

#4
Ich stelle hier mal das Schreiben rein, welches sie erhalten hat


Sheherazade

Von wann ist denn das Schreiben, dass sie noch nicht bei der AfA war um ALGI zu beantragen? Das ist auf jeden Fall der 1. Weg. Die AfA wird sie zu weiteren Schritten (wie z. B. EM-Rentenantrag) auffordern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Das Schreiben ist recht aktuell.

Sie hat die argentinische und italienische Staatsbürgerschaft.

Ich begleite sie morgen als
Dolmetscher zur AfA.

Sie hat aber nur 5 Monate in Deutschland gearbeitet.
Dann passierte der Arbeitsunfall.

In diesem Fall bekommt sie doch kein ALG1, sondern sollte gleich zum JC, oder ?

Oberfrank

Zitat von: Sese am 17. August 2025, 10:58:06In diesem Fall bekommt sie doch kein ALG1, sondern sollte gleich zum JC, oder ?

Die Zeit des Krankengelds ist Anwartschaftszeit.
Krankenkassen schicken dieses Schreiben über das Ende des KG in der Regel mind. 2 Monate vor Ablauf. 
Gruss aus Oberfranken
Frank

Rotti

Zitat von: Sese am 17. August 2025, 10:58:06Sie hat aber nur 5 Monate in Deutschland gearbeitet.
Dann passierte der Arbeitsunfall.
wenn sie in die Arbeitslosenversicherung nur 5 Monate eingezahlt hat von ihren Lohn dann Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragen am besten sofort nach dem Besuch des Arbeitsamtes.
Ich bin diktatorisch, nur mit stark demokratischem Einschlag.    Konrad Adenauer