Auszahlung Entschädigung überlanges Verfahren 198 gvg Steuerpflichtig?

Begonnen von Bimimaus5421, 07. September 2025, 14:10:27

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Bimimaus5421

Hallo , ich habe Anspruch auf eine Entschädigung des überlangen Verfahrens nach 198 GVG
Die Stadt Hamburg die die Entschädigung nach 198 GVG ausbezahlt ,schreibt in ihrem Schreiben an mich das Sie die Bankverbindung zur Auszahlung der Entschädigung  sowie die Steuernummer haben möchte .
Wird eine Entschädigung nach  198 GVG steuerpflichtigt?
Nach meinen Recherchen eigentlich nicht
Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?
Will die Stadt hh die Entschädigung versteuern?

Sheherazade

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?

Vermutlich unterliegt diese Entschädigungszahlung dem Progressionsvorbehalt und dann muss dise Zahlung vom Absender dem Finanzamt des Empfängers gemeldet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 07. September 2025, 14:27:55
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. September 2025, 14:10:27Ich verstehe nicht warum man von mir die Steuernummer verlangt ?

Vermutlich unterliegt diese Entschädigungszahlung dem Progressionsvorbehalt und dann muss dise Zahlung vom Absender dem Finanzamt des Empfängers gemeldet werden.

Ich bin der Meinung nein , denn es ist keine Lohnersatzleistung sondern eine Entschädigung weil das Verfahren beim Sg und LSg zu lange gedauert hat .
Ich habe schon mal eine Entschädigung genauer gesagt zweimal erhalten und da musste ich auch keine Steuernr angeben
.Das würde auch den Entschädigungsanspruch nach  198 GVG widersprechen .
Der Staat kann ja nicht nach langen prozessen entschädigen und dann das Geld mit einet Steuer wieder wegnehmen .
Das wäre ein Widerspruch insich
Was sagen die anderen dazu?

Ronald BW

Frage doch einfach nach der gesetzlichen Grundlage für die Anforderung der Steuernummer.

Ottokar

Eine Entschädigung nach § 198 GVG (für einen immateriellen Schaden) ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
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