Heizkosten nicht anrechenbar?

Begonnen von Andre, 10. September 2025, 23:15:47

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Andre

Hallo ich habe efahren das Heizkosten wenn man ein guthaben hat nicht mehr Zurückgezahlt werden müssen.
Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Was Muss man den zurückzahlen?
Auch Stromguthaben?
MFG:Andre
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Rotti

Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Hallo ich habe efahren das Heizkosten wenn man ein guthaben hat nicht mehr Zurückgezahlt werden müssen.
Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Was Muss man den zurückzahlen?
Auch Stromguthaben?
nur das was auf deinen Bescheid steht was das JC dir bezahlt schau einfach nach. Zahlt du mehr aus eigener Tasche dann bekommst du vielleicht etwas zurück.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Andre

Kann ich die Kosten in der Jahresabrechnung der Stadtwerke auser für Gas(warmwasser) Schwärzen?
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:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Stimmt das oder ist das wieder ein Gerücht?
Dürfte ein Gerücht sein, HK die vom JC bezahlt werden sind bei einem Guthaben ans JC zurückzugeben.

Zitat von: Andre am 10. September 2025, 23:15:47Auch Stromguthaben?
Wenn es um reinen Haushaltsstrom geht nicht, Guthaben wäre dann deins.

Zitat von: Andre am 11. September 2025, 03:24:46Kann ich die Kosten in der Jahresabrechnung der Stadtwerke auser für Gas(warmwasser) Schwärzen?
Strom schon, aber macht kaum Sinn, da eh nichts angerechnet werden darf.

Andre

Danke Kopfbahnhof.
kann ich auch das Guthaben Schwärzen?
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:empathy:

Birgit63

Welches Guthaben? Das aus Strom? Warum? Es darf eh nicht angerechnet werden. Und das aus Guthaben der Heizkosten darfst du selbstverständlich nicht schwärzen, weil das Guthaben angerechnet wird.

Rotti

Zitat von: Andre am 11. September 2025, 03:24:46Kann ich die Kosten in der Jahresabrechnung der Stadtwerke auser für Gas(warmwasser) Schwärzen?
Schwärzen darf man alles was mit persönlichen Daten vom Ersteller der Rechnung zu tun hat z.b. auf der Bk und Heizkostenabrechnung man will ja nicht das die versehentlich den Vermieter anrufen.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

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Sheherazade

Zitat von: Rotti am 16. September 2025, 15:07:20man will ja nicht das die versehentlich den Vermieter anrufen.

 :wand:   Wenn das gewollt wäre, könnte man das auch anhand des Mietvertrages, der dem Jobcenter vorliegen sollte.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Bumblebee9

Das Schwärzen der Kontoauszüge ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes  ausschließlich bei Buchungstexten mit Inhalten wie ,,rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben" erlaubt (B 14 AS 45/07 R). Einnahmen dürfen grundsätzlich nicht geschwärzt werden.

Beim Stromguthaben kommt es darauf an wie das Guthaben zustandekommt.
Variante 1: weniger verbraucht -> Rückerstattung darf behalten werden
Variante 2: Bonus (Treuebonus, Bonus wegen Anbieterwechsel) -> Rückerstattung steht dem JC zu

Bundspecht

Zitat von: Bumblebee9 am 23. September 2025, 08:46:52Variante 2: Bonus (Treuebonus, Bonus wegen Anbieterwechsel) -> Rückerstattung steht dem JC zu

Variante 3 : Völliger Blödsinn !!!

In der Regel werden solche "Boni" (wenn es sowas in der heutigen Zeit überhaupt noch gibt) mit den laufenden Rechnungen "verrechnet". Ich kennen nicht einen, wo sowas in EURO auf dem Konto gelandet ist !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

gentleman2112

Zitat von: Bundspecht am 23. September 2025, 09:40:14
Zitat von: Bumblebee9 am 23. September 2025, 08:46:52Variante 2: Bonus (Treuebonus, Bonus wegen Anbieterwechsel) -> Rückerstattung steht dem JC zu

Variante 3 : Völliger Blödsinn !!!

In der Regel werden solche "Boni" (wenn es sowas in der heutigen Zeit überhaupt noch gibt) mit den laufenden Rechnungen "verrechnet". Ich kennen nicht einen, wo sowas in EURO auf dem Konto gelandet ist !

Haben Wir tatsaechlich letztes Jahr von Unserem Ex Stromanbieter erhalten. Einen Boni werden Wir auch in bar dieses Jahr erhalten (Wechseln jaehrlich)
Daher wuerde mich die Variante auch interessieren...

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 23. September 2025, 09:40:14In der Regel werden solche "Boni" (wenn es sowas in der heutigen Zeit überhaupt noch gibt) mit den laufenden Rechnungen "verrechnet".

Diese Boni nennen sich heute Cashback und das wird sehr wohl auf das Konto überwiesen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 23. September 2025, 12:12:58Diese Boni nennen sich heute Cashback und das wird sehr wohl auf das Konto überwiesen.
Bei Schwarzwald Energie erst nach einen Jahr wird das Gutgeschrieben nicht vorher.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 23. September 2025, 12:12:58das wird sehr wohl auf das Konto überwiesen
Es kommt schwer auf den Anbieter an, nicht wenige verrechnen auch mit der Jahresabrechnung.
Das würde ein JC nichts angehen.

Gerade zu den Stadtwerken zurückgewechselt, da diese Boni meistens nur noch Müll sind.
Entweder man muss eine Mindestmenge an Strom verbrauchen oder die Grundgebühr ist heftig, oder gleich beides.

Wenn man wenig verbraucht, kann man das mit den Boni mittlerweile knicken.