Ärztlicher Dienst / Beurteilung Arbeitsfähigkeit

Begonnen von seifert55, 11. September 2025, 03:00:29

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seifert55

Hallo,
ich beziehe seit längerem Bürgergeld und bin körperlich stark eingeschränkt. Nun lässt mein Sachbearbeiter im JC ein Gutachten vom Ärztlichen Dienst anfertigen, wie arbeitsfähig ich noch bin. Ich trage gerade alle Arztbriefe zusammen. Meine Frage: Kann ich bei etwaigen Problemen mit dem Ärztlichen Dienst sprechen? Oder ein Gutachten anfechten? Ich habe Angst dass es nicht richtig begutachtet wird oder ein Pauschalgutachten von z.B. 30% Arbeitsfähigkeit gibt, ohne dass vielleicht die Kleinigkeiten richtig gelesen wurden. Meine gesundheitliche Situation ist kompliziert durch viele Krankheiten die sich alle bei ganz bestimmten Tätigkeiten bemerkbar machen. man muss sich also ein Gesamtbild machen und ich würde mich besser fühlen wenn ich mit einer Person beim ÄD sprechen könnte.
Vielen Dank
Th.

Fettnäpfchen

seifert55

Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 03:00:29Nun lässt mein Sachbearbeiter im JC ein Gutachten vom Ärztlichen Dienst anfertigen, wie arbeitsfähig ich noch bin.
Gibt es schon ein Gutachten? und wenn wie alt und von wem?

Wenn der Ärztl. Dienst nach Aktenlage entscheidet kann alles passieren.
Bei einer persönlichen Untersuchung kann das zwar auch passieren aber da kommt es eher zusätzlich auf den Fachbereich des Arztes an.
Ein Beistand wäre empfehlenswert auch wenn der Arzt bei zu persönlichen Untersuchungen diesen ablehnen kann.

Im Anhang kannst du nachlesen wie das alles abläuft, bzw. sollte.

Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 03:00:29Oder ein Gutachten anfechten?
das steht meines Wissens nach auch drin.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

seifert55

Vielen dank für diesen Link,
ich habe alles durchgelesen, zu meinem Problem finde ich dort leider nichts. Meine Frage ist: was ist wenn es Uneinigkeiten gibt? Wenn z.B. der ÄD meint ich wäre arbeitsfähig, ich aber bei der angebotenen Arbeit Schmerzen habe? Bespreche ich das mit meinem SA beim JC oder kann ich auch ein persönliches Gespräch mit dem ÄD fordern, um das zu klären? Oder muss ich gleich ein Zweitgutachten anfordern? Oder klagen?

Danke
Th.

Fettnäpfchen

seifert55

Beantworte doch mal die Fragen, das könnte es doch wesentlich vereinfachen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2025, 16:51:08Gibt es schon ein Gutachten? und wenn wie alt und von wem?

Vorab:
Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 23:01:30Meine Frage ist: was ist wenn es Uneinigkeiten gibt?
Das steht und fällt damit ob der SB seine Arbeit richtig macht und ein bisschen an dir und was du dem ÄD alles zukommen lässt in Bezug auf deine
Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 03:00:29Meine gesundheitliche Situation ist kompliziert durch viele Krankheiten die sich alle bei ganz bestimmten Tätigkeiten bemerkbar machen. man muss sich also ein Gesamtbild machen und ich würde mich besser fühlen wenn ich mit einer Person beim ÄD sprechen könnte.
plus einer Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt je Facharzt/Institution.

Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 23:01:30ich habe alles durchgelesen, zu meinem Problem finde ich dort leider nichts.
Zitat3.2.6. Einschaltung des ÄD - Auftragserteilung in VerBIS
Die Einschaltung des ÄD in VerBIS wird in der VerBIS-Praxishilfe anschaulich dargestellt.
Ein aussagekräftiges Gutachten bzw. eine aussagefähige Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD setzt einen komplett ausgefüllten Auftrag mit passgenauen Fragen
voraus. Vor allem muss die Fragestellung unter Angabe der geltend gemachten Leistungseinschränkung und der ins Auge gefassten weiteren Beratungs- und Vermittlungsstrategie klar umrissen werden. Die Fragen können aus dem integrierten Katalog ,,Fragen an den Ärztlichen Dienst" ausgewählt und/oder manuell eingegeben werden.
Im Auftrag wird der Lebenslauf automatisch übermittelt. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄD können über VerBIS-Berechtigung nach Beauftragung (Rollenkonzept) die Kundenhistorie der zur Begutachtung vorgestellten Kundinnen und Kunden einsehen. Externe Mitarbeiter erstellen das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme auf Basis der ihnen mit dem Auftrag zur Verfügung gestellten Informationen.
Grundsätzlich gilt:
Folgende Angaben sind daher unbedingt erforderlich:


schau da direkt im Link nach, das lässt sich nicht vernünftig reinkopieren


ein formal kompletter Auftrag in VerBIS mit den notwendigen Angaben (siehe unten) und ,,Fragen an den Ärztlichen Dienst",
Beschreibung der integrationsrelevanten Funktionseinschränkungen mit den (subjektiv von der Kundin/dem Kunden) geltend gemachten beruflichen Auswirkungen (wobei Diagnosen weder erfragt noch erfasst werden dürfen), ggf. Informationen über frühere Begutachtungen bei anderen Sozialleistungsträgern, frühere oder aktuelle Reha- oder Rentenverfahren, Schwerbehinderung, Betreuung mit Hinweisen auf die Rechtsgrundlage, Angabe von Beruf oder Maßnahme und ggf. speziellen Tätigkeiten, Arbeits-/Schulungs-
bedingungen, Anforderungen (sofern zusätzlich zu den allgemeinen Informationen aus dem BERUFENET weitere Sachverhalte zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit notwendig sind),
maximal fünf passgenaue, prägnante Fragen mit Transparenz des Anlasses, andernfalls muss vorher eine Sozialmedizinische Beratung durchgeführt werden.
Eine mögliche Verzögerung bei der Bearbeitung im ÄD (z.B. mit einer längeren Laufzeit zur Erstellung der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stellungnahme) kann vermieden, wenn die Feststellung einer Notwendigkeit von Dolmetscherleistungen (wenn möglich mit eine

Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 23:01:30Oder muss ich gleich ein Zweitgutachten anfordern? Oder klagen?
Wenn dann musst du erst Widersprechen s. Anhang 1 und dann auch Anhang 2 beachten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Davis

Ich habe noch halbwegs in Erinnerung, dass die ärztlichen Gutachten aus irgendwelchen Gründen nicht anfechtbar sind. 

Konstantin

Doch ärztliche Gutachten sind anfechtbar, insbesondere wenn sie offensichtliche Mängel wie eine mangelhafte Begründung, einen Verdacht auf Parteilichkeit oder die Verwendung veralteter medizinischer Erkenntnisse aufweisen. Die Anfechtung erfolgt typischerweise durch Einspruch, die Beantragung eines Gegengutachtens oder die Einleitung eines Berufungsverfahrens. In vielen Fällen ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ratsam, um die Erfolgsaussichten zu bewerten und das Verfahren zu begleiten.

turbulent

Zitat von: Konstantin am 12. September 2025, 16:04:00Die Anfechtung erfolgt typischerweise durch Einspruch
Zur Sicherheit - falls der Rest des Beitrags ebenso viel Fachwissen beinhaltet - ignorier ihn besser. Möglicherweise meinte @Konstantin einen Widerspruch. Und möglicherweise hat er noch mehr Wörter nicht korrekt benutzt. Also - lieber lassen.

seifert55

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2025, 16:51:08seifert55

Zitat von: seifert55 am 11. September 2025, 03:00:29Nun lässt mein Sachbearbeiter im JC ein Gutachten vom Ärztlichen Dienst anfertigen, wie arbeitsfähig ich noch bin.
Gibt es schon ein Gutachten? und wenn wie alt und von wem?

Nein, es gibt noch kein Gutachten.
Mir geht es nur darum was passiert wenn der ÄD sagt ich kann mit meiner Autophonie arbeiten. Sie ist aber für mich unerträglich und stetig vorhanden. der Nervenarzt sieht keine Möglichkeit es zu heilen. Also kurz, ich sage es tut weg und der ÄD sagt es tut nicht weh. Geht das so einfach?
Danke
TH.



seifert55

Nein, es gibt noch kein Gutachten.
Mir geht es nur darum was passiert wenn der ÄD sagt ich kann mit meiner Autophonie arbeiten. Sie ist aber für mich unerträglich und stetig vorhanden. der Nervenarzt sieht keine Möglichkeit es zu heilen. Also kurz, ich sage es tut weg und der ÄD sagt es tut nicht weh. Geht das so einfach?
Danke
TH.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 12. September 2025, 23:31:55der Nervenarzt sieht keine Möglichkeit es zu heilen

Autophonie ist ein Symptom für etwas und die Therapie findet in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde statt. Von daher ist es interessanter, was der HNO dazu sagt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"