Doppelter Antrag?

Begonnen von Maunzi, 15. Juli 2025, 09:46:09

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Maunzi

Während laufendem Verfahren bezüglich Erwerbsminderung über die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangt der SB nun ein internes Verfahren mit Gesundheitsfragebogen etc zum hauseigenen medizinischen Dienst. Ist das zulässig / normal?

Ausserdem sei das Gesetz geändert worden und das keine 3 Jahre alte Kind sei kein Grund mehr nicht arbeiten zu gehen als alleinerziehende Mutter (Betreuungsplatz noch nicht in Sicht, steht auf der Warteliste und der Bewilligungsbescheid zur Inanspruchnahme für den Betreuungsplatz vom Jugendamt fehlt auch noch).

Ich kann diese Änderung nicht finden, im entsprechenden Paragraphen steht immernoch was von 3 Jahre. Hab ich was verpasst?

Unsere Freundin ist etwas ratlos gerade vom Termin zurück gekommen, daher die Fragen an euch.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 15. Juli 2025, 09:46:09verlangt der SB

Welches Amt?

Zitat von: Maunzi am 15. Juli 2025, 09:46:09das keine 3 Jahre alte Kind

Wann wird das Kind 3 Jahre alt?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Jobcenter, Kind ist gerade erst zwei geworden
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zum ersten Punkt: Wurde das nur so gesagt oder hat sie da was schriftliches bekommen oder unterschrieben?

Zum zweiten Punkt: Das wurde garantiert nur gesagt, also reden lassen. An der dir bekannten Rechtsgrundlage hat sich nichts geändert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Ottokar

#4
Zitat von: Maunzi am 15. Juli 2025, 09:46:09Während laufendem Verfahren bezüglich Erwerbsminderung über die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangt der SB nun ein internes Verfahren mit Gesundheitsfragebogen etc zum hauseigenen medizinischen Dienst. Ist das zulässig / normal?
Nein, das ist nicht Normal und auch nicht zulässig.
Lt. der auf Grundlage des § 109a Abs. 5 SGB VI zwischen BA und DRV getroffenen Verfahrensabsprache
("Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II")
ist nach Einschaltung der DRV diese zuständig.
Zudem ist die Entscheidung der DRV für das JC rechtlich bindend (§ 44a Abs. 2 SGB II).
D.h. sobald die DRV für die Beurteilung der Erwerbsminderung zuständig geworden ist, entweder durch Antrag, oder Widerspruch gegen das Gutachten des äD, sind JC, AfA und äD raus aus dem Verfahren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maunzi

Sie hat den Fragebogen samt Frist erhalten nebst der üblichen Rechtsfolgebelehrung.
Ist es schädlich, dass sie es aus Angst vor den Konsequenzen abgegeben hat?

Das mit dem Kind wurde ihr so gesagt, deswegen sei sie auch verpflichtet sich sofort mit jedem verfügbaren Kindergarten in Verbindung zu setzen und das Kind egal wo reinzustopfen, hauptsache endlich weg damit sie loslegen kann. Und da sie dann auf das laufende Verfahren der Rentenstelle hingewiesen hat (über das denen bereits bei Antragstellung alle Nachweise soweit vorlagen), kam der SB auf die Idee das "zu beschleunigen" durch den hauseigenen ÄD.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 12:08:58Sie hat den Fragebogen samt Frist erhalten nebst der üblichen Rechtsfolgebelehrung.
Ist es schädlich, dass sie es aus Angst vor den Konsequenzen abgegeben hat?

Vermutlich nicht, denn das wird nach Aussage von @Ottokar wohl ins Leere laufen.

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 12:08:58Das mit dem Kind wurde ihr so gesagt

Ich zitiere:
Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2025, 11:26:38also reden lassen. An der dir bekannten Rechtsgrundlage hat sich nichts geändert.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maunzi

Okay danke euch, dann beruhige ich sie mal. Sollte der ÄD sie einladen zur Untersuchung, kann sie das dann ja mit Verweis auf das von Ottokar geschriebene ablehnen oder gäbe das Sanktionen?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 13:25:18Sollte der ÄD sie einladen zur Untersuchung

Ich glaube nicht, dass es soweit kommt, wenn der ärztliche Dienst mitbekommt, dass nachweislich bereits ein Verfahren bei der DRV läuft. Wenn doch, einfach entsprechend drauf antworten.

Wer hat das Verfahren bei der DRV überhaupt angestoßen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Maunzi

Das Jobcenter am vorigen Wohnort ... nach dem Umzug gehts dem neuen SB nicht schnell genug sie aus der Statistik zu kriegen (bzw am liebsten in Arbeit)
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 16:57:28nach dem Umzug gehts dem neuen SB nicht schnell genug sie aus der Statistik zu kriegen
Lass dich nicht verrückt machen, halte dich an Antwort 4 von @Ottokar.

Dem SB sollte klar sein, Antrag auf EM-Rente kann Monate dauern, solange hat er gefälligst zu warten.
Bis die Entscheidung zu 100 % fest steht, an diese das JC dann gebunden ist.
Egal was herauskommt, auch danach kann man vom JC nicht zum ÄD geschickt werden.

Bei mir läuft das schon seit Oktober 2024, momentan im Widerspruch.
JC akzeptiert das hier aber auch ohne Probleme, die wissen auch, kann dauern.

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 13:25:18ablehnen oder gäbe das Sanktionen?
Man kann und muss das ablehnen, Sanktionen kann es dafür keinesfalls geben.

Ottokar

Zitat von: Maunzi am 18. Juli 2025, 13:25:18Okay danke euch, dann beruhige ich sie mal. Sollte der ÄD sie einladen zur Untersuchung, kann sie das dann ja mit Verweis auf das von Ottokar geschriebene ablehnen oder gäbe das Sanktionen?
Sobald sie einen Termin erhält, sollte sie dem äD schriftlich mitteilen (an Besten eine Kopie der Eingangsbestätigung der DRV mitsenden), dass sie bereits am ... auf Veranlassung des JC bei der DRV einen Rentenantrag gestellt hat. Dann sollte sich der äD eigentlich raushalten.
Sollte der Termin daraufhin nicht aufgehoben werden, sollte sie zur Vermeidung von Problemen trotzdem hingehen und dem Untersucher als erstes darauf hinweisen, dass sie bereits am ... auf Veranlassung des JC bei der DRV einen Rentenantrag gestellt hat, und ihm die Eingangsbestätigung der DRV vorlegen.
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Maunzi

Das müssten die eigentlich auch wissen, da im Gesundheitsfragebogen ebenfalls die Frage war nach dem eventuell gestellten Antrag und der Haken beim Verfahren läuft noch ist auch gesetzt.

Okay, danke dir, sie hat zwar nie eine Eingangsbestätigung bekommen, aber diverse Aufforderungen noch Dinge zu klären mit Bezug auf den Antrag, das sollte gehen.
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Maunzi

Nun regen sich bereits die Ärzte auf, erst will die Rentenstelle alles haben, jetzt der ÄD vom Jobcenter.
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Fettnäpfchen

Maunzi

Heißt was
oder wolltest du nur Druck ablassen?

MfG FN
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