Bürgergeld-Bezieherin muss 42.155,88 € zurückzahlen – BSG nickt das ab

Begonnen von selbiger, 08. Oktober 2025, 07:24:17

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selbiger

Eine frühere Bürgergeld-Bezieherin muss dem Jobcenter mehr als 42.000 Euro erstatten. Grund: Sie bezog bereits eine russische Altersarbeitsrente, gab diese aber in ihren Anträgen nicht an.

Nach erfolglosen Klagen vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht bestätigte schließlich auch das Bundessozialgericht (BSG) den Rückforderungsbescheid. (B 7/14 AS 10/21 R)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieherin-muss-42-15588-e-zurueckzahlen-bsg-nickt-das-ab

lach..greift mal einen nackten menschen in die tasche.. :grins:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 08. Oktober 2025, 07:24:17lach..greift mal einen nackten menschen in die tasche.. :grins:
nun die Russen Rente wird vom Zoll auf alle Fälle gepfändet.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Konstantin

Zitat von: Rotti am 08. Oktober 2025, 10:54:03nun die Russen Rente wird vom Zoll auf alle Fälle gepfändet.

Das halte ich für unwahrscheinlich :grins:
Renten gelten wie Arbeitseinkommen und unterliegen den Pfändungsfreigrenzen nach der Zivilprozessordnung (§§ 850 ff. ZPO). Seit Juli 2024 sind z. B. monatliche Renten bis zu 1.499,99 € unpfändbar.

Rotti

Zitat von: Konstantin am 08. Oktober 2025, 13:31:16Das halte ich für unwahrscheinlich :grins:
1.499.99 Existenzminimum soviel da gibt es nicht viele im Bürgergeld mit Sparkonto Schonvermögen wo darüber kommen.
Mit 40.000 € Schonvermögen wäre sie natürlich fast die Schulden los. :grins:
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 08. Oktober 2025, 07:24:17Nach erfolglosen Klagen vor dem Sozialgericht
Allein dagegen Klage zu erheben zeigt einmal mehr, was diese Migranten vom deutschen Staat halten.

Für mich ist das mehr als dreist!

selbiger

Zitat von: Konstantin am 08. Oktober 2025, 13:31:16Renten gelten wie Arbeitseinkommen

da liegt das eigentliche verbrechen..die rente hat man sich in der regel durch beiträge erartbeitet..dieses als arbeitseinkommen zu deklarieren ist schon mehr als dreist..unabhängig vom fall gesehen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 08. Oktober 2025, 16:56:32da liegt das eigentliche verbrechen..
Es ist nun mal so, Rente wird beim JC als Einkommen gewertet und ist bei Antragsstellung anzugeben.

Das gilt auch für Russen und andere Migranten.
Egal, ob man genau in diesem Punkt, angeblich kein Deutsch kann.


selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Oktober 2025, 17:05:22Es ist nun mal so, Rente wird beim JC als Einkommen gewertet und ist bei Antragsstellung anzugeben.

ich weis das..das ist nichts neues..denoch sehe ich gewisse dinge anders.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Oktober 2025, 16:44:30Allein dagegen Klage zu erheben zeigt einmal mehr, was diese Migranten vom deutschen Staat halten.
Migranten Deutscher Abstammung
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 08. Oktober 2025, 18:27:10denoch sehe ich gewisse dinge anders..
Damit meinst du hoffentlich nicht, bei einem Deutschen ist die Anrechnung o.k und bei Ausländern nicht?

Rotti

ZitatDiese Information fehlte im Erstantrag und in allen Folgeanträgen. Erst aufgrund eines Hinweises Dritter wurde das Jobcenter aufmerksam und forderte Nachweise an.

da wurde eine Anzeige gemacht steht da, sonst wäre das vielleicht noch später erst aufgefallen durch solche Leute müssen ja alle, auch die ehrlichen dann mehr Kontrollen sein.Bei mir fragen sie auch schon ob ich Gelder oder Renten im Ausland gebunkert habe muss da auch Unterschreiben den Fragebogen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2025, 15:59:47Damit meinst du hoffentlich nicht, bei einem Deutschen ist die Anrechnung o.k und bei Ausländern nicht?

 :grins: nein..andersrum..aber unabhängig davon..finde ich auch,die rente die zuvor aus beitragszahlungen die schon durch den fiskus gingen anzurechnen..es kommt eine teilbestrafung gleich,mweil sich jemand eine rente erarbeitet hat die denn auch noch nichtmal für ein menschenwürdiges leben reicht..diese denn auch noch anzurechnen..diese ist in sehr vielen fällen so maginal..da sollte man schon diese renten.bzw rentner mehr würdigen..dieses sozialsystem generell solte auch nur auf die beschrenkt werden die auch dafür zuvor eingezahlt haben..plus ausnamen..das geld sollte deutschlands grenzen nicht überschreiten.. :weisnich: als erste priorität muss deutschland politisch gewollte armut in vollem umfang bekämpft werden..denn eine gannnze weile nichts..mal sehen was übrig bleibt..entweder investiert man dieses in dingen die noch bedarf haben..oder kann denn höchtens mal anfragen..ob man evetl helfen könnte..

aber das urteil selber  ist wie son amiurteil..wo ein mensch zu dreimal lebenslangt verurteilt wird..nur das hier ein mensch geld zurückzahlen soll,wo schon bestimmt keines mehr ist..das ist mit logig wohl nicht zu erklären..und wovon denn auch,soll diese denn zurückzahlen..?
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am Heute um 08:06:42aber das urteil selber  ist wie son amiurteil..wo ein mensch zu dreimal lebenslangt verurteilt wird..nur das hier ein mensch geld zurückzahlen soll,wo schon bestimmt keines mehr ist..das ist mit logig wohl nicht zu erklären..und wovon denn auch,soll diese denn zurückzahlen..?
so viel Rubel in Euro wird da nicht abfallen bei der Rente und muss weiter im Bezug bleiben um nicht zu verhungern ob da noch eine Bewährungsstrafe oder Vollzug hinterher kommt ?
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.