Befristete Teilerwerbsminderungsrente und gesundheitliche Verschlechterung

Begonnen von Elli2010, 10. Oktober 2025, 15:34:42

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Elli2010

Hallo in die Runde! 

Bin durch Youtube auf diese Seite gestoßen, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Ich erhalte eine Teilerwerbsminderungsrente (befristet bis 07/2026) doch mein Gesundheitszustand hat sich seit der Genehmigung (aufgrund von zwei Arbeitsplätzen) verschlechtert.
Ist es möglich, einen neuen Antrag auf die volle Erwerbsminderung zu stellen, während die Teilerwerbsminderungsrente läuft?
Wenn ich nächstes Jahr die Weiterbewilligung beantrage, bezieht sich diese dann nur auf die Teil-EM oder kann man dann sozusagen eine "Verschlechterung" einreichen und die volle EM beantragen?
Der Sachverständige der DRV, stellte damals ein tägliches 4-stündiges Leistungsvermögen fest, vielleicht hab ich Glück und es werden diesmal bis 3 Stunden... :yes:

Danke schon mal im Voraus!


Bundspecht

Moin,

meine Frau hatte auch eine "befristete" EM Rente (drei Jahre). Bummelig ein halbes Jahr vor Ablauf, haben wir Post vom Rententräger bekommen, ob die Rente weiter gezahlt werden soll.

Natürlich gab es da dann weitere Untersuchungen und auch ein neues Gutachten.

Ende vom Lied, meine Frau hat nur die volle unbefristete EM Rente....

Ich würde daher mal bei deinem Rententräger anrufen , und nachfragen wie der "Ablauf" nun weiter geht. Oder bis Januar warten , ob da Post kommt vom Rententräger

PS: auch bei meiner Frau , hatte sich der Gesundheit Zustand verschlechtert.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Elli2010

Hallo Bundspecht!

Also abwarten bis eine erneute Überprüfung der Teilerwersminderung möglich ist (ca. 4-5 Monate vor Ablauf der 3 Jahre) und keinen neuen Antrag auf die volle Erwerbsmindung stellen, auch wenn ich nun eventuell die Voraussetzungen dafür erfüllen würde?
 

Sheherazade

Ja, ich nehme an, du wirst in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres angeschrieben, wenn deine EM-Rente bis 07/26 befristet ist. Bis dahin kannst du fleißig Berichte sammeln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Elli2010 am 11. Oktober 2025, 11:10:45Also abwarten bis eine erneute Überprüfung der Teilerwersminderung möglich ist (ca. 4-5 Monate vor Ablauf der 3 Jahre) und keinen neuen Antrag auf die volle Erwerbsmindung stellen,

Richtig, haben wir bei meiner frau auch so gemacht....

Zitat von: Elli2010 am 11. Oktober 2025, 11:10:45auch wenn ich nun eventuell die Voraussetzungen dafür erfüllen würde?


ich bin mir da nicht mal sicher, ob der Rententräger das so mitmacht. Wenn es sich bei Dir verschlimmert hat, kommen da auch sicherlich neue Untersuchungen auf Dich zu. Und zuletzt wohl ein Gutachten.

Meine Frau konnte auch noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Bis zu dem letzten Gutachten.... Nicht mehr Leistungsfähig, und volle EM Rente bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze ( was aber noch 27 Jahre dauert)

Es kommt da natürlich auch auf den Gutachter an.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Sofern die Verschlechterung dauerhaft ist, bzw. auf nicht absehbare Dauer vorliegt, würde ich die DRV sofort darüber unterrichten und zwar schriftlich.
Lt. Gesetz geht Reha der Rente vor, d.h. die Möglichkeit eine - weitere - Verschlechterung zu verhindern, oder die eingetretene wieder zu beseitigen, geht vor.
Wenn du der RV diese Möglichkeit, und sei sie auch nur fiktiv, vorenthälst, kann man dir vorwerfen, die Verschlechterung vorsätzlich verursacht zu haben. Das kann dazu führen, dass die DRV trotz Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die volle Erwerbsminderung nicht anerkennt. Da die Beweislast dafür bei der DRV liegt und diese in einem solchen Fall nur selten einen solchen Beweis führen kann, kann man die Anerkennung der vollen Erwerbsminderung zwar meist erfolgreich gerichtlich einklagen, aber das dauert Jahre und verursacht enormen Stress.
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