Ablehnung Zusicherung neue Unterkunft

Begonnen von Bernd76, 15. Oktober 2025, 22:51:42

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Ottokar

Zitat von: Bernd76 am 20. Oktober 2025, 12:45:05Also ich habe keineMietkaution am neuen Wohnort, Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten.

Es geht lediglich nur um die Miete.
Wenn du weder Mietkaution noch Wohnungsbeschaffungskosten oder Umzugskosten haben willst, macht ein Widerspruch keinen Sinn.
Wie ich bereits schrieb, hast du Anspruch auf die max. angemessene Miete, dafür benötigst du aber keine Zusicherung, die steht dir von Gesetzes wegen zu.
Im Gegensatz zu den Ausführungen des JC in diesem Schreiben muss dazu die Miete auch nicht nach Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten aufgeschlüsselt werden, denn lt. § 22 Abs. 1 SGB II ist die Bruttowarmmiete entscheidend. Das hat auch das BSG in ständiger Rechtsprechung wiederholt klargestellt.
Wie hoch die max. angemessene Bruttowarmmiete an deinem Wohnort ist, hat das JC leider - entgegen der ihm lt. § 22 SGB II i.V.m. §§ 13 bis 15 SGB I obliegenden Informations- und Beratungspflichten - in dem Schreiben nicht mitgeteilt.
Ob die Angemessenheitsrichtlinie dieses JC rechtlich haltbar ist, ist eine weitere Frage, die aber erst im Zusammenhang mit dem Bewilligungsbescheid zu klären ist.
Wenn das JC im Bewilligungsbescheid deine Bruttowarmmiete nicht anerkennt, sondern nur die angemessene, kann man das prüfen und gegebenenfalls dann dagegen Widerspruch einlegen.
Das JC für den LK Konstanz gibt online auch nur die Angemessenheit der Nettokaltmiete an, was grob rechtswidrig ist.
Danach sind für eine Person in Markelfingen 45qm und 453 Euro Kaltmiete angemessen.
Wenn es für die Betriebs- und Heizkosten keine Angemessenheitswerte gibt, wären  die Werte des Betriebskostenspiegels (ohne Heizung und Warmwasser) und Heizspiegels des DMB anzusetzen.
Die Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) betragen lt. aktuellem Betriebskostenspiegel DMB (2023) je Monat 2,19 Euro/qm, für 45qm wären das also 98,55 Euro im Monat.
Die Angemessenheit der Heizkosten ist abhängig von der Brennstoffart und der Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
Als maximal angemessen gilt der Wert aus der Kosten-Spalte "zu hoch" des Heizpiegel Flyers.
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