Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid

Begonnen von Maunzi, 01. November 2025, 00:30:50

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Maunzi

Die DRV hat nach etlichen Monaten einen Bescheid rausgeschickt in dem die volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Es wurden alle eingeholten ärztlichen Befunde der Fachärzte ignoriert wie es scheint. Hat was von: wer atmen kann, der kann auch arbeiten.

Entsprechend hat die Familienhilfe gesagt, sie muss unbedingt in Widerspruch gehen und wir setzen uns mit ihr nun hin einen Widerspruch zu formulieren.

Was darf das Jobcenter in der Zwischenzeit tun? Sie ist laut dem Gutachten ja komplett zu allem fähig - zeitgleich hat man ihr aber mitgeteilt, dass sie berechtigt sei eine Reha zu machen  :scratch:

1. Darf man sie nun in Jobs und Maßnahmen vermitteln?
2. Darf man sie zwingen die Reha anzutreten obwohl die Kinder dann nicht versorgt wären? Kindergarten mal kurz für 3-4 Wochen unterbrechen würde ggf noch gehen, wobei das jetzt in der Eingewöhnung eher kontraproduktiv wäre - Schule wechseln nicht möglich, da es keine 0815 Schule ist sondern eine die auf die Behinderungen abgestimmt ist.

Und nein es steht niemand zur Verfügung der sich so lange am Stück um die Kinder kümmern kann.

Wie sollte man das dem JC am besten mitteilen?

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Rotti

Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:502. Darf man sie zwingen die Reha anzutreten obwohl die Kinder dann nicht versorgt wären? Kindergarten mal kurz für 3-4 Wochen
Die Kinder müssen natürlich mit  viele Rehakliniken nehmen Kinder als Begleitperson auf. Häufig haben die Rehakliniken auch Schwimmbecken, Sporthalle und Spielplätze im Außengelände, in denen Sie mit Ihren Kleinen gemeinsam schwimmen oder spielen können.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50Darf man sie nun in Jobs und Maßnahmen vermitteln?
Leider ja, allerdings muss es dann zumutbar sein.

Letztlich bleibt dann noch das SA mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung übrig.

Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50Darf man sie zwingen die Reha anzutreten
Ja, dafür gibt es eine Mitwirkungspflicht.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. November 2025, 17:16:23Letztlich bleibt dann noch das SA mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung übrig.
§86a SGG ob das möglich ist ?
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

oldtom

Naja... was die da dürfen ist ja ohnehin zweitrangig.  Interssanter ist was sie  nach  Voraussicht tun.
Das ist ein Unterschied, der die Gerichte ja so auslastet ...

Maunzi

Wer stellt die zumutbarkeit fest wenn laut Gutachten alles möglich wäre obwohl sie gut hundert Seiten ärztlicher Befunde hat?

Was ist SA?

Kinder mitnehmen schön und gut aber wie geht das mit der Schulpflicht? Das Schulpflichtige ist ja in einer Schule die explizit auf die Behinderung eingestellt ist, eine 0815 Schule oder so eine Förderklasse etc klappt da nicht, alles schon probiert worden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Was ist SA?
Sollte SG (Sozialgericht) sein :zwinker:

Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Wer stellt die zumutbarkeit fest
Notfalls eben dieses.

Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Kinder mitnehmen schön und gut aber wie geht das mit der Schulpflicht?
Zwar nicht von mir, aber viele Einrichtungen bieten Schulunterricht an.

Somit wäre die Schulpflicht kein Problem.

Zumutbar wäre dann eben nur so eine Rehaklinik, aber es gibt welche.




Rotti

Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."